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Großenhain: Höhere Kosten durch neue Friedhofssatzung

Schon 2018 sollten die Preise der kommunalen Begräbnisstätte angepasst werden. Das wurde nicht gemacht. Nun steigen die Gebühren um 24 Prozent.

Von Kathrin Krüger
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Der Friedhof Treugeböhla mit der Namensstele
Der Friedhof Treugeböhla mit der Namensstele © Andreas Weihs

Großenhain. Im Ortsteil Treugeböhla gibt es einen kommunalen Friedhof. Dessen Gebühren werden jetzt mit der Neufassung der Satzung erhöht. Das beschloss der Stadtrat einstimmig. Für ein Einzelgrab klettern die Kosten für 20 Jahre von 240 auf 300 Euro, ein Doppelgrab kostet ab diesem Jahr 600 Euro. Ein Urnengrab 260 Euro. In der Urnengemeinschaftsanlage sind 600 bzw. 680 Euro (mit Stelennutzung) fällig. Hinzu kommt eine anteilige Jahresgebühr.

Schon 2018 sollten die Kosten laut Beschlussvorlage angepasst werden. Davor hatte es ab 2013 eine Preiskalkulation gegeben. Doch die Anpassung wurde damals nicht umgesetzt. Nun sah sich die Stadt gezwungen, nach Hinweisen der Rechnungsprüfung die Gebührenerhöhung umzusetzen. Im Durchschnitt ergibt sich eine Preissteigerung von rund 24 Prozent bei einem Kostendeckungsgrad von 61 Prozent. Die Stadt schießt also noch erheblich zu. So lagen die Aufwendungen im Vorjahr bei 3.783 Euro, dem gegenüber standen Einnahmen von 1.237 Euro.

Geplant ist die Neuanschaffung einer weiteren Stele. Dort können Verstorbene, die auf der Grünen Wiese beigesetzt werden, namentlich eingetragen werden. Der Ortschaftsrat stimmt der Erhöhung der Gebühren zu. Allerdings war darauf aufmerksam gemacht worden, dass die am Rande der Ortschaft gelegene Friedhofsanlage nach wie vor keinen Stromanschluss besitzt. Für die Trauerhalle sind 30 Euro plus 20 Euro Reinigungspauschale bei einer Beerdigung zu zahlen. Die jährlichen Friedhofsgebühren steigen auf 25 bzw. 50 Euro.