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"Ich wollte meinem Freund helfen"

Ein Priestewitzer fädelt für einen Kumpel einen Drogendeal ein. Vorm Amtsgericht in Riesa spricht er von einem Freundschaftsdienst.

Von Stefan Lehmann
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Weil er ein Drogengeschäft eingefädelt haben soll und die Polizei in seiner Priestewitzer Wohnung verbotene Substanzen fand, wurde ein 21-Jähriger jetzt am Gericht in Riesa verurteilt.
Weil er ein Drogengeschäft eingefädelt haben soll und die Polizei in seiner Priestewitzer Wohnung verbotene Substanzen fand, wurde ein 21-Jähriger jetzt am Gericht in Riesa verurteilt. © Sebastian Schultz

Riesa/Priestewitz. Freunde helfen einander: beim Umzug etwa, beim Renovieren, bei persönlichen Krisen. Als es im Geschäft seines langjährigen Kumpels Philip P. kriselt, ist der heute 21-jährige S. deshalb sofort zur Stelle - und bietet seine Hilfe an. "P. hatte Absatzschwierigkeiten", erklärt der junge Mann. Also habe er erklärt, er könne sich ja mal im Raum Meißen umhören, ob jemand die Ware kaufen möchte. P. willigt ein.

Zwei Jahre später sitzt der gebürtige Meißner wegen seines Freundschaftsdienstes in Riesa vor Gericht. Denn sein Freund Philip P. betreibt kein Einzelhandelsgeschäft, sondern handelt in großem Stil mit Drogen. Die Ware, für die S. nach Abnehmern gesucht hat, ist Marihuana. Ein ganzes Kilo soll S. an einen unbekannten Abnehmer in Weinböhla vermittelt haben, so der Vorwurf. Das Geschäft oder zumindest dessen Anbahnung fand wohl auf dem Parkplatz des Elbeparks in Dresden statt.

Ein Kilo Marihuana, das ist eine stattliche Menge, die sich mit einem Einkaufspreis zwischen 5.000 und 6.000 Euro beziffern ließe. Geld für seine Vermittlertätigkeit habe er keins haben wollen, beteuert der Angeklagte vor dem Schöffengericht in Riesa. "Ich wollte meinem Freund helfen, wollte ihn beeindrucken." P. habe ihn zuvor immer aus den Geschäften rausgehalten, damit er keine Probleme bekomme. Erst recht, weil zu der Zeit noch ein Verfahren gegen den 21-Jährigen lief.

Für das Drogengeschäft bekam S. von seinem Jugendfreund ein spezielles Telefon. "Mit einem Passwort ließ sich dort ein zweites Betriebssystem aufrufen, über das die Kommunikation ablief", erklärt ein Zollbeamter bei Gericht. Über ein Chatprogramm verabredete sich S. mit einem Partner von Philip P., nachdem er einen Abnehmer für die Drogen gefunden hatte. Die Nachrichten löschen sich nach einigen Tagen automatisch. "Ich ging davon aus, dass das sicher ist, sonst hätte ich es nicht gemacht", sagt S. Trotzdem steht ein halbes Jahr nach dem Drogengeschäft am Elbepark die Polizei vor der Wohnung des 21-Jährigen in Priestewitz.

Drogenlieferung mit der Post

Die illegale Ware hatte sich Philip P. aus Spanien per Paketdienst schicken lassen. Anfangs noch an eine Adresse in Frankfurt am Main, wo Kuriere mit Leihwagen sie dann abholten und nach Dresden brachten. Später ließ er die Drogen direkt nach Dresden liefern, an echte Adressen, die unter falschen Namen liefen. Bei einer Kontrolle wurde der Zoll auf die Pakete aufmerksam - und kam so dem Drogenring um P. auf die Schliche. Als dann auch noch ein Mitglied der Bande umfangreich auspackte, rückte auch der 21-jährige S. in den Fokus der Ermittler. Auf den Handys finden sie noch einen Teil der Nachrichten, die an den gebürtigen Meißner geschrieben wurden.

Als die Beamten im September 2019 die Wohnung in Priestewitz durchsuchen, finden sie kleinere Mengen verschiedenster Drogen: Kokain, Crystal, Marihuana, Pilze. Er bestätigt vor Gericht, die Ware gehöre ihm. Was er damit gemacht habe, sagt er nicht. Auch den Kontakt in Weinböhla will er nicht preisgeben. "Wenn ich Scheiße gebaut habe, muss ich selber dafür geradestehen", sagt er dazu. Erst auf mehrfaches Nachbohren der Staatsanwältin lässt S. durchblicken, dass auch die Sorge vor Rache eine Rolle spielen könnte.

Angeklagter aus gutem Elternhaus

Ehe er sich der Beihilfe zum Drogenhandel schuldig machte, war S. der Justiz allenfalls als Konsument aufgefallen. Er stamme aus einem behüteten Elternhaus, so die Jugendgerichtshilfe, sei in Meißen dann an die falschen Freunde geraten - womöglich auch aus einer Art jugendlicher Rebellion gegen die Eltern. "Er hat damals in zwei Welten gelebt." Mit 14 fing S. an, zu kiffen, sagt er selbst. Erst eine vom Gericht angeordnete Suchtberatung im vergangenen Jahr brachte Abhilfe. Er sei nun clean. Parallel hat sich in seinem Leben einiges verändert. Er studiert, arbeite nebenbei und wohne mittlerweile mit seiner Freundin zusammen. Auch das Verhältnis mit den Eltern habe sich verbessert.

Das Schöffengericht um Richter Herbert Zapf hält ihm in seinem Urteil nicht nur diesen neuen Lebenswandel zugute, sondern auch sein Geständnis und sein zur Tatzeit junges Alter. Zwar sei S. durchaus eloquent und intelligent aufgetreten. "Aber zur Tatzeit war er 19 Jahre alt." Und Intelligenz oder Bildung haben nicht zwangsläufig mit Reife zu tun. Demgegenüber stehe die Schwere der Tat. "Wir sprechen bei dieser Menge über einen Verkaufswert von 7.000 bis 10.000 Euro und etwa 10.000 Konsumeinheiten. Das war ein gewichtiges Drogengeschäft, darüber können wir nicht hinwegsehen. Das wäre auch niemandem gerecht zu vermitteln." S. wird am Ende wegen des unerlaubten Besitzes und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem soll der Student weitere Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und 200 Euro an einen Träger der Suchtberatung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

S. sagt selbst, für ihn sei das Kapitel abgeschlossen, er habe gelernt. "Ich habe kein Interesse daran, noch mal eine Hausdurchsuchung zu haben." Genauso wie er kein Interesse mehr habe, mit Leuten aus dem Drogenmilieu Kontakt zu halten. Im Fall seines Jugendfreundes Philip P. wird das auch schwer, wie die Staatsanwältin beiläufig anmerkt. Er sei am Landgericht in Dresden bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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