Großenhain
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Schwerer Bandendiebstahl in Großenhain

Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden. Ein 47-Jähriger wird mit zwei Mittätern beschuldigt.

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Das Einkaufszentrum Riesaer Straße
Das Einkaufszentrum Riesaer Straße © Foto: Thomas Riemer

Großenhain. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 47-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt schwerer Bandendiebstahl vom Juni diesen Jahres zur Last. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit zwei bisher unbekannten Mittätern vor dem 5. September zusammengeschlossen zu haben, um gemeinsam fortgesetzt Diebstähle zu begehen und so ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Der Mann soll sich gemeinsam mit den beiden unbekannten Mittätern in der Nacht vom 5. zum 6. September auf das Dach des Einkaufsmarktes in der Riesaer Straße in Großenhain begeben und dort an zwei Stellen die Dachhaut geöffnet haben. Hierdurch gelangte er in den nicht alarmgesicherten Vorraum des Marktes. In dem Vorraum soll der Beschuldigte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter mit einem Trennschleifer die Rückwand eines sich dort befindlichen Geldausgabeautomaten geöffnet und das Bargeld in Höhe von 121.750 Euro entwendet haben. Am Geldautomaten entstand ein Sachschaden von circa 24.000 Euro. Am Gebäude des Einkaufmarktes entstand ein Sachschaden von circa 10.000 Euro. Die Polizei suchte daraufhin öffentlich Zeugen des Vorfalls.

Ein spektakulärer Diebstahl, der auch in der Röderstadt für gewaltiges Aufsehen gesorgt hatte. Umso mehr, da gut zehn Tage später zwei Kinder beim Angeln in der Röder einen ganz besonderen Fang machten. Die Kinder im Alter von acht und 13 Jahren hatten an jenem Samstagabend nicht schlecht gestaunt, als statt des kapitalen Fisches das vermeintliche Werkzeug der Automatenknacker ins Netz ging. Ein Schraubendreher und ein Winkelschleifer.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er wurde am 2. Juni 2021 festgenommen und am Folgetag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Tat einschlägig unter Bewährung.

Zum Tatvorwurf hat er bislang keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Die Ermittlungen gegen die beiden bislang unbekannten Mittäter werden weitergeführt. (SZ/krü)