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Großröhrsdorfer Kirchen-Brandstifter geht in Revision

Der Anwalt des mutmaßlichen Brandstifters hat beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Ob dieser das Rechtsmittel zulässt, ist jedoch noch unklar.

Von Tim Ruben Weimer
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In der Nacht zum 4. August 2023 brannte die Stadtkirche Großröhrsdorf nach Brandstiftung nieder.
In der Nacht zum 4. August 2023 brannte die Stadtkirche Großröhrsdorf nach Brandstiftung nieder. © Feuerwehr Lichtenberg

Bautzen. Der Prozess um den Brand der Großröhrsdorfer Stadtkirche geht in die nächste Instanz. Der Bautzener Rechtsanwalt Florian Berthold, der den mutmaßlichen Kirchen-Brandstifter verteidigt, bestätigte gegenüber Sächsische.de, Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt zu haben. Damit würde der Fall vor dem Bundesgerichtshof auf Verfahrensfehler geprüft werden.

"Ich halte die Beweisgewinnung des Landgerichts für angreifbar", sagt Berthold. "Ich denke, wir haben recht gute Argumente, dass die polizeiliche Vernehmung meines Mandanten nicht verwertbar ist." Damit führt Berthold seine bisherige Verteidigungslinie fort, die Verwertbarkeit des Geständnisses von Maik H., dem die Tat zur Last gelegt wird, zu bezweifeln. Die Polizei habe illegale Vernehmungsmethoden angewandt, um H. zu einem Geständnis zu bringen.

Das Landgericht in Bautzen hatte dafür keine Anhaltspunkte gesehen und Maik H. deshalb wegen schwerer Brandstiftung zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Urteil hatte bei der Kirchengemeinde für Erleichterung gesorgt, ließ für den ehemaligen Pfarrer jedoch noch einige Fragen offen.

Der Bundesgerichtshof muss zunächst über die Zulassung der Revision entscheiden. Maik H. bleibt weiterhin in Haft.