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Wurde eine Erzieherin auf Spielplatz im Dresdner Zentrum vergewaltigt?

Eine 40-Jährige wurde nach einer Partynacht auf einem Spielplatz in Dresden missbraucht. Den mutmaßlichen Täter hatte sie erst kurz zuvor kennengelernt.

Von Alexander Schneider
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Tatort Spielplatz: In diesem Kinderhäuschen im Park Herzogin Garten in Dresden soll ein 23-jähriger Mann eine Frau vergewaltigt haben.
Tatort Spielplatz: In diesem Kinderhäuschen im Park Herzogin Garten in Dresden soll ein 23-jähriger Mann eine Frau vergewaltigt haben. © Alexander Schneider

Dresden. Ein 23-Jähriger steht seit Dienstag wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Dresden. Er soll sich am 11. März vormittags an einer 40-jährigen Erzieherin vergangen haben. Tatort: ein Kinderhäuschen in Orangenform auf dem Spielplatz im Herzogin Garten gegenüber dem Zwinger. Der Mann aus Tunesien und die 40-Jährige haben sich laut Anklage kurz zuvor vor einem Club im Industriegelände Straße E gegen 9.30 Uhr kennengelernt, als dort die Party zu Ende war.

Sie seien mit der Straßenbahn in die Innenstadt gefahren, hätten sich auch geküsst. Beim Aussteigen habe er gefragt, ob sie gemeinsam in ein Hotel gehen wollten? Das habe die Frau abgelehnt. Sie seien in den Park gegangen. Dort sei es dann in der Orange zu dem Übergriff gekommen.

Der Angeklagte Kais M. habe gewusst, dass die Geschädigte keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben wolle, sagte der Staatsanwalt. Die Frau habe eine Rippenprellung, Schürf- und Platzwunden erlitten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen eine schwere Vergewaltigung vor, da er die Geschädigte besonders erniedrigt habe und bei ihm unmittelbar nach der Tat ein Taschenmesser sichergestellt wurde. Das Messer habe er jedoch nicht eingesetzt.

Prozessauftakt im Landgericht Dresden: Zwei Wachtmeister haben den Angeklagten Kais M. (2. v. r. mit seinem Verteidiger Ulf Israel, r.) von seinen Handschellen befreit.
Prozessauftakt im Landgericht Dresden: Zwei Wachtmeister haben den Angeklagten Kais M. (2. v. r. mit seinem Verteidiger Ulf Israel, r.) von seinen Handschellen befreit. © Foto: Alexander Schneider

Der 23-Jährige ist gelernter Kellner und habe noch in Tunesien in einem Hotel gearbeitet. Seit dem Tattag sitzt er in Untersuchungshaft. Sein Mandant werde vorerst nichts sagten, so Verteidiger Ulf Israel.

Die Geschädigte sagte als Zeugin, dass sie den Angeklagten vor dem Club kennengelernt habe. "Angenehm", sei es gewesen, auch in der Bahn. Seine Frage nach dem Hotel habe sie verneint, doch sie hätten überlegt, noch einen "schönen Platz" zu finden. So seien sie in der Orange gelandet.

Videovernehmung soll Aussage im Gericht vermeiden

Weil der Angeklagte dort "übergriffig" geworden sei, habe sie ihren Freund angerufen. Sie sei wieder zurück, weil ihre Handtasche dort lag. Dann habe sich der Angeklagte auf sie gesetzt und missbraucht. Die Zeugenaussage der Frau stammt vom Mai und wurde jetzt als Video im Gerichtssaal gezeigt. So soll der Geschädigten eine Aussage im Prozess erspart werden. Sie räumte in ihrer Vernehmung ein, sie habe auf der Party Alkohol getrunken und auch eine halbe Ecstasy-Pille genommen.

Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort festgenommen, weil ein 43-jähriger Zeuge ein ungutes Gefühl hatte: Der Passant war durch den Park gelaufen und habe "zwei Personen in der Orange" gesehen, wie er berichtete. Die eine habe auf der anderen gesessen. Er habe zunächst gedacht, es handle sich um zwei Männer. "Ich fragte sie, ob alles in Ordnung ist", sagte der Zeuge. Der Mann, der auf der zweiten Person saß, sei aufgesprungen und habe sehr freundlich geantwortet, sie machten "nur Spaß". Erst dann habe er gesehen, dass die liegende Person eine Frau war.

Sie habe eine Abwehrgeste gemacht, die offenbar dem Angeklagten gegolten habe, und irgendetwas gesagt. Das habe er jedoch nicht verstanden. Es habe "verwaschen" geklungen, möglicherweise "alkoholisiert oder wie unter Drogeneinfluss", so der 43-Jährige. Ihn habe gewundert, dass M. wiederholt die Initiative ergriffen habe. Er sei weitergegangen und habe die Polizei alarmiert.

Der Prozess wird fortgesetzt. Die Kammer hat vorerst drei Verhandlungstage terminiert.