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Kinderpornografie-Prozess: Coswiger hatte 6.000 verstörende Dateien auf Laptop

Ein 46-Jähriger ist wegen Kinderpornografie angeklagt. Er suchte erst nach Freundschaften, sammelte stattdessen aber ekelerregende Bilder.

Von Martin Skurt
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Am Amtsgericht in Meißen konnte diese Woche ein Gerichtsprozess zu Ende geführt werden, der schon im Jahr 2022 begonnen hatte. Wegen eines fehlenden Gutachtens, wurde er nun fortgesetzt.
Am Amtsgericht in Meißen konnte diese Woche ein Gerichtsprozess zu Ende geführt werden, der schon im Jahr 2022 begonnen hatte. Wegen eines fehlenden Gutachtens, wurde er nun fortgesetzt. © Pixabay.com/Sik92

Kinderpornografieverhandlung am Amtsgericht Meißen: Nachdem der erste Termin am Dienstag geplatzt war, musste der Angeklagte am Donnerstag durch die Polizei vorgeführt werden. Zunächst betrat er den Gerichtssaal in Handschellen, durfte sie aber aufgrund der geringen Gefahr ablegen. Ihm wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material besessen, empfangen und weitergeleitet zu haben. Der 46-Jährige suchte über den RTL-Chat im Videotext des Fernsehers nach Kontakten. Dort konnte man eine Anzeige mit Handynummer aufgeben.

Der Angeklagte aus Coswig gab an, dass er Freundschaften gesucht habe. Vor etwa 15 Jahren hatte er angeblich viele Freunde, die jedoch alle an Krebs gestorben seien. Er suchte dabei den Kontakt zu älteren Personen, da er Gleichaltrige als wertlos betrachtete. Ihn störte, dass diese Personen nur an Geld, Autos, Reisen und Konsum interessiert waren. Die Richterin fragte skeptisch, ob es besser sei, Bekanntschaften zu haben, die Kinderpornografie verschicken. Offenbar störte es ihn nicht.

Angeklagter spricht auf Gewaltbilder an

Während der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass er die Bilder sortierte und auf einer externen Festplatte ablegte. Er übertrug die Inhalte von seinem Handy. Die dort gespeicherten Inhalte waren laut seiner Verteidigung "harter Tobak". Es waren nicht nur Nacktaufnahmen, sondern auch Folterszenen mit Säuglingen und sexuelle Handlungen zwischen Tieren und Kleinkindern zu sehen. Darüber hinaus gab es auch verstörende Szenen zwischen Erwachsenen und Kleinkindern sowie zwischen Kindern. Kurz gesagt, er hatte perverses und verstörendes Material abgespeichert. Angeblich erregte ihn so etwas nicht und er konnte sich auch nicht mehr daran erinnern. Er zuckte mit den Achseln und gab an, damit abgeschlossen zu haben.

Ein bestellter Gutachter für forensische Psychiatrie stellte verschiedene Besonderheiten in der Persönlichkeitsentwicklung und Sexualitätsorientierung des Mannes fest. Der Angeklagte gab an, keine pädophilen oder masochistischen Neigungen zu haben. Er sei an Frauen interessiert, nicht an Kindern. Er hatte jedoch nur einmal in seinem Leben Sex und wurde nie von seiner Mutter aufgeklärt. Dennoch deuteten die Dateien darauf hin, dass er auf Gewaltbilder mit Kindern ansprach.

Kinderpornografie als Ausgleich für Defizite

Der Angeklagte habe in Beziehungen wenig Erfüllung und viel Frustration erlebt. Seit seiner Kündigung im Jahr 2017 habe er sich aus vielen sozialen Gefügen zurückgezogen. Zuvor hatte er als gelernter Tischler in einer Werkstatt für Behinderte gearbeitet. Der Gutachter bescheinigte ihm auch eine sexuelle Unreife. Er lebte noch bei seiner Mutter in Coswig und hatte nie einen Vater in seinem Leben gehabt. Daher suchte er nach alternativer Befriedigung. Er interessierte sich besonders für Missbrauch und Gewalt, um seine eigenen Defizite auszugleichen. Denn er fühlte sich im Leben wenig wirkungsvoll und holte sich diese Bestätigung durch die Bilder. Während der Erzählung widersprach der Angeklagte vehement mit Kopfschütteln. Es schien, als hätte er körperliche Schmerzen. In seinem Schlusswort sagt er aber: Ihm tue die Tat leid und sie werde ein schwerer Fehler bleiben.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, während die Verteidigung eine mildere Strafe forderte. Am Ende entschied die Richterin, dass der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird. Sie begründete dies damit, dass die Taten bereits lange zurückliegen (die erste im Jahr 2015 und die letzte im Jahr 2020), der Angeklagte gestanden hat und verschiedene Entwicklungsstufen seiner Persönlichkeit übersprungen hat. Diese könne er nun möglicherweise in den vorgeschriebenen Therapiesitzungen nachholen. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "Sie haben einen Beruf, der sehr gefragt ist. Wir glauben, dass Sie durch den Kontakt mit Menschen Kraft und Zuversicht schöpfen können." Die Arbeit wird jedoch keinen Kontakt mit Kindern beinhalten.