Von Jens Schmitz*, Tobias Wolf und Ulrich Wolf
Bonn/Dresden. Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat sich am Freitag zu einer Missbrauchsrecherche von sächsische.de und Badischer Zeitung positioniert.
Die Berichterstattung mache „einmal mehr deutlich, wie weit die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Kirche noch entfernt ist von echten Haltungsänderungen“, heißt es in der Stellungnahme. „Hier gilt es zunächst, die Glaubwürdigkeit der betroffenen Personen nicht grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.“
Sächsische.de und Badische Zeitung hatten am 3. Mai und in Folgeberichten über Streit beim Umgang mit einem mutmaßlichen Missbrauchsfall berichtet.
Erzbistum Freiburg nimmt Behauptungen zurück
Heinrich Timmerevers, Bischof des Bistums Dresden-Meißen hat zwei Mönchen des Pallottiner-Ordens nach einer Untersuchung gemäß der seit 2020 geltenden Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz den Seelsorgedienst in seinem Bistum untersagt. Einer der Mönche soll 1990 eine damals 22-jährige Frau aus Sachsen missbraucht, der andere den Missbrauch gedeckt haben. Die Vorwürfe seien glaubhaft und wahrscheinlich, urteilt Timmerevers.
Das Erzbistum Freiburg, in dem die Patres wohnen und arbeiten, sah mit Blick auf das Kirchenrecht keine Handlungsgrundlage; die Vorwürfe seien „nicht bewiesen oder plausibilisiert“. Behauptungen, wonach die Betroffene über ein Antragsverfahren die Unwahrheit sage, musste das Erzbistum zurücknehmen.
Der Berichterstattung habe anschaulich gemacht, dass sexualisierte Gewalt auch Erwachsene in seelsorglichen Kontexten treffen könne „und getroffen hat“, schreibt der DBK-Beirat. Entsprechende Forschungsergebnisse müssten breiter diskutiert werden, die deutschen Bischöfe sich dringend mit dem Thema auseinandersetzen. Erforderlich sei eine Null-Toleranz-Linie für sexualisierte Nähe in Seelsorge-Zusammenhängen aller pastoralen Berufe.
Die Betroffenen fordern die Bischöfe außerdem auf, sich für Änderungen des kirchlichen Strafrechts einzusetzen. „Zahlreiche kirchliche Voruntersuchungen von Fällen sexualisierter Gewalt erwachsenen Schutzbefohlenen gegenüber münden nicht in ein kirchliches Strafverfahren, da die angezeigten Handlungen nicht hinreichend vom kirchlichen Strafrecht erfasst sind“, heißt es in dem Papier. „Aus diesem Sachverhalt kann keineswegs die Haltlosigkeit der betreffenden Anzeigen abgeleitet werden.“
Das gelte auch für die Tatsache, dass in den meisten Verdachtsfällen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt würden. Die Bischöfe müssten anstoßen, dass der Tatbestand sexuellen Missbrauchs „unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ aus dem Strafgesetzbuch „unmissverständlich auch auf die Ausnutzung von Seelsorgeverhältnissen Anwendung findet“.
Der Betroffenenbeirat begleitet seit November vergangenen Jahres die DBK als Expertengremium im Themenfeld der sexualisierten Gewalt. Er besteht aus zwölf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die von Vertretern der Bundesregierung und der Politik, der Wissenschaft, der Bischofskonferenz, der Orden und Betroffener selbst ausgewählt wurden.
*Südwest-Korrespondent der Badischen Zeitung.
Sind Sie betroffen von sexueller Gewalt, ob in der Kindheit oder als Erwachsene? Unter anderem folgende Institutionen bieten Betroffenen Beratung und Hilfe an.
- Beratungsstellen zu sexuellem Missbrauch in Sachsen
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch der Bundesregierung, Hilfetelefon 0800-22 55 530
- Betroffeneninitiative Süddeutschland
- Initiative Eckiger Tisch zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche
- Ansprechpartner des Bistums Dresden-Meißen für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch