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Noch immer keine schriftliche Urteilsbegründung im Fall Lina E.

Noch immer ist das Urteil gegen die vor knapp fünf Monaten verurteilte Linksextremistin Lina E. nicht rechtskräftig. Wie es weitergeht.

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Im Fall der vor knapp fünf Monaten verurteilten Linksextremistin Lina E. liegt laut einem Bericht des MDR noch immer keine schriftliche Begründung vor.
Im Fall der vor knapp fünf Monaten verurteilten Linksextremistin Lina E. liegt laut einem Bericht des MDR noch immer keine schriftliche Begründung vor. © dpa

Karlsruhe/Leipzig. Im Fall der vor knapp fünf Monaten verurteilten Linksextremistin Lina E. liegt laut einem Bericht des MDR noch immer keine schriftliche Begründung vor. Das Oberlandesgericht Dresden habe dafür bis zum 23. November Zeit, erklärte der Verteidiger von Lina E., Erkan Zünbül, MDR Aktuell. Damit sei weiter unklar, wann das Urteil rechtskräftig wird.

Zünbül betonte, erst nach einer schriftlichen Begründung des Urteils könne die Verteidigung die Revision begründen. Dafür gebe es dann eine Frist von ein bis zwei Monaten. Über die Rechtsmäßigkeit des Urteils werde der Bundesgerichtshof danach entscheiden. "Bis zur Rechtskraft des Urteils werden sicherlich noch ein paar Monate vergehen", sagte Zünbül den Angaben zufolge.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte am 31. Mai gegen die Studentin Lina E. aus Leipzig und drei Männer mehrjährige Haftstrafen wegen Überfällen auf Neonazis und der Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verhängt. Gegen das Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt.

Die vier Verurteilten sind auf freiem Fuß, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Den Haftbefehl gegen Lina E. hatte der Senat am Oberlandesgericht mit der Urteilsverkündung zunächst unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Die Studentin saß zuvor mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. (epd)