Update Leipzig
Merken

Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim startet voraussichtlich im November

Der Verleumdungsprozess um Gil Ofarim soll voraussichtlich im November starten. Der Gerichtstermin rund um möglicherweise erfundene Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel wurde schon mehrfach verschoben.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Für den Musiker Gil Ofarim, der 2021 einem Leipziger Hotelmitarbeiter Antisemitismus vorwarf, geht es möglicherweise im November vor Gericht.
Für den Musiker Gil Ofarim, der 2021 einem Leipziger Hotelmitarbeiter Antisemitismus vorwarf, geht es möglicherweise im November vor Gericht. ©  dpa/Tobias Hase

Leipzig. Der Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim wegen Antisemitismus-Vorwürfen gegen ein Leipziger Hotel soll laut Verteidigung voraussichtlich Anfang November beginnen. Das teilte Ofarims Anwalt Alexander Stevens auf Anfrage mit. Eine Ladung des Leipziger Landgerichts liege bislang nicht vor, es sei jedoch zu erwarten, dass diese in Kürze eingehe. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Ofarim hatte 2021 in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter des Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Für Ofarim gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Das Leipziger Gericht bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, dass es bislang noch keine Ladung gebe. Auch Termine für den Prozess seien noch nicht festgelegt. Es ist üblich, dass Gerichte sich vor der Festsetzung von Terminen mit allen Beteiligten abstimmen und mögliche Zeiten ausloten. Sobald es Termine für die Verhandlung gebe, würden diese veröffentlicht, sagte der Sprecher des Landgerichts.

Der Prozess wegen des Vorwurfs falscher Verdächtigung und Verleumdung war ursprünglich im vorigen Herbst geplant gewesen, platzte jedoch. Nach Angaben des Landgerichts hatte die Verteidigung von Ofarim den Vorsitzenden der Kammer wegen des Verdachts der Befangenheit per Beschwerde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte daraufhin entschieden, dass der Richter nicht befangen sei. Dennoch wird der Prozess den Angaben des Landgerichts zufolge von einem anderen Vorsitzenden eröffnet, da sich die Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichtes zwischenzeitlich geändert habe. (dpa)