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Staatsanwaltschaft begründet Abweisung einer AfD-Klage gegen den Innenminister

Eine Äußerung des Ministers gegen die AfD in Riesa sei strafrechtlich nicht relevant, so die Staatsanwaltschaft. Die AfD sieht das ganz anders.

Von Ulf Mallek
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Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) geriet wegen einer Äußerung in Riesa unter Kritik aus den Reihen der AfD.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) geriet wegen einer Äußerung in Riesa unter Kritik aus den Reihen der AfD. © Karl-Ludwig Oberthür

Die Äußerung des sächsischen Innenministers Armin Schuster, die AfD seien Verbrecher, mit denen man nicht koalieren könne, sei strafrechtlich nicht relevant. Das teilte die Staatsanwaltshaft Dresden Sächsische.de am Freitag mit. Der Minister hat diese Äußerung am 4. April auf einer CDU-Veranstaltung im Riesaer Hotel Mercure gemacht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren bereits Ende November 2023 ein.

Zur näheren Begründung teilte die Behörde weiter mit, dass hier das Grundrecht der Meinungsfreiheit angemessen berücksichtigt werden müsse. Es handele sich "in der Gesamtschau der Umstände bei der Äußerung weder um eine unsachliche Schmähkritik noch um eine Formalbeleidigung". Zwar sei die beanstandete Äußerung durchaus zugespitzt und auch plakativ formuliert. Der objektive Sinn der Äußerung sei jedoch im Kern eine radikale Kritik an der politischen Arbeit der AfD und "deren aus Sicht des Beschuldigten vollkommen fehlenden Koalitionstauglichkeit für die CDU Sachsen".

Die Äußerung war eingebettet in umfangreiche Ausführungen zu einzelnen, aus Sicht des Beschuldigten "kritikwürdigen Äußerungen und Handlungen einzelner AfD-Funktionäre in der Vergangenheit, denen aus Sicht des Beschuldigten ein den Rechtsstaat delegitimierender Charakter zukam, und dem ungeklärten Verhältnis der AfD zum Rechtsextremismus".

Gegen diese Entscheidung legte die AfD Beschwerde ein. Sie sieht den Tatbestand der „verhetzenden Beleidigung" (Paragraf 192a StGB) erfüllt. "Mit unserer Beschwerde wollen wir erreichen, dass das Verfahren wieder aufgenommen und der Minister angemessen bestraft wird", so die AfD Sachsen.