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Bachmann erneut rechtskräftig verurteilt

Der Pegida-Mitgründer akzeptiert nun doch den Schuldspruch wegen der verbotenen Veröffentlichung eines Haftbefehls. Zahlen sollen aber andere für ihn.

Von Karin Schlottmann
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Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach der Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl verbreitet hatte.
Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach der Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl verbreitet hatte. © Sven Ellger

Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann hat wenige Tage vor der öffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Dippoldiswalde seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl teilweise zurückgezogen. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten per Internet-Chat verbreitet hatte.  

Verhandlung fällt aus

Da Bachmann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, setzte das Amtsgericht für diesen Mittwoch eine öffentliche Hauptverhandlung an. Vorigen Freitag nahm seine Anwältin das Rechtsmittel teilweise zurück, teilte das Gericht am Montag auf Anfrage mit. Die Rücknahme betrifft allerdings nur die Strafhöhe, nicht die Verurteilung an sich. Das Gericht hatte 100 Tagessätze à 30 Euro festgesetzt. 

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen des Angeklagten, diese ist nun rechtskräftig. Der für Mittwoch angesetzte Verhandlungstermin entfällt, teilte das Amtsgericht am Dienstag mit. "Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig", erklärte Gerichtsdirektor Rainer Aradei-Odenkirchen.

Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Dresden hatte 2018 nach der Festnahme von Verdächtigen einen der Haftbefehle mit dem Handy fotografiert und anschließend das Foto an Kollegen und die rechtsextreme Gruppe Pro Chemnitz weitergeleitet. Das Strafgesetz verbietet die Veröffentlichung von Anklageschriften und anderen Dokumenten im Wortlaut vor Beginn eines Prozesses, weil damit Ermittlungen gefährdet werden können. Außerdem bedeutet die verbotene Mitteilung auch einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Der Beamte ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. 

Geldstrafe wird aus der Pegida-Kasse bezahlt

Selbst zahlen will Bachmann aber nicht, er will sich seine Geldstrafe von anderen bezahlen lassen. Bei einer Kundgebung der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung ließ er am Montagabend in Dresden die Teilnehmer per Handzeichen darüber abstimmen, ob die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro aus der Vereinskasse bezahlt werden soll. Andernfalls bezahle er das aus eigener Tasche. Die Menge stimmte augenscheinlich zu. 


Man habe das Urteil anfechten wollen, dies aber zurückgezogen, sagte Bachmann. Er räumte vor seinen Anhängern ein, dass es verboten sei, aus einem laufenden, nichtöffentlichen Verfahren Dokumente zu veröffentlichen. "Damit muss ich das Ding wirklich fressen, da gibt es keine Diskussion", rief Bachmann der Menge zu. Er habe es "verzapft" und hätte sich vor einer Veröffentlichung besser belesen müssen. (mit dpa)