Die Zusatzleistungen der Krankenkassen im Vergleich
Ob Homöopathie, Vorsorge oder Zähne: Viele Krankenkassen bezahlen mehr als gesetzlich vorgeschrieben – aber in unterschiedlichem Umfang.
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Bleiben oder wechseln? Diese Frage stellt sich jedes Jahr auch beim Thema Krankenversicherung. Zwar haben zum Jahreswechsel nur wenige gesetzliche Krankenkassen – überwiegend regionale Betriebskassen – ihre Beiträge erhöht. Dafür konkurrieren die Kassen zunehmend auf dem Gebiet der freiwilligen Zusatzleistungen. Das sind all jene Angebote, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und sich beispielsweise an bestimmte Versichertengruppen wie junge Familien richten.
Je nach persönlicher Situation lassen sich so mit der richtigen Kassenwahl mehrere hundert Euro sparen. Unser Vergleich soll Ihnen helfen, die für Sie beste Kasse zu finden. Dazu haben wir die mitgliederstärksten Krankenkassen in Sachsen um die entsprechenden Angaben gebeten. Die Antworten finden Sie in den Tabellen, eine Erläuterung in diesem Text.
Das bieten alle Kassen
Mehr als 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich geregelt und deshalb überall gleich. Dazu gehören etwa die freie Arztwahl und eine Reihe von kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen. Dieser Leistungskatalog wird regelmäßig erweitert. So sind die Rotaviren-Impfung für Säuglinge und das erweiterte Neugeborenen-Screening mittlerweile Pflichtleistungen.
Vergleichsweise neu ist der Anspruch auf eine HPV-Impfung für Jungen bis 18 Jahre. Die Viren werden meist beim Geschlechtsverkehr übertragen und können Gebärmutterhalskrebs auslösen. Seit vergangenem Jahr sind alle Kassen verpflichtet, auch die medikamentöse HIV-Prophylaxe zu zahlen. Zuzahlungen für Medikamente und fürs Krankenhaus sind bei allen Kassen gleich.
Service
Alle befragten Kassen legen Wert auf eine umfassende Beratung. Die Zahl der Geschäftsstellen bzw. Servicepunkte nimmt zwar ab, dafür werden die Angebote am Telefon und im Internet immer weiter ausgebaut. Sie reichen vom Ärzte-Chat bis zur Medikamentenberatung. Die Knappschaft bietet als erste gesetzliche Kasse ein Gebärdentelefon für Hörgeschädigte.
Impfungen
Impfungen, die in der sogenannten Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt sind, sind für gesetzlich Versicherte kostenlos. Für eine Reihe von Krankheiten wie Typhus und Cholera, die im Ausland verbreitet sind, gilt diese Regelung nicht. Unsere Übersicht zeigt aber, dass sich alle Krankenkassen auch hier großzügig zeigen.
Alternative Medizin
Homöopathie auf Kassenkosten? Weil die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden steigt, haben immer mehr Kassen in ihren Satzungen eine Kostenübernahme für die ambulante Behandlung beim Homoöpathen beschlossen und zahlen auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Apotheke. Ob damit auch Globuli gemeint sind, sollten Versicherte aber sicherheitshalber bei ihrer Kasse erfragen. Wer auf Osteopathie schwört, wird von allen großen Kassen ebenfalls unterstützt. Die Zuschüsse sind allerdings begrenzt und nicht überall gleich groß. Patienten benötigen ein Rezept, Osteopathen eine anerkannte Qualifikation.
Gesundheitskurse
Bewegung, Entspannung, Ernährung: In speziellen Gesundheitskursen lernt man, wie man seinen Alltag gesünder gestalten kann. Alle Kassen übernehmen die Kosten für zwei Kurse pro Kalenderjahr. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem. Denn manche Kassen begrenzen den Zuschuss auf eine bestimmte Summe.
Wer selbst etwas für seine Gesundheit tut, kann seiner Kasse viel Geld sparen helfen. Deshalb investieren die Kassen einen Teil ihrer Einnahmen in die Prävention – und Bonusprogramme sollen dafür den Anreiz schaffen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es hier die meisten Veränderungen. Die Unterschiede bei der maximalen Bonushöhe bleiben weiterhin groß, die bonusfähigen Leistungen sind aber weitgehend gleich.
Zahnbehandlungen
Mit dem regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt können sich Versicherte einen höheren Zuschuss sichern, falls irgendwann mal Zahnersatz nötig wird. Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen lediglich etwa die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung, bei einem über fünf oder zehn Jahre geführten Bonusheft mindestens 60 und ab Oktober sogar bis zu 75 Prozent. Einige Kassen erhöhen den Zuschuss auf bis zu 100 Prozent, allerdings ist das an Bedingungen wie Zusatzversicherungen oder ausgewählte Zahnärzte geknüpft. Unterschiedliche Konditionen gelten auch beim Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung.
Junge Familien
In den vergangenen Jahren haben viele Kassen ihre Angebote für Schwangere und junge Paare ausgeweitet. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für eine Hebammen-Rufbereitschaft und die Teilnahme von Angehörigen an einem Geburtsvorbereitungskurs. In der Regel sind die Leistungen in einem Paket zusammengefasst und auf eine Maximalsumme begrenzt. Die unterscheidet sich von Kasse zu Kasse allerdings erheblich – für junge Familien lohnt sich also ein Vergleich. Das Gleiche trifft auf die Kostenübernahme bei einer künstlichen Befruchtung zu.
Patientenquittung anschauen, Bonuspunkte sammeln, zum Nichtraucher werden: Inzwischen nutzen alle Kassen die Möglichkeiten des Internets – die einen mehr, die anderen weniger. Unsere Tabelle zeigt nur eine kleine Auswahl an Apps und Online-Kursen.
Die wichtigsten freiwilligen Kassenleistungen im Überblick
Allgemeines und Impfschutz
Beitragssatz 2019 und 2020 in Prozent
AOK 15,2/15,2
Barmer 15,7/15,7
DAK 16,1/16,1
IKK 15,6/15,6
Knappschaft 15,7/15,7
Techniker K. 15,3/15,3
Versicherte insgesamt und in Sachsen
AOK 3.376.273/2.194.177
Barmer 9.047.866/346.198
DAK 5,7 Millionen/ca. 140.000
IKK 3,1 Millionen/434.700
Knappschaft 1.554.990/106.640
Techniker K. 10 300 000/226.181
Geschäftsstellen in Sachsen
AOK 94
Barmer 21
DAK 11
IKK 25
Knappschaft 5
Techniker K. 7
Impfungen bei privaten Auslandsreisen (Beispiele)
AOK: alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen
Barmer: 100% Kostenübernahme – z. B. Hepatitis A/B, A+B, Influenza, Meningokokken, Polio, Tollwut, Malaria
DAK: alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen
Kosten der Begleitperson für einen Geburtsvorbereitungskurs
AOK: ja (auch Fremdversicherte)**
Barmer: ja, max. 200 €****
DAK: ja****
IKK: max. 150 € (Bonusprogramm)
Knappschaft: Knappschaft-versicherte Ehepaare bis 80 €/Schwang.
Techniker K.: 80%, max. 100 €, wenn beide Partner TK-versichert
Medikamente in der Schwangerschaft
AOK: apotheken-/nicht verschreibungspfl. Arzneimittel mit Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure, Magnesium; zusätzlich Jodid als Monopräparat von der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres**
Barmer: apotheken-/nicht verschreibungspfl. Arzneimittel mit den Inhaltsstoffen des Vitamin-B-Komplexes sowie Mineralstoffen und Spurenelementen, die für die Schwangerschaft wichtig sind****
DAK: apotheken-/nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Monopräparate mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie Kombipräparate mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure)***
* Im Rahmen des jährlichen Gesundheitsbudgets von insgesamt 180 Euro ** im Rahmen des Schwangerschafts-Plus-Pakets (insg. 500 €) *** im Rahmen von DAK MamaPlus (insg. 500 €) **** im Rahmen des Familien-Plus-Pakets (insg. 200 €) ***** Kostenerstattung bei begonnener Immunisierung zwischen vollendetem 18. und 26. Lebensjahr