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Fall Dynamo: Ein Fehler, kein Regelverstoß

Der Deutsche Fußball-Bund hält das aberkannte Dresdner Tor gegen Darmstadt für falsch. Doch ein Wiederholungsspiel komme nicht in Betracht.

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Schiedsrichter Michael Bacher erkennt nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab.
Schiedsrichter Michael Bacher erkennt nach Videobeweis das Tor zum 3:3 wieder ab. © dpa/Robert Michael

Im Zuge des Spiels von Dynamo Dresden gegen Darmstadt (2:3) in der 2. Fußball-Bundesliga liegt der Interessengemeinschaft Schiedsrichter die offizielle Einschätzung der Schiedsrichter-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes vor. 

Das gab die IG Schiedsrichter am Freitag auf ihrem Portal IG-Schiedsrichter.de bekannt, das Reiner Kuhn aus Plauen im Vogtland verantwortet. Laut ihren Angaben war das Eingreifen des Video-Assistenten-Referees falsch und letztlich auch vom Unparteiischen auf dem Platz falsch entschieden.

Unerklärliche Schiedsrichterentscheidung

Der Dresdner Jannis Nikolaou beeinträchtigte nach der Einschätzung keinen Gegner, da der Ball keine Bewegung in seine Richtung machte, teilte die IG Schiedsrichter mit. Nachdem der Darmstädter anschließend den Ball spielte, trat eine neue Spielsituation ein. 

Schlussfolgerung: Die erste Entscheidung der Referees vor Ort, das Tor anzuerkennen, ist die richtige gewesen. Es sei unerklärlich, warum der Unparteiische Michael Bacher nach Betrachten der Bilder auf eine andere Entscheidung kam. Darum legte Dynamo Protest dagegen ein.

Völlig unklar sei laut Schiedsrichter-Kommission jedoch auch, wo der von Dynamo behauptete Regelverstoß bei der Aberkennung des Tores von Patrick Schmidt zum 3:3 wegen Abseits liegen soll. Zwar hatte der Referee den Treffer ursprünglich gegeben. Doch nach dem On-Field-Review (OFR) bewertete er die unzweifelhaft vorhandene Abseitsposition von Nikolaou als strafbar. 

Das sei eine Fehlentscheidung, kein Regelverstoß. Deshalb komme kein Wiederholungsspiel in Betracht. Der Videobeweis kam bei Dynamo-Spielen bereits mehrfach zum Einsatz.

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