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Neue Kritik am Lärmverbot für Pegida-Gegner

Die Stadt will, dass die Demos leiser werden. Das finden nicht nur die Teilnehmer falsch.

Von Christoph Springer
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Das Lärmverbot bei solchen Demos gegen Pegida geht der FDP Dresden zu weit.
Das Lärmverbot bei solchen Demos gegen Pegida geht der FDP Dresden zu weit. © Archiv/Christoph Springer

Dresden. Die Pegida-Gegner sollen künftig leiser sein. Das will das Ordnungsamt, nachdem sie bei den zwei letzten Demonstrationen der "Patriotischen Europäer" am 17. Februar und am 2. März so laut waren, dass die Pegida-Verantwortlichen mehrfach mit dem Abbruch ihres Aufmarschs drohten. Per Mail hat die Versammlungsbehörde die neuen Auflagen für die Gegendemonstranten angekündigt und um Stellungnahme gebeten. Rita Kunert, die regelmäßig Demonstrationen gegen Pegida ankündigt, erklärte auf SZ-Nachfrage: "Wir lassen uns das so nicht gefallen.“ Wenn die Stadt bei den neuen Auflagen bleibe, „dann werden wir das rechtlich prüfen lassen“.

Am Mittwoch bekam sie dafür Unterstützung von der FDP und der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. "Den Gegendemonstranten, die insbesondere für ihren musikalischen Protest bekannt sind, explizit Musikinstrumente und andere ‘lärmerzeugende Gegenstände’ zu verbieten, unterläuft den Sinn und Zweck dieses Gegenprotests“, sagte Viola Martin-Mönnich, Kreisvorstandsmitglied der FDP in Dresden. "Protest und Gegenprotest speisen sich aus demselben Grundrecht und sind gleichermaßen zu gewähren." Andrea Mühle von den Bündnisgrünen stellt fest, das Verwaltungsgericht habe schon einmal ein solches Ansinnen der Versammlungsbehörde zurückgewiesen. Das Verhalten der Verantwortlichen im Ordnungsamt "können viele Akteure der Zivilgesellschaft nicht mehr nachvollziehen", meint Mühle. 

Viola Martin-Mönnich stellt fest: "Es ist nicht Aufgabe der Versammlungsbehörde, Stilnoten zu erteilen, sondern das Recht aller zu gewährleisten." Die neuen Auflagen findet sie "absolut unverhältnismäßig" und fordert das Ordnungsamt auf, die Auflagen neu zu bewerten. Andrea Mühle verlangt außerdem, die Versammlungsbehörde müsse "mit der gleichen Sorgfalt, mit der die Lautstärke des Gegenprotests gemessen wird, die Redebeiträge von Pegida beobachten".

In einer Mail aus dem Rathaus vom vergangenen Montag wird den Pegida-Gegnern ein Verbot von Musikinstrumenten, darunter auch Trommeln, Druckluftpumpen/Tröten/mit Gas betriebene Signalhörner, Vuvuzelas und Sirenen oder vergleichbaren Lärm erzeugenden Gegenständen angekündigt. Außerdem darf während der Pegida-Kundgebung keine Musik über Lautsprecher abgespielt werden.

Die FDP Dresden fordert die Dresdner Versammlungsbehörde auf, die Auflagen zur Gegendemonstration am 16. März neu zu bewerten. Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit sei zentrale Aufgabe der Versammlungsbehörde. Dabei müsse sie den Rechten aller Bürger gerecht werden.

Offen ist derzeit allerdings unabhängig vom Lautstärke-Streit, ob am Montag überhaupt Demonstrationen stattfinden dürfen. Die aktuelle Corona-Verfügung des Freistaats, wonach Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern vorübergehend nicht mehr stattfinden dürfen, könnte auch Kundgebungen treffen. Die Stadtverwaltung hat dazu aber bisher noch keine Entscheidung getroffen.

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