SZ + Riesa
Merken

Landkreis rechtfertigt Nutriajagd

Die Tötung der Tiere am Kanal in Gröditz hat für eine Kontroverse gesorgt. Die Behörde erklärt ihre Zustimmung – schweigt aber zu bestimmten Punkten.

Von Eric Weser
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ein Nutria schwimmt im Floßkanal in Gröditz. Der Abschuss der Tiere durch einen Jagdpächter sorgt für Verärgerung bei Tierfreunden.
Ein Nutria schwimmt im Floßkanal in Gröditz. Der Abschuss der Tiere durch einen Jagdpächter sorgt für Verärgerung bei Tierfreunden. © Archivfoto: Sebastian Schultz

Die Nutriajagd in der Gröditzer Stadtmitte vom März hat für gemischte Reaktionen gesorgt. In der Kritik: Ein Gröditzer Jäger, der die Nager tagsüber mit einem Gewehr erlegt haben soll – auch vor den Augen von Kindern. 

Manche stimmt es traurig, andere wütend, dass die pelzigen Tiere getötet wurden. Sie hatten die Nutrias, die sich schnell an den Menschen gewöhnen und als zutraulich gelten, ins Herz geschlossen.

Das Landratsamt hatte die Jagd auf die Tiere jedoch erlaubt. Dass ein Jagdpächter die entsprechende Genehmigung besitzt, hatte die Kreisbehörde schon vorige Woche erklärt. Nun hat das Amt auf SZ-Nachfrage noch einmal spezifiziert, warum.

 Dem Jagdpächter sei die Bejagung im befriedeten Teil der Stadt Gröditz befristet gestattet worden, heißt es von der zuständigen Unteren Jagdbehörde. Und weiter: „In diesem Teil des Landkreises ist eine Freigabe dieser Jagd auf Schäden am Uferbereich des Kanals verursachende Sumpfbiber (Nutria) in Absprache mit dem Wasserstraßenamt erfolgt.“ 

Tatsächlich wird in Veröffentlichungen verschiedener Landesumweltministerien oder auch von Naturschutzverbänden immer wieder auf Schäden hingewiesen, die Nutria an Ufern anrichten können. Unter anderem durch Unterhöhlungen, aber auch durch den Fraß an geschützten Pflanzen. Auch in Gröditz sollen Unterhöhlungen den Ausschlag gegeben haben.

Wie lange die befristete Nutria-Jagderlaubnis in Gröditz gilt, dazu macht das Landratsamt keine Angabe. Auch den Jäger benennt das Amt auf Nachfrage nicht namentlich. 

Die Kreisbehörde bestätigt unterdessen, dass sich dort jemand über die Nutriajagd beschwert hat. Eine Mutter habe mitgeteilt, dass ihr Kind die Jagd mitbekommen habe und danach verstört gewesen sei. Man habe im Amt bereits darauf geantwortet.

Zur Frage, welche Festlegungen das Amt zu Abschussorten und -zeiten sowie zur Waffe in seiner Jagdgenehmigung für Gröditz getroffen hat, erklärt die Jagdbehörde: „Die Wahl der geeigneten Waffe, der Zeiten und der Orte obliegt dem Jäger.“

 Die Schusswaffe sei dabei „mit größtmöglicher Vorsicht“ einzusetzen, unterstreicht das Amt. Die Sicherheit von Bürgern und deren Sachgütern habe „immer den Vorrang vor einer Schussabgabe“. Im besagten Fall sei eine Luftdruckwaffe eingesetzt worden. Laut der Jagdbehörde, um eine Gefährdung von Menschen und die eine Lärmbelästigung von Anwohnern zu verringern. 

 Laut der Jagdbehörde wäre auch der Einsatz von Fallen eine Option. Am Schicksal der Tiere würde das aber nichts ändern: Auch der Einsatz von Fallen ziehe eine Tötung der Tiere nach sich. Die Nutrias wieder freizulassen, ist laut den Verantwortlichen in der Jagdbehörde „keine Option“.

Zugeknöpft zeigt sich das Amt indes zu zu Fragen, die den Gröditzer Jäger betreffen, der die Nutrias erlegt haben soll. Verschiedene Kommentatoren werfen dem Waidmann im Netz Leichtfertigkeit im Umgang mit Waffen vor und bezichtigen ihn der Rücksichtslosigkeit. Eine Nutzerin ruft gar dazu auf, den Fehlverhalten beim Kreisordnungsamt anzuzeigen.

Ob gegen den Mann, dessen Name im Netz kursiert, Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutriajagd vorliegen und ob dazu oder anderweitig ein Verfahren gegen ihn anhängig ist, dazu macht das Landratsamt unter Verweis auf Datenschutz keine Angabe. Der Mann selbst hatte sich zuletzt am Telefon gegenüber der SZ nicht zu dem Thema äußern wollen und hatte ans Landratsamt verwiesen.