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Diese Corona-Regeln gelten ab 18. Juli in Sachsen

Maskenpflicht, Volksfeste, Sportveranstaltungen: Was ab dem 18. Juli 2020 in Sachsen erlaubt ist und was nicht. Ein Überblick.

Von Andrea Schawe
 8 Min.
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Trotz weiterer Lockerungen: die Maskenpflicht bleibt in Sachsen weiterhin bestehen.
Trotz weiterer Lockerungen: die Maskenpflicht bleibt in Sachsen weiterhin bestehen. © dpa/Robert Michael

Dresden. Zum Start der Sommerferien werden in Sachsens weitere Corona-Beschränkungen gelockert. Am Dienstag hat das Kabinett eine neue Verordnung beschlossen. "Wir wollen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wieder so gut wie möglich zulassen, wo es geht", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). 

Entscheidend bleiben weiterhin Abstand und Mund-Nase-Schutz. Davon werde es abhängen, wie es nach den Sommerferien weitergeht. "Ich möchte die Bürger bitten, auch während der Ferienzeit Vorsicht walten zu lassen und nicht zu leichtsinnig zu werden", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag. 

Corona in Sachsen: Bleiben die Kontaktbeschränkungen bestehen?

Die Vorschriften zum Einhalten von Mindestabständen und zu Kontaktbeschränkungen werden erneut verlängert. Demnach sind in der Öffentlichkeit weiterhin nur Treffen mit Personen eines anderen Hausstands oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt. Private Zusammenkünfte im eigenen Haushalt sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig. 

Wird die Maskenpflicht gelockert?

Nein, noch nicht. In Bus, Bahn und Läden bleibt die Gesichtsmaske Pflicht. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, obwohl ein Verzicht auf den Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen diskutiert worden sei, habe den Ausschlag gegeben, dass es zu einem möglichst einheitlichen Vorgehen aller Bundesländer kommen soll.  Hintergrund: So sind Corona-Masken auch im Sommer erträglich.

Sind Feiern wieder erlaubt?

Wieder erlaubt sind nun Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Gästen. Familienfeiern sind schon seit Juni mit maximal 100 Gästen zugelassen. Das gilt etwa für Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage sowie Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern, die auch in Gaststätten stattfinden können. Die Personen sollten aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kommen – nur so ist eine Nachverfolgung im Infektionsfall möglich. Auch bei Feiern gelten Hygieneregelungen und der Mindestabstand.

Finden Schuleingangsfeiern statt?

Ja. Nach den Sommerferien wechseln alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Damit soll etwa Eltern und Geschwistern die Teilnahme an Schuleinführungsfeiern ermöglicht werden, teilte das Kultusministerium am Dienstag mit. Die Hygienebestimmungen müssen aber eingehalten werden. 

Auch mit Blick auf die ‎freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen sollen nicht nur Eltern, sondern auch externe Partner und Anbieter die ‎Schule wieder betreten dürfen - allerdings mit Mundschutz. Internate an Schulen können ab Ende der Woche zum Regelbetrieb zurückkehren, Horte ebenso. Die Gesundheitsbescheinigung, mit der Eltern täglich bestätigen müssen, dass ihr Kind keine Symptome hat, soll bis Ende August beibehalten werden. 

Kitas sind bereits Ende Juni wieder zum Regelbetrieb übergegangen. "Wir setzen mit Blick auf die Erkältungszeit im Herbst strategisch eher auf ‎ein schnelles Testungsverfahren für Kinder, die Symptome zeigen", sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Dazu sei man derzeit im Gespräch mit Experten.

Finden Veranstaltungen mit Publikum wieder statt?

Ab dem 18. Juli sind Volksfeste und Jahrmärkte wieder erlaubt. Bedingung ist allerdings ein genehmigtes Hygiene- und Sicherheitskonzept. Dazu gehört, dass es möglich sein muss, die Anzahl der Personen auf dem Gelände zu bestimmen und Kontakte nachzuverfolgen. Die erste "volksfestähnliche Veranstaltung" wird der Schlesische Töpfermarkt sein, den Michael Kretschmer in Görlitz eröffnet

Im Breiten- und Freizeitbereich sind Sportwettkämpfe mit Publikum wieder möglich. Ministerin Köpping empfahl aber auf Rufen, Singen und Schreien zu verzichten. Bei bis zu 50 Besuchern ist kein Hygienekonzept nötig. 

Wie viele Besucher sind bei Veranstaltungen möglich?

Bis zum 31. August ist die Teilnehmerzahl bei allen Veranstaltungen auf 1.000 begrenzt. Erst ab dem 1. September sind wieder mehr als 1.000 Besucher möglich. Das gehe aber nur, wenn die Veranstalter Konzepte erarbeiten, damit die Hygieneregeln eingehalten werden und eine Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer möglich ist. Bei einer Einigung mit der deutschen Fußballliga sollen auch Profi-Spiele wieder stattfinden können. RB Leipzig habe da gut vorgelegt, sagte Kretschmer. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis zum 31. Oktober 2020 verboten.

Sachsen will am Freitag zusammen mit Sachsen-Anhalt eine Studie zu Großveranstaltungen starten, kündigte Köpping an. Sie soll mit 4.000 Teilnehmern herausfinden, unter welchen Bedingungen große Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wieder durchführbar sind. Ergebnisse werden erst im Herbst erwartet.

Und im Kulturbereich?

Der Mindestabstand in Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann auf einen Meter verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt. Damit können mehr Plätze besetzt werden. 

Möglich sind auch Ferienlager mit Gruppen bis zu 50 Personen. Die Kinder und das Personal der Einrichtungen können sich vorher testen lassen. "Es ist eine Möglichkeit, aber es wäre uns sehr wichtig", sagte Köpping. Die Veranstalter legen das in ihrem Hygienekonzept fest, das genehmigt werden muss.

Kann man jetzt wieder in Clubs tanzen gehen?

Nein, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Dort bleibt das Infektionsrisiko durch die vielen tanzenden, eng aneinander gedrängten Menschen vorerst zu hoch, um die Wiedereröffnung zu gestatten. Musikclubs können öffnen, aber ohne Tanz anzubieten. 

In Biergärten, Bars und Restaurants bleibt bei den bisherigen Einschränkungen. Diese betreffen aber eher die Menschen, die dort arbeiten. Sie müssen bei der Arbeit auch weiterhin Gesichtsmasken tragen, Tische müssen weiterhin 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. Das gilt auch für die Hygienebestimmungen bei Dienstleistern wie Friseuren oder Kosmetik. 

Prostitutionsstätten bleiben weiterhin geschlossen. Auch in diesem Fall müssten die Bundesländer einheitlich vorgehen, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping. Beim Bund gibt es eine Arbeitsgruppe, die demnächst einen Stufenplan für diese Berufsgruppe vorlegen will. Wenn die Länder in diesem Bereich nichts tun, sei sowohl mit Klagen als auch mit viel Illegalität zu rechnen, so Köpping.

Sind Sauna-Anlagen und Schwimmbäder wieder geöffnet?

Ja, aber nur wenn sie ein Hygienekonzept zur Verhinderung von neuen Infektionsketten vorgelegt haben. Die Hygienekonzepte müssen genehmigt werden, ehe Anlagen öffnen dürfen. Aufgüsse bleiben aber verboten. Auch Dampfsaunen und Dampfbäder bleiben geschlossen. 

Ab wann gilt das alles?

Die Lockerungen gelten ab Sonnabend, den 18. Juli in ganz Sachsen und vorerst bis zum 31. August. Sollten sich die Infektionszahlen ändern, wird Sachsen auch in der Ferienzeit  reagieren. 

Was passiert, wenn die Infektionszahlen wieder steigen?

Es gilt ein "Ampelsystem":

  • Phase 1 wird erreicht, wenn die Zahl der Neuinfektionen einen Wert von 20 neuen Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner übersteigt. Sollte das passieren, beginnen die Gesundheitsämter in Einrichtungen mit vielen Menschen auf das Corona-Virus zu testen, etwa in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Dieses präventive Verfahren war etwa bei dem Ausbruch in einem Gymnasium in Augustusburg erfolgreich.
  • Ab 35 Infizierten pro 100.000 Einwohnenden innerhalb einer Woche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gibt es weitere Schritte. Zur Eindämmung der Infektionen sind Schließungen von Gemeinschaftseinrichtungen, Absagen von Veranstaltungen oder  die Sperrung von Plätzen möglich. Dann müssen personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum erhoben werden. Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs müssen einen Monat gespeichert werden. Es gibt auch flächendeckende Tests in Einrichtungen, die besonders viele Infektionen zu verzeichnen haben.
  • Mit 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnenden innerhalb von sieben Tagen tritt die rote Phase in Kraft. Zur Unterbrechung der Infektionsketten werden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontaktverbote sowie Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet.  Das kann zum Beispiel die Schließung einer Gaststätte sein oder auch ein erneutes Besuchsverbot von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen. In Einrichtungen, bei denen im engen Körperkontakt zu Menschen gearbeitet wird, sind Coronatests dann verpflichtend.  

Können Touristen aus Orten mit vielen Infektionen in Sachsen Urlaub machen?

Sachsen hat sich mit anderen Bundesländern auf ein weitgehend abgestimmtes Vorgehen geeinigt. Es gilt ein Beherberungsverbot für Personen, die aus an einem Ort mit erhöhtem Infektionsgeschehen anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben. Sie dürfen nur in einem Hotel oder einer Pension übernachten, wenn sie  ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dafür muss ein Test maximal 48 Stunden vor der Anreise durchgeführt worden sein. Die Grenze für Landkreise oder kreisfreie Städte in Sachsen oder im Bundesgebiet liegt bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage.

Muss ich in Quarantäne, wenn ich aus dem Sommerurlaub zurückkehre?

Urlauber, die aus dem Ausland zurückkehren, können sich an den Flughäfen Dresden und Leipzig kostenlos testen lassen. Das hat Sachsens Kabinett am Dienstag beschlossen. Gesundheitsministerin Köpping will bis Ende nächster Woche mit den zuständigen Gesundheitsämtern klären, wo die Tests durchgeführt werden sollen. Menschen, die aus Risikogebieten zurückkommen, sollten sich auf jeden Fall testen lassen, sagte Köpping. Damit soll verhindert werden, dass es nach den Sommerferien erhöhte Infektionszahlen in Sachsen gibt. 

Außerdem gilt Sachsens Quarantäne-Verordnung. Reisende aus dem Ausland müssen dann in Quarantäne, wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen. Welche das sind, wird fortlaufend vom Robert-Koch-Institut entschieden. Derzeit stehen mehr als 100 Länder auf der Liste, unter anderem Staaten in Lateinamerika und Afrika, die USA, Ägypten, die Türkei, Luxemburg und Israel. Urlauber, die sich in einem dieser Risikogebiete aufgehalten haben, müssen sich auf direktem Weg in ihre Unterkunft begeben und Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt in Sachsen aufnehmen. 

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