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Görlitzer siegt im Streit mit Polizei

Johannes Topa sollte 50 Euro zahlen wegen eines Notrufs. Nach einem SZ-Bericht ruderte die Landesbehörde zurück.

Von Gabriela Lachnit
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Johannes Topa in seinem Garten, dessen Laube er mit einer Alarmanlage schützt.
Johannes Topa in seinem Garten, dessen Laube er mit einer Alarmanlage schützt. © Nikolai Schmidt

Es dauerte eine Weile, bis Johannes Topa jetzt Gewissheit hat - nämlich wie er sich verhalten soll, wenn sein Handy Alarm schlägt. Der 69-jährige Görlitzer stattete nach mehreren Einbrüchen seine Wohnung, seine Garage und die Laube im Kleingarten mit Alarmanlagen aus. Mehrmals schlugen sie an. Aber einmal ging die Sache anders als gedacht aus für Johannes Topa.

Als der Mann Ende April nachts gegen drei Uhr von seinem Handy unfreiwillig geweckt wurde, fand er schnell die Ursache: In seinem Garten in der Sparte "Renatenaue" machte sich jemand an der Laube zu schaffen. Topa rief die Polizei. Vor Ort konnte von den herbeigeeilten beiden Polizisten kein Täter erwischt werden. Schäden wurden nicht angerichtet.  

Der Görlitzer hatte die Sache fast vergessen, als er Ende Juni Post von der Polizei bekam. Es war ein Kostenfestsetzungsbescheid. 50 Euro sollte er zahlen, weil es sich in jener April-Nacht um einen Fehlalarm gehandelt habe. Topa verstand die Welt nicht mehr. Er ärgerte sich sehr, zahlte unter Vorbehalt und schrieb an die Polizei.

Verdächtiges melden, um Täter in flagranti zu erwischen

Von der Behörde wollte der Görlitzer nun wissen, wie er sich künftig verhalten soll. Einerseits werde der Einbau von Alarmanlagen vom Staat sogar gefördert. Immer wieder ermahnt die Polizei die Bürger, Verdächtiges zu melden, damit sie Übeltäter möglichst auf frischer Tat  fassen kann.  Andererseits flatterte ihm nun eine Zahlungsaufforderung ins Haus. "Ich traue mich gar nicht mehr, den Notruf der Polizei zu wählen und die Beamten zu Hilfe zu holen", schrieb Topa an die Polizei.

Von dort erhielt er Ende August eine schriftliche Antwort. Um die hatte der 69-Jährige gebeten, nachdem er das von der Polizei angebotene Gespräch ausgeschlagen hatte. Die Polizei hatte sich mit der Sach- und Rechtslage noch einmal befasst. Dabei wurde festgestellt, dass es sich "um einen möglichen, aber nicht nachgewiesenen Fehlalarm handelte", zitiert Topa aus dem Schreiben der Polizei.  Die Ursache für den Alarm konnte nicht ermittelt werden. Der Kostenfestsetzungsbescheid wurde zurückgenommen, Topa erhielt die 50 Euro zurücküberwiesen.

"Alles richtig gemacht"

Nun weiß der Mann, wie er sich künftig beim Alarm verhalten soll, wenn die von ihm installierten Anlagen Signal geben. "Insgesamt haben Sie richtig reagiert und die Polizei gerufen", schreibt Polizeihauptkommissarin Monika Küttner in Vertretung des Leiters der Behörde an Johannes Topa. Sie bittet ihn, dies auch künftig so zu handhaben.

Allerdings gibt die Polizei  zu bedenken, dass nach einem Falschalarm nach dem Kostenrecht der Eigentümer als Veranlasser des Polizeieinsatzes die Kosten zu tragen hat und nicht die Allgemeinheit. Grundsätzlich habe die Polizei Interesse daran, dass Eigentümer ihr Eigentum selbst schützen. Wer sich allerdings zum Schutz einer Einbruchmeldeanlage bedient, bezwecke die Benachrichtigung der Polizei in jedem Fall des Alarms, erklärt die Polizeihauptkommissarin. Dabei werde in Kauf genommen, dass die Polizei auch bei Falschalarm das zu schützende Objekt aufsucht, obwohl kein Einbruch stattfand. 

Polizei recherchiert Einsatz von Ende April

Die Polizei beschäftigte sich nach Topas Schreiben noch einmal mit den Vorkommnissen in jener Nacht Ende April. Insgesamt waren zu dem von Topa gemeldeten Alarm elf Polizeibeamte im Einsatz. Nur mit zwei davon hatte Topa persönlichen Kontakt. Von den anderen wusste der Görlitzer nichts.

Die Einsatzkräfte waren  binnen kürzester Zeit vor Ort. Parallel zur Prüfung in Topas Garten wurden die Zu- und Ausgangswege der Sparte sowie Gärten im Umfeld von Topas Kleingarten geprüft, berichtet die Polizeihauptkommissarin. Unbefugte Personen oder Hinweise auf eine Straftat konnten die Polizisten dabei nicht feststellen.

Von vorangegangenen Polizeieinsätzen in dieser Sparte wusste Kleingärtner Topa, dass mehrere Polizisten im Einsatz waren, die Zu- und Ausgänge kontrollierten. Bereits zwei Mal konnten dadurch Diebe und Einbrecher dingfest gemacht werden, die für Schäden und vor allem viel Unsicherheit in der "Renatenaue" gesorgt hatten. 

Wenn Johannes Topas Anlagen künftig erneut Alarm geben, weiß er zwar, dass er den Notruf der Polizei wählen soll, ein Unbehagen wird trotzdem bleiben.

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