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Was man Ostern in Sachsen darf - und was nicht

Zum Fest der Auferstehung zieht es viele Menschen ins Freie. Doch in diesem Jahr wird wegen des Coronavirus vieles anders sein.

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Schön, wenn der Humor trotzdem nicht verloren geht.
Schön, wenn der Humor trotzdem nicht verloren geht. © Patrick Pleul/dpa

Von Oliver Hach, Stephanie Wesely und Susanne Plecher

Laut Oberverwaltungsgericht dürfen sich die Sachsen höchstens 15 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen. Was bedeutet das für die Ostertage?

Für alle Aktivitäten in der Freizeit ist die Bewegungsfreiheit auf diesen 15-Kilometer-Radius eingeschränkt. Speziell für Ostern wird es keine Lockerung geben. Es macht auch keinen Unterschied, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Damit sind etwa Ausflüge in Familie von Dresden in die Sächsische Schweiz oder ins Leipziger Neuseenland tabu. Das Innenministerium erklärte, die Polizei werde die Einhaltung der 15-Kilometer-Grenze kontrollieren, setzte dabei jedoch auf Kommunikation statt übermäßige Härte. Niemand werde vom Fahrrad gezogen, weil er zwei Kilometer über den Bewegungsradius hinaus unterwegs sei. Bei Kontrollen müsse man aber damit rechnen, nach der Wohnanschrift gefragt zu werden.

Die Corona-Schutz-Verordnung listet triftige Gründe auf, um die Wohnung zu verlassen. Ostereier suchen steht nicht drin. Muss das dieses Jahr ausfallen?

Nein. Die Verordnung erlaubt ja ausdrücklich Bewegung im Freien. Zu beachten ist aber, dass es hier wirklich um Bewegung geht, also etwa um einen Osterspaziergang. Das kurze Verweilen zum Ausruhen ist dabei gestattet. Was nicht geht, ist zum Beispiel eine Decke auf der Wiese auszubreiten, sich in die Sonne zu legen und dort ein ausgiebiges Picknick zu machen.

Mit wem darf ich denn einen Osterspaziergang machen?

Nur allein, mit dem Lebenspartner oder mit den Angehörigen, mit denen Sie in einem Haushalt leben. Im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Das gilt laut Bautzener Urteil für Ältere und Behinderte, die auf Begleitung angewiesen sind, aber auch für Alleinstehende zur Vermeidung sozialer Isolation oder aus Gründen der psychischen Gesundheit. Kinder und Erwachsene unterschiedlicher Hausstände dürfen beim Ostereier suchen nicht miteinander in Kontakt kommen.

Dürfen private Gärten besucht werden?

Ja, aber nur eigene Kleingärten oder Grundstücke. Auch hier gilt wie überall die Beschränkung: nur allein, mit Lebenspartner oder Angehörigen aus der eigenen Wohnung.

Was ist mit Fernbeziehungen? Darf ich den Lebenspartner in einem anderen Ort besuchen?

Ja. Wenn dieser außerhalb Sachsens lebt, gelten dort aber möglicherweise andere Vorschriften. Beispielsweise nach Tschechien ist die Einreise nicht gestattet.

Dürfen zu Ostern Verwandte besucht werden?

Nein. Es sei denn, sie sind am selben Wohnsitz gemeldet.

Darf ich Ostergeschenke überbringen?

Nein. Für Personen außerhalb des eigenen Haushaltes – also auch für weitere Familienmitglieder – gilt dasselbe wie für Fremde: Kein Kontakt! Ein Ostergeschenk kann aber vor die Tür gestellt werden.

Darf ich zum Gottesdienst gehen?

Gottesdienste fallen grundsätzlich aus, auch zu Ostern. Aber die Kirchen dürfen für das individuelle Gebet öffnen, wie Michael Baudisch vom Bistum Dresden-Meißen erläutert. Das gilt auch für die evangelischen Kirchen in Sachsen. „Die Menschen dürfen eintreten, um sich eine Osterkerze abzuholen, aber sie müssen auf Abstand achten – wie im Supermarkt“, sagt Matthias Oelke vom Evangelisch-lutherischen Landeskirchenamt. Es gibt zudem alternative Formate. Sie reichen von Livestreams von Gottesdiensten auf Facebook oder Youtube über ökumenisches Glockenläuten am Ostersonntag um 12 Uhr bis zu Gottesdienstübertragungen im Radio (bei MDR Sachsen am Karfreitag, 7.45 Uhr und Ostersonntag, 10 Uhr aus Dresden) sowie im Fernsehen (Karfreitag, 10 Uhr, ARD aus der Unterkirche der Frauenkirche).

Das traditionelle Osterreiten findet in diesem Jahr nicht statt.
Das traditionelle Osterreiten findet in diesem Jahr nicht statt. © Matthias Hiekel/dpa

Findet das Osterreiten statt?

Nein. 1.500 Reiter hatten in den vergangenen Jahren daran teilgenommen. Die Tradition besteht in Wittichenau seit 1541. Dass es einmal eine Unterbrechung geben würde, war für Dawid Statnik bislang unvorstellbar. Der Vorsitzende des sorbischen Dachverbandes Domowina ist selbst am Corona-Virus erkrankt.

Und was ist mit Osterfeuern?

Auch die fallen aus.

Darf ich noch angeln?

Ja. Angeln gilt als Bewegung an der frischen Luft und ist bei Vorliegen der üblichen Berechtigung erlaubt.

Baumärkte haben geschlossen, bieten aber einen Bestell- und Abholservice an. Darf ich Bestelltes abholen?

Nein. Die Abholung in Baumärkten ist nur für berufliche Zwecke, also für Handwerker erlaubt. Private Ware muss zugeschickt werden.

Darf ich umziehen oder einen Umzug planen?

Umziehen ist erlaubt. Helfen dürfen dabei aber nur offizielle Umzugsunternehmen, Lebenspartner oder Angehörige aus dem Haushalt. Eine Hilfeleistung durch nicht zum Hausstand zählende Umzugshelfer ist nicht zulässig. Wohnungen dürfen nur besichtigt werden, wenn sie leer stehen.

Was passiert bei Verstößen?

Der seit 1. April gültige Bußgeldkatalog sieht für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund 150 Euro Bußgeld vor. Ein Verstoß gegen das Besuchsverbot wird mit 500 Euro geahndet. Wenn in einer Einrichtung die vorgesehene Personenzahl überschritten wird, werden je nach Größe 500 bis 1.000 Euro fällig.

Wie lange gelten die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen?

Vorerst bis Ablauf des 19. April. Was danach geschieht, will die sächsische Regierung mit dem Bund und den anderen Bundesländern erst fünf Tage vorher, am Dienstag nach Ostern klären. (fp/rnw)

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