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AfD-Europa-Spitzenkandidat Krah ist nicht mehr als Anwalt zugelassen

Der sächsische AfD-Spitzenpolitiker und Europaparlamentarier Maximilian Krah hat seine Anwaltszulassung zurückgegeben. Dafür habe er keine Zeit mehr, sagt er.

Von Ulrich Wolf
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Der Spitzenkandidat der AfD für Europa, Maximilian Krah, vor dem Fürstenzug in Dresden.
Der Spitzenkandidat der AfD für Europa, Maximilian Krah, vor dem Fürstenzug in Dresden. © Jürgen Lösel

München/Dresden. Der Spitzenkandidat für die kommende Europawahl und ehemalige Dresdner Oberbürgermeisteranwärter, Maximilian Krah, ist in Deutschland nicht mehr als Anwalt zugelassen. Sein Name taucht im amtlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nicht mehr auf.

Krah selbst bestätigte das auf Anfrage von Sächsische.de. "Da ich keinerlei Zeit mehr für Mandatsbearbeitung habe, habe ich die Zulassung zurückgegeben", teilte der 47-Jährige mit.

Über das Anwaltsdasein von Krah, der bereits seit 2019 Mitglied des Europaparlaments ist, gab es in den beiden vergangenen Jahren viel Durcheinander. Nachdem er bereits in Dresden die Kanzleien gewechselt hatte, war zuletzt publik geworden, der AfD-Politiker sei als Anwalt einer Kanzlei in Biberach in Südwestdeutschland eingetragen.

Krahs Pressesprecher Jörg Sobolewski sagte dem auf Rechtsfragen spezialisierten Online-Portal Beck-Aktuell, bis zuletzt habe Krah einen Dienstwagen der Kanzlei genutzt, der als geldwerte Leistung zu berücksichtigen und deshalb auch als Zusatzverdienst der Verwaltung des Europaparlaments zu melden sei. Dennoch hatte die für Biberach zuständige Rechtsanwaltskammer Tübingen 2023 ein berufsrechtliches Verfahren gegen Krah eingeleitet. Der gebürtige Lausitzer selbst betonte, mit seiner Zulassung sei "alles korrekt" gewesen, das sei ihm "durch die Kammer bestätigt" worden.

Den Abschluss des Verfahrens bestätigte die Tübinger Kammer bei Beck-Aktuell. "Wir haben das geprüft und Erkenntnisse gewonnen und auch eine Entscheidung getroffen", heißt es dazu. Details dazu nannte die Kammer mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht nicht.

Auf seiner eigenen Homepage hat Krah die Rückgabe der Zulassung noch nicht kundgetan. Auf seiner Seite als Europaparlamentarier endet der Lebenslauf mit dem Hinweis darauf, er sei von 2015 bis 2020 "Gründungspartner von Weil Krah Petersen LLP, einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf juristischer und strategischer Beratung in Mittel- und Osteuropa".

Auf seinen Social-Media-Kanälen bei Instagram, Facebook, Telegram, TikTok, X und YouTube finden sich keine Hinweise mehr auf sein früheres Anwaltsdasein. (mit SZ/lot)