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Warum Schönau doch keinen Vollzeit-Bürgermeister will

Die Gemeinde wollte wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister bestellen. Warum es jetzt anders kommt und wer der öffentlich bekannte erste Bewerber ist.

Von Anja Beutler
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Schönau-Berzdorfs Bürgermeister Christian Hänel will seine Nachfolge gut ordnen. Einen Vollzeitjob hat er aber nicht zu vergeben.
Schönau-Berzdorfs Bürgermeister Christian Hänel will seine Nachfolge gut ordnen. Einen Vollzeitjob hat er aber nicht zu vergeben. © SAE Sächsische Zeitung

Schönau-Berzdorf wird nun doch keinen hauptamtlichen Bürgermeister für die nächste Wahl ausschreiben. Obwohl zunächst favorisiert, entschieden sich die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung gegen den Wechsel vom Ehrenamt zu einem festangestellten Gemeindeoberhaupt.

Für den Sinneswandel gab es vor allem massive finanzielle Gründe: "Wir können auf Dauer der nächsten sieben Jahre einen hauptamtlichen Bürgermeister nicht bezahlen", erklärte der parteilose Bürgermeister Christian Hänel. Nach einer Berechnung des Kämmerers würden für die Gemeinde durch einen hauptamtlichen Bürgermeisterposten pro Jahr 50.000 Euro Mehrkosten entstehen. Eine Summe, die zwar in den ersten zwei, drei Jahren der siebenjährigen Amtsperiode noch zu stemmen sei, danach aber eben nicht mehr finanzierbar ist, erklärte Hänel.

Eigentlich hatte auch er selbst diese neue Möglichkeit, dass auch kleinere Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern künftig wieder einen Vollzeitbürgermeister beschäftigen können, in die Waagschale geworfen - aus Sorge, es könnte sonst generell an geeigneten Bewerbern mangeln. Möglicherweise ist diese Sorge aber auch unbegründet: In derselben Ratssitzung, in dem die Entscheidung für ein Bürgermeister-Ehrenamt gefallen war, meldete sich mit Luisa Wittig die erste potenzielle Kandidatin zu Wort. Die junge Frau, die seit zwei Jahren in Schönau-Berzdorf lebt, erklärte den Räten, dass sie gern kandidieren wolle.

Bis sie - oder weitere Bewerber - offiziell als Kandidaten anerkannt sind, fehlen aber noch einige Formalitäten: Zunächst muss die Gemeinde das Amt ausschreiben, die möglichen Kandidaten müssen sich bewerben, gegebenenfalls Unterstützerunterschriften vorweisen und am Ende vom Wahlausschuss bestätigt werden. Dies alles wird nicht vor April abgeschlossen sein.