SZ + Riesa
Merken

Riesa: Drogenfund im Zeithainer Gefängnis stellt Justiz vor Probleme

Bei einem JVA-Insassen wird nach einem Besuchstermin Rauschgift entdeckt. Eine Besucherin gerät ins Visier der Behörden. Doch die Sache ist knifflig.

Von Eric Weser
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Hohe Zäune, Stacheldraht und Überwachung durch Beamte: All das verhindert nicht, dass Drogen in Gefängnisse wie die JVA Zeithain gelangen. Ein solcher Fall hat jetzt die Justiz beschäftigt.
Hohe Zäune, Stacheldraht und Überwachung durch Beamte: All das verhindert nicht, dass Drogen in Gefängnisse wie die JVA Zeithain gelangen. Ein solcher Fall hat jetzt die Justiz beschäftigt. © freier Fotograf

Riesa/Zeithain. Die Beamten ahnten, dass da etwas sein könnte. Vom Besuchsraum in der JVA Zeithain ging es für Oliver H.* deshalb gleich nach nebenan zur Leibesvisitation. Die Intuition hatte die Gefängnismitarbeiter nicht getrogen: Zwar versuchte H., das kleine Päckchen noch irgendwie zu verbergen, doch die Beamten hatten es da schon entdeckt.

Wie sich später herausstellte, enthielt es 1,89 Gramm Amphetamine. Drogen, die Oliver H. ein paar Tage Spaß bereitet hätten, wie er sagt. Wenn der Stoff nicht an jenem Weihnachtsfeiertag 2022 durch die Gefängnismitarbeiter konfisziert worden wäre.

Für Oliver H., heute 41, hatte der Vorfall ein Strafverfahren zur Folge. Wegen unerlaubten Drogenbesitzes brummte ihm die Justiz eine Geldstrafe auf. In seinem Fall lag die Sache so klar, dass Widerspruch kaum etwas genützt hätte.

Körperkontakt beim Besuch erlaubt

Anders bei seiner Bekannten Laura N.* In ihr machten die Ermittlungsbehörden die Drogenschmugglerin aus. Die Justiz wollte die Sache vom Tisch haben, wählte deshalb das Strafbefehlsverfahren, in dem 20 Tagessätze zu je 20 Euro, also in Summe 400 Euro Geldstrafe gegen N. verhängt wurden. Das akzeptierte Laura N. nicht. Deshalb wurde die Sache in einer Hauptverhandlung im Riesaer Amtsgericht aufgerollt.

Ein JVA-Beamter, der im Besuchsraum mit einem Kollegen das Treffen von Oliver H. mit Laura N. und deren mitgebrachtem Exfreund Erik B.* überwacht hatte, konnte sich zwar an körperlichen Kontakt zwischen dem JVA-Insassen H. und seiner Bekannten erinnern. Umarmungen und auch Küsse seien prinzipiell erlaubt. Dass ein Drogenpäckchen von der Besucherin an H. übergeben wurde, davon habe er aber nichts gesehen, so der Bedienstete, der auch bei der anschließenden körperliche Untersuchung von Oliver H. mit dabei war.

Der mittlerweile aus dem Gefängnis entlassene H. überraschte dann mit seiner Aussage: Er habe das Drogenpäckchen zufällig entdeckt, als er mit Laura N. während des Besuchs am Snackautomaten im Besucherraum war. Es sei ihm beim Herausnehmen von Süßwaren aus dem Gerät zufällig aufgefallen. Das Päckel habe in dem silberfarbenen Behälter gelegen, in den gekaufte Süßigkeiten fallen. Laura N. habe vom Herausnehmen gar nichts mitbekommen.

"In der JVA ist viel möglich"

Laura N., das bestätigten sowohl ihr Bekannter Oliver H. und ihr Expartner Erik B., habe etwas gegen Drogen. Die Mittdreißigerin, die im Prozess anfangs geschwiegen hatte, erklärte gegen Ende der Verhandlung schließlich doch noch, dass sie gar keine Drogen hätte ins Gefängnis schmuggeln können. Sie sei beim Einlass ins Gefängnis von einer Beamtin eng körperlich eng durchsucht worden – inklusive Abtasten im Schritt und im BH.

Die Staatsanwältin wunderte sich bis zum Schluss, dass unter den anderne Insassen niemand die von Oliver H. entdeckten Drogen vermisst hatte, zumal H. selbst erklärt hatte, dass sein Fund sich nach der Leibesvisite innerhalb des Gefängnisses schneller als ein Lauffeuer herumgesprochen hatte.

Doch weil sich Laura N. kein Drogenschmuggel nachweisen ließ, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als sie vom Vorwurf der unerlaubten Betäubungsmittel-Abgabe freizusprechen und die Verfahrenskosten der Staatskasse aufzuerlegen. Die Geschichte von Oliver H. könne das Gericht nicht widerlegen, so die Richterin in ihrer Begründung. Gleichwohl sei klar: Es gebe Mittel und Wege, Drogen – auch über den Besucherraum – ins Gefängnis zu bringen. "In der JVA ist viel möglich."

*Name geändert