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"Aktion gegen den Ausbau der A4 gehört auf die A4"

Fast 400 Menschen demonstrieren gegen mehr Spuren auf der Autobahn. Weil kein Fahrradkorso auf der A4 erlaubt ist, werden zwei Rundkurse in Dresden abgefahren.

Von Christoph Springer
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Über der A4 statt auf der A4: Die Radfahrer sahen die Autobahn, auf der sie demonstrieren wollten.
Über der A4 statt auf der A4: Die Radfahrer sahen die Autobahn, auf der sie demonstrieren wollten. © René Meinig

Dresden. Gegen den geplanten vierspurigen Ausbau der A4 haben am Sonntag in Dresden Radfahrer bei zwei Touren durch die Stadt demonstriert. Sie forderten, auf den Bau weiterer Spuren zu verzichten und das Geld unter anderem für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken einzusetzen. Den Demonstrationen, an denen insgesamt knapp 400 Menschen teilnahmen, war ein Rechtsstreit um die Versammlung vorausgegangen. Ursprünglich sollte die Demostrecke zwischen den A4-Anschlussstellen Flughafen und Hellerau auch über die Autobahn führen.

1,2 Milliarden Euro soll der Ausbau von 86 A4-Kilometern laut einem Demosprecher kosten. Dafür könne man rund 1.600 Kilometer Bahngleise neu bauen, rechnete er vor. Mehr Platz für Autos habe mehr Autoverkehr zur Folge und dies sei mit Blick auf den Klimawandel genau der falsche Weg, waren sich die Redner einig, die beim Demostart am Bahnhof Dresden-Neustadt und bei der zweiten Demonstration an der Autobahnbrücke nahe der Endstation der Straßenbahnlinie 8 in Rähnitz gesprochen haben. Martin Ahfeld vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Dresden forderte außerdem, in Dresden müssten „die ewigen Kämpfe, um Radverkehr genügend Raum zu geben“ endlich aufhören.

Die zwei Demos um 8 Uhr morgens und um 12 Uhr mittags begleitete die Polizei mit einem großen Aufgebot, denn es mussten dafür laufend Straßen gesperrt und Autos gestoppt werden. Am Morgen folgten bei einstelligen Temperaturen reichlich 100 Menschen dem Demoaufruf. Ihr Weg führte vom Bahnhof Neustadt nach Pieschen und von dort weiter zur A4-Brücke über die Elbe bei Kaditz. Von dort ging es zurück durch die Friedrichstadt und über die Marienbrücke zum Bahnhof Neustadt.

Beginn der zweiten Fahrraddemo am Bahnhof Neustadt.
Beginn der zweiten Fahrraddemo am Bahnhof Neustadt. © SZ/Christoph Springer

Bei der Demo am Sonntagmittag waren deutlich mehr Radfahrer dabei, wenigstens 250 sind es gewesen, so die Polizei. Sie fuhren eine andere Strecke – vom Bahnhof Neustadt durch die Neustadt, weiter bis nach Klotzsche und dort zu der Brücke, auf der die Ludwig-Kossuth-Straße die A4 quert. So sahen sie auch den Autobahnabschnitt, über den die Demo ursprünglich führen sollte. „Eine Aktion gegen den Ausbau der A4 gehört auf die A4 und sonst nirgendwohin“, sagte Louise Hummel-Schröter von „Parents For Future“ Dresden in ihrer Ansprache.

Ähnlich hatte sich zuvor bereits ein Redner vor dem Bahnhof Neustadt geäußert. Der „Wesenskern der Demo“ sei den Teilnehmern mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen genommen worden, die in der Nacht zum Sonnabend fiel und den Kurs über die Autobahn letztinstanzlich verbot. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht den Organisatoren von „Verkehrswende Dresden“ recht gegeben, als sie gegen die Auflage der Stadt vorgingen, dass die Demo nicht über die A4 führen darf. Die Stadt und das OVG begründeten ihre Ablehnung mit der Gefahr, die von den Radfahrern auf der Autobahn ausgehe – für sich selbst und alle Autofahrer.

Luca Gowitz (24) von Initiative "Verkehrswende Dresden" kündigte weitere solche Demos an, auch auf der A4 soll dann demonstriert werden.
Luca Gowitz (24) von Initiative "Verkehrswende Dresden" kündigte weitere solche Demos an, auch auf der A4 soll dann demonstriert werden. © René Meinig

Die Verkehrswende-Initiative akzeptierte schließlich die Entscheidung des OVG, kündigte aber weitere Aktionen an. Voraussichtlich im Frühjahr soll auf Fahrrädern gegen den A4-Ausbau demonstriert werden, dann auch wirklich auf der Autobahn. „Dafür gehen wir dann auch bis vor das Bundesverfassungsgericht“, kündigt Luca Gowitz von „Verkehrswende Dresden“ an.

Die Fahrraddemo gegen den Ausbau der A4 in Bildern:

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Update, 9. Oktober, 10.18 Uhr: Gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen, das Verbot der Versammlungsbehörde für den geplanten Fahrradkorso über ein Stück der A4 in Dresden wieder in Kraft zu setzen, regt sich Widerstand vom Bündnis gegen den Ausbau der Autobahn. Luca Gowitz von "Verkehrswende Dresden" erklärt in einer Pressemitteilung vom Samstagmorgen: "Es ist unfassbar, dass ein Unternehmen, das selbst vom Ausbau der A4 profitiert, durch übertriebene Gefahrenprognosen den Protest dagegen blockieren kann." Die Niederlassung Ost der Autobahn GmbH, unter anderem zuständig für die A4, hatte am Freitag Widerspruch gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt, nach der die Demo zulässig war.

"Argumentiert wurde mit dem Rückstau, der bei einer Sperrung entstehen würde und dann möglicherweise vorkommende Auffahrunfälle. Dabei kommt es auf dieser Autobahn auch ohne Demo nahezu täglich zu Staus", erklärt Luca Gowitz. Das Oberverwaltungsgericht bewerte die Interessen des Autoverkehrs wichtiger als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Protestieren will das Bündnis dennoch - neben der Autobahn. "Wir lassen nicht locker und erwägen beim nächsten Mal vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen." Rechtsanwalt Wolf-Georg Winkler, der Prozessbevollmächtigter von Verkehrswende Dresden ist, kritisiert die Entscheidung des Gerichts ebenfalls. "Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass Versammlungen auf Autobahnen grundsätzlich möglich sind, untersagt dann aber eine Fahrraddemo am frühen Sonntagmorgen. Diesbezüglich sei die Frage erlaubt, zu welchem Zeitpunkt die Fahrraddemo denn sonst hätte stattfinden können." Die Ausübung eines Grundrechts werde so durch unrealistisch hohe Hürden unmöglich gemacht.

Eine weitere Begründung des OVG - die durch die Anmelder vorgeschlagene Umleitungsstrecke über die Radeburger Straße sei nicht möglich, weil sie sich mit der Demoroute kreuzen würde - sei falsch. "Der Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Görlitz könnte die Abfahrt Dresden-Hellerau nehmen und von dort nordwestlich der BAB 4 über Wilschdorf zur Auffahrt Dresden-Flughafen fahren", erklärt "Verkehrswende Dresden". "Der Fahrradkorso könnte, von Südosten kommend, auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Görlitz in entgegengesetzter Richtung die Abfahrt Dresden-Flughafen auffahren und die Auffahrt Dresden-Hellerau in entgegengesetzter Richtung wieder abfahren. So würden sich die Routen nicht kreuzen." An einem vergleichbaren Sonntagmorgen hätten im Zeitraum der Sperrung rund 1.400 Fahrzeuge die Autobahn passiert und problemlos umgeleitet werden können.

Das Bündnis gegen den geplanten Ausbau der A4 kritisiert, dass die Verbreiterung der Autobahn die Klimakrise verschärfe, mehrere lokale Schutzgebiete weiter zerschneide und für Anwohner zu zusätzlicher Lärmbelastung führe. Das Geld für den Ausbau sei besser in die Elektrifizierung und Wiederinbetriebnahme bereits vorhandener Gleisstrecken investiert, um so eine Verlagerung des Autobahnverkehrs auf die Schiene zu ermöglichen.

Die Demo-Route soll nun nicht wie geplant über die Autobahn führen. Aufgrund der mehrmaligen zeitlichen Verlegung soll es zwei Runden geben: Die erste startet um 8 Uhr und die zweite um 12 Uhr jeweils am Bahnhof Neustadt.

Was zuvor geschah: Oberverwaltungsgericht untersagt Fahrradkorso auf A4

In der Nacht zum Sonnabend ist erneut eine Entscheidung zu der Fahrraddemo gefallen, die am Sonntag auf der A4 stattfinden sollte. Dieses Mal richtet sie sich gegen den geplanten Kurs. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat entschieden, nachdem die Niederlassung Ost der Autobahn GmbH am Freitag Widerspruch gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden eingelegt hatte.

Die Dresdner Richter hatten sich für die Demo auf der A4 zwischen den Anschlussstellen am Flughafen und Dresden-Helleraus ausgesprochen - allerdings unter Auflagen. Eine Kundgebung auf der Auffahrt am Flughafen hatten sie nicht genehmigt, dafür eine an der Abfahrt Hellerau auf der Radeburger Straße. Außerdem hatten sie festgelegt, dass die Polizei zwei Autobahnspuren freihalten soll, damit dort der Verkehr - mit deutlich verringerter Geschwindigkeit - rollen kann. Kinder, die jünger als zehn Jahre sind, durften dieser Entscheidung zufolge nicht mitfahren - aus Sicherheitsgründen.

Neue Gefahreneinschätzung

Gegen diese Entscheidung hat die Autobahn GmbH, die unter anderem für die A4 zuständig ist, Widerspruch eingelegt. In der Nacht zum Sonnabend gegen 23 Uhr teilte das OVG mit: Die Demo darf doch nicht auf der A4 stattfinden. Der 6. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der Auffassung, dass die Autobahn für den Fahrradkorso zumindest in einer Fahrtrichtung vollständig gesperrt werden müsste. Diese Position basiere vor allem auf den Gefahreneinschätzungen, die ihm in der Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgelegt worden seien, erklärte das OVG.

Eine passende Umleitungsstrecke für die Autos haben die Bautzner Richter zwar gesucht, aber nicht gefunden. Die allein in Betracht kommende Umleitungsstrecke und der Fahrradkorso würden sich kreuzen, so die Kammer. Zu berücksichtigen sei auch die hohe Verkehrsbelastung in dem Streckenabschnitt der A4. Zur Vermeidung von Gefahren für die Versammlungsteilnehmer und die übrigen Verkehrsteilnehmer müsse das Grundrecht der Versammlungsteilnehmer zurücktreten. Das Fazit: Die Demo darf nicht über die Autobahn führen.

Keine Widerspruchsmöglichkeit

Die Initiative "Verkehrswende Dresden" hatte einen Fahrradkorso mit dem Motto "Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!" für Sonntagvormittag angemeldet. Die Teilnehmer sollten nach Start am Bahnhof Neustadt unter anderem die A4 zwischen den Anschlussstellen Dresden-Flughafen und Dresden-Hellerau befahren. Die Stadtverwaltung hatte als Auflage für den Korso eine Alternativroute ohne den Autobahnabschnitt vorgegeben. Das Verwaltungsgericht hat auf den Eilantrag der Initiative hin die Anordnung der Landeshauptstadt unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zu den Auflagen gehörte auch, dass die Demo bereits um 8 Uhr beginnen muss, damit die Radfahrer auf der Autobahn unterwegs sind, bevor der Verkehr dort im Tagesverlauf deutlich zunimmt. Gegen diese Gerichtsentscheidung wandte sich die Beschwerde der Autobahn GmbH.

Laut dem OVG ist der neue Beschluss unanfechtbar.