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Emotional geführte Debatte um Cannabis-Gesetz im Landtag

Cannabis bleibt ein idealer Stoff für hitzige Debatten im Sächsischen Landtag. Einen Tag vor der Beratung des Bundesrates prallen in Dresden die Argumente noch einmal aufeinander.

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Im Sächsischen Landtag in Dresden wurde einmal mehr über das geplante Cannabis-Gesetz gestritten.
Im Sächsischen Landtag in Dresden wurde einmal mehr über das geplante Cannabis-Gesetz gestritten. © dpa/Robert Michael

Dresden. Sachsens Landtag bleibt bei der Frage einer Cannabis-Legalisierung tief gespalten. In der Aktuellen Stunde des Parlamentes ließ am Donnerstag vor allem die CDU Dampf ab.

CDU-Generalsekretär und Gesundheitsexperte Alexander Dierks prognostizierte als Folge des Cannabis-Gesetzes eine drastische Verschärfung der Lage. Seine Partei lehne es deshalb rundweg ab. Es sei ein Treppenwitz der Geschichte, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Gesetz als Jugendschutz bezeichne. Dierks warf SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping vor, "umgefallen" zu sein. Es gebe eine Unzahl von Gründen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Doch Köpping lehne das nun ab und habe sich mit einer nichtssagenden Protokollerklärung abspeisen lassen.

Köpping hatte am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitgeteilt, dass Lauterbach ihr auf kritische Einwendungen zu dem Gesetz hin zugesagt hatte, drei Punkte in eine Protokollerklärung aufzunehmen: eine verbesserte Prävention, die Verringerung der erlaubten Mengen sowie die Ausweitung des Abstandsgebotes zu Kitas und Schulen.

Innenminister: Gesetz ist Sicherheitsrisiko

Innenminister Armin Schuster (CDU) bezeichnete die Protokollerklärung als Verhöhnung all der Anträge, die aus den Ländern gekommen seien. Die Ampel-Koalition sei von Angst geleitet, dass ihr die Länder im Bundesrat in den Rücken fallen könnten. Auch an Lauterbach ließ er kein gutes Haar. "Dieses Gesetz ist ein Sicherheitsrisiko und der Minister, der es verantwortet, auch." Die Länder sollten in nur zehn Tagen mit den Wirkungen eines "grauenhaft schlechten" Gesetzes zurechtkommen. "Sind Sie noch in einer Erdumlaufbahn oder schon darüber hinaus?", sagte Schuster mit Blick auf Warnungen von Medizinern in Richtung SPD.

Der Zwist in der sächsischen Koalition hatte sich verschärft, als Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) am vergangenen Wochenende zum weiteren Vorgehen seiner Partei die Katze aus dem Sack ließ. Sein Ziel sei es, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat herauskomme, schrieb er auf der Plattform X (früher Twitter). Das kommentierte die SPD-Abgeordnete Sabine Friedel am Donnerstag mit den Worten, Kretschmer habe mit Verhandlungen so viel am Hut wie Putin mit Friedensverhandlungen. Schuster empfahl Friedel danach dringend, sich für diesen Vergleich zu entschuldigen. Die Ampel regiere seit zwei Jahren "krass gegen das Volk", sie tue es mit der Cannabis-Freigabe schon wieder, legte der Minister nach.

SPD wirft CDU Fake News vor

Zuvor hatte sich auch die AfD klar gegen das Cannabis-Gesetz ausgesprochen, Vertreter von Linken, Grünen und SPD warben für die Legalisierung. SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas warf der CDU Fake News vor. Die Linken bezichtigten die Union, einen Kulturkampf zu führen, Wasser zu predigen und "Wein zu saufen". Denn die Union lasse sich ihre Bundesparteitage von der Tabak- und Alkohollobby mitfinanzieren.

Die Freien Wähler forderten die sächsische Regierung am Donnerstag auf, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, um "wenigstens das Schlimmste zu verhindern". "Insbesondere richten wir einen dringenden Appell an Rot-Grün, ihre Naivität in Bezug auf das Gesetz aufzugeben und sich den Realitäten zu stellen."

Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zufolge sollen Besitz und Anbau der Droge in begrenzten Mengen vom 1. April an legal sein. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Das Gesetz kommt am Freitag in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen. (dpa)