Freischalten Freischalten Sachsen
Merken

Naturschutzbund stoppt Ferienhaus-Investor am Fichtelberg

In Oberwiesenthal sollen neue Ferienhäuser gebaut werden, unter anderem auf einer artenreichen Bergwiese. Umweltschützer sind deshalb vor Gericht gezogen.

Von Ulrich Wolf
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Artenreiche Gebirgswiesen wie diese in Oberwiesenthal stehen unter besonderem Schutz.
Artenreiche Gebirgswiesen wie diese in Oberwiesenthal stehen unter besonderem Schutz. © Nabu/Ulrike Kahl

Chemnitz/Oberwiesenthal. Umweltschützer haben die Bauplanungen für eine Ferienhaussiedlung in Oberwiesenthal zumindest vorerst gestoppt. Der Naturschutzbund (Nabu) Sachsen teilte am Dienstag mit, das Verwaltungsgericht Chemnitz habe in einem Eilverfahren gegen die begonnenen Baumaßnahmen zugunsten des Nabu entschieden. Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sei es zu "schwerwiegenden, offenkundigen Fehlern" gekommen.

Bereits Mitte Mai hatte der Nabu nach eigenen Angaben Widerspruch gegen das Vorhaben eingelegt. Die Umweltschützer begründen das mit "starken artenschutzrechtlichen Bedenken". Die Ferienhäuser sollen auf einer Gebirgswiese unterhalb des Hotels von Ex-Skispringer Jens Weißflog entstehen. Das Areal sei jedoch Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig, heißt es beim Nabu. Dennoch sei mit den Baumaßnahmen begonnen worden.

Sachsens Nabu-Landeschefin Maria Vlaic werte die Gerichtsentscheidung als "deutlichen Erfolg". Sie verwies zudem auf ein Projekt des Bundesumweltministeriums zum Erhalt von Bergwiesen in den Nachbargemeinden Sehmatal/Neudorf und Crottendorf. Die für den Bau der Ferienhäuser vorgesehene Fläche gehört dem Nabu zufolge zu einem Artenschutzprojekt des Freistaats Sachsen.

Bereits Ende Mai hatte das Verwaltungsgericht entschieden, den Widerspruch der Umweltschützer gegen die Baugenehmigungen bis zur endgültigen Entscheidung zu verlängern. Das Landratsamt des Erzgebirgskreises sei daraufhin angewiesen worden, die Bauherren zu einem sofortigen Baustopp zu verpflichten, hieß es. Die Arbeiten ruhen seitdem. Der Stadtrat von Oberwiesenthal hatte dem Vorhaben der privaten Investoren bereits im Dezember 2022 zugestimmt.

Das Landratsamt, das in dem Prozess der Antragsgegner des Nabu war, kann nun innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der jüngsten Entscheidung Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

Transparenzhinweis: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, Antragsgegner sei der private Investor. Das ist nicht korrekt. In dem Verfahren des Nabu ist das Landratsamt der Gegner. Es ist für die Baugenehmigungen mit zuständig.