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Zweiter Prozess zur "Gruppe Freital"

In Dresden wurden bereits mehrere der Rechtsterroristen verurteilt. Nun hat ein zweiter Prozess begonnen.

Von Alexander Schneider
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Drei Männer und eine Frau müssen sich seit heute vor dem OLG Dresden verantworten.
Drei Männer und eine Frau müssen sich seit heute vor dem OLG Dresden verantworten. © Rainer Blende

Zweieinhalb Jahre nach Verurteilung von acht Mitgliedern der rechtsextremen „Gruppe Freital“ müssen sich weitere drei Männer und eine Frau aus Freital, Dippoldiswalde und Dresden am Oberlandesgericht Dresden (OLG) verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft ihnen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor sowie Herbeiführen von Sprengstoffanschlägen, Sachbeschädigungen und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Der 27-jährige Sebastian S. muss sich im Zusammenhang mit dem Anschlag auf eine Asylbewerberwohnung am 1. November 2015 zudem wegen Beihilfe zum versuchten Mord verantworten. Er habe für den Anschlag auf eine Flüchtlingswohnung in der Wilsdruffer Straße in Freital die illegalen Böller in Tschechien besorgt, die dann von den bereits verurteilten Tätern in der Nacht an Fenstern gezündet wurden. Ein Syrer wurde verletzt, andere Bewohner hatten sich in den Flur retten können.

Der bekannteste Angeklagte ist Dirk Abraham (53), der 2015 Stadtrat der NPD in Freital war. Er und S. sollen als Mitglieder der Gruppe Freital etwa am 20. September 2015 einen Anschlag auf das Parteibüro der Linken mitverübt haben. Bei Ferenc A. (31) und Stephanie T. (31), sie war die Lebensgefährtin des bereits verurteilten Rechtsterroristen Philipp W., handelt es sich aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft um „Unterstützer“ der Terrorgruppe. 

A. wird vorgeworfen, am Sprengstoffanschlag auf den VW Golf des damaligen Linken-Stadtrats Michael Richter beteiligt gewesen zu sein. T. soll lediglich bei einem nächtlichen Fotoshooting der Gruppe Freital mitgewirkt haben – mit Hitlergruß und Hakenkreuz-Fahne. 

Durch Flüchtlinge radikalisiert

Die beiden 31-Jährigen haben sich als Erste zu den Vorwürfen geäußert. A. räumte ein, einen illegalen Böller in das Richter-Auto geworfen zu haben, nachdem der Mitangeklagte Sebastian S. die Seitenscheibe eingeschlagen habe. Er habe sich freiwillig gemeldet, als Timo S., einer der beiden Rädelsführer der Gruppe, einen dritten Mann gesucht habe. An vieles konnte oder wollte sich A. jedoch nicht erinnern. Vor den Ausschreitungen in Heidenau im August 2015 habe er in Tschechien illegale Pyrotechnik besorgt.

Stephanie F. sprach von einer sehr schnellen Radikalisierung im Jahr 2015, ausgelöst durch die Flüchtlingskrise. Man habe viele neue Leute kennengelernt, Freundeskreise hätten gewechselt,, es habe sich eine Eigendynamik entwickelt. „Da hat man dann mitgezogen.“ Sie habe schon im März mit ihrem Freund Philipp W. eine Demo in Freital organisiert, an der 2.000 Menschen teilgenommen hätten. Sie seien damit überfordert gewesen. 

Vier Männer noch in Strafhaft

Als rechtsextrem sieht sie sich nicht, die Gewalt, von der sie oft erst im Nachhinein erfahren habe, habe sie „geduldet“. Da widersprach der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats und hielt der Frau vor, sie habe ihrem verhafteten Freund geschrieben, „keine Aussage zu machen und ihm gemeinsame Ideale vorgehalten“. Dazu T: „Er solle sich nicht und keinen anderen belasten.“

Die „Gruppe Freital“ hatte 2015 Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübt, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. Im März 2018 wurden acht Mitglieder als Rechtsterroristen unter anderem wegen versuchten Mordes zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Vier Männer sitzen noch in Strafhaft.

Das OLG hat vorerst 25 Sitzungstage bis Anfang Januar 2021 terminiert. Die nun Angeklagten aus der „zweiten Reihe“ der gegen Ende terroristischen Vereinigung sind auf freiem Fuß.