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So will Sachsen die Krankenhausversorgung sichern

Kleinere Gesundheitszentren sollen in ländlichen Regionen in Zukunft medizinische Betreuung bieten. Die Opposition fordert höhere Bettenpauschalen.

Von Thilo Alexe
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Eine Notaufnahme soll es auch an kleineren Krankenhäusern weiter geben.
Eine Notaufnahme soll es auch an kleineren Krankenhäusern weiter geben. © René Meinig (Symbolfoto)

Die Aufgabe ist immens. Es geht darum, die Krankenhausversorgung trotz Fachkräftemangels und rückläufiger Bevölkerungsentwicklung zu sichern. Die Einrichtungen waren in der Coronazeit besonders gefordert, verzeichnen jetzt hohe Energiekosten oder – wie gerade Kinderkliniken – hohen Zulauf an Patienten. Nach fast drei Jahrzehnten erneuert Sachsen sein Krankenhausgesetz.

Wie viele Krankenhausstandorte soll es in Sachsen geben?

Ein Kernsatz von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) besteht aus zwei Hälften. „Wir wollen alle Krankenhausstandorte erhalten – aber nicht alle so, wie sie jetzt sind.“ Was das heißt? Seit der Wende ist die Zahl der Krankenhäuser im Freistaat von 125 auf 78 zurückgegangen, damals lebten etwa 700.000 Menschen mehr in Sachsen. An den 78 Standorten soll weiter medizinische Hilfe geboten werden. Allerdings nicht immer in Form des Krankenhauses, aus dem kann etwa auf dem Land auch ein kleineres Gesundheitszentrum werden.

Welche Auseinandersetzungen greift das Gesetz auf?

Das Gesetz, das der Landtag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss, tritt zum Januar in Kraft. Die Auseinandersetzungen um ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem haben aber bereits begonnen. Zwei aktuelle Beispiele aus dem Vogtland und der Lausitz veranschaulichen das. Im westsächsischen Reichenbach stellt die Paracelsus-Klinik den Krankenhausbetrieb mit 300 Mitarbeitern im März ein. Grund ist eine Insolvenz. Die Auslastung liegt nach Angaben von Köpping bei nur 40 Prozent. Der Standort aber soll bleiben, die Stadt arbeitet an einem Konzept. So könnte ein Gesundheitszentrum mit Notaufnahme und dem Angebot ambulanter Operationen entstehen. Die Klinik in Ebersbach soll als ambulantes Zentrum künftig auf alle stationären OPs verzichten. Sie finden nur noch in Zittau statt. Auch Geburtshilfe soll nur noch dort angeboten werden.

Was ist die zentrale Neuerung im Krankenhausgesetz?

Nach fast drei Jahrzehnten fasst der Freistaat das Krankenhausgesetz neu. Es bietet den Rahmen für einen Prozess, der aus Sicht des Gesundheitsministeriums landesweit trotz der weiter geringer werdenden Einwohnerzahl eine flächendeckende und hochwertige Versorgung sicherstellt. Zudem soll es den Rahmen für die Planung abstecken. „Wir wollen damit Sicherheit bieten“, sagt Ministerin Köpping. Was sind die Kernpunkte? Die Zusammenarbeit der Leistungserbringer – etwa Kassen und Träger der Häuser – soll verstärkt werden. Zentrale Neuerung ist das Verankern der regionalen Gesundheitszentren und zwar als „Untergruppe der Regelversorgungshäuser“. Das bezieht sich vor allem auf ländliche Regionen. Mit den Zentren, die etwa Notaufnahme und auch ein stationäres Angebot stellen, soll die Versorgung der dortigen Bevölkerung gesichert werden. Beibehalten werden soll die Einteilung in drei Kernkategorien – in Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorger wie die Universitätskliniken.

Was sieht der Rahmen für die Häuser vor?

Hoch spezialisierte Operationen sollen nur dort durchgeführt werden, wo es bereits umfassende Kenntnis und Erfahrung gibt. Regelversorger müssen die Bereiche Chirurgie und Inneres sowie nach Bedarf auch Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder Urologie anbieten. Die neuen Gesundheitszentren sollen entweder Leistungen der Chirurgie oder der Inneren Medizin anbieten.

Droht auf dem Land eine Unterversorgung?

Aus Sicht des Ministeriums: definitiv nicht. Sollte etwa ein Krankenhaus in die Insolvenz gehen, keine Weiternutzung gelingen und es in der Umgebung keine vergleichbare medizinische Versorgung geben, muss der Freistaat sogar eingreifen.

Wie wirken sich die vom Bund geplanten Reformen aus?

Die von SPD-Bundesminister Karl Lauterbach angeregten Reformen sind noch nicht gesetzlich verankert und werden stark debattiert. Allerdings dürfte die vorgesehene pauschale Finanzierung kleinerer Krankenhäuser im Freistaat auf Akzeptanz stoßen. Probleme, heißt es in der Landespolitik, könnte es bei mittleren Häusern geben. Die bräuchten in jedem Fall ein klares medizinisches Profil.

Wie hat der Landtag abgestimmt?

Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD verabschiedet. In der Debatte wies Köpping auf die schwierigen Rahmenbedingungen wie Demografie und Fachkräftemangel hin: „Fakt ist, dass wir dort die Gesundheit neu denken“, sagte sie mit Blick auf das Gesetz. Nicht überall kann nach ihrer Einschätzung alles in Krankenhäusern vorgehalten werden. „Was machen wir denn, wenn keine Patienten drin liegen?“, fragte sie. Köpping lobte mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern von Kommunen sowie aus dem Gesundheitswesen, mit denen das Gesetz vorbereitet wurde, als konstruktiv. „Ziel ist und bleibt, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird“, betonte die Ministerin. Das Gesetz biete dafür den Rahmen.

Was sagen Kritiker aus der Opposition?

Rund 200 Millionen Euro investiert Sachsen im Schnitt jährlich in Krankenhäuser. Derzeit sind es – wegen des Rückstaus von Aufträgen – sogar rund 350 Millionen Euro. Die Linke forderte eine Verdopplung der Pauschale je Bett auf 4.000 Euro. Die AfD verlangte, Krankenhäuser unabhängig von der Haushaltslage zu finanzieren. Redner der Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass durch das Gesetz auch Förderanreize für die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt werden.