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Sachsen beschließt mehr Flächen für Windräder

Sachsen will Schwung in den stockenden Windkraft-Ausbau bringen. Durch eine neue Regel sollen Kommunen künftig auch das 1.000-Meter-Abstandsgebot unterschreiten können.

Von Nora Miethke
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In Sachsen müssen sich Gemeinden und Orte unter bestimmten Bedingungen nicht mehr an die 1.000-Meter-Abstandregel halten.
In Sachsen müssen sich Gemeinden und Orte unter bestimmten Bedingungen nicht mehr an die 1.000-Meter-Abstandregel halten. © Archivbild: Sebastian Schultz

Dresden. In Sachsen soll der Ausbau der Windkraft ab dem kommenden Jahr Fahrt aufnehmen. Der Landtag hat dafür am Dienstag in der letzten Sitzung des Jahres das sogenannte Haushaltsbegleitgesetz beschlossen und damit auch eine neue Flexibilisierungsklausel. Die erlaubt, Windkraftprojekte künftig auch außerhalb von ausgewiesenen Windgebieten zu errichten oder zu repowern, wenn dies im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden geschieht.

Sachsen ist aktuell Schlusslicht beim Windkraftausbau im Bundesvergleich, auch weil derzeit gerade einmal 0,2 Prozent der Landesfläche als Windflächen ausgewiesen sind.

Die Flexibilisierungsklausel, die bis Ende des Jahres 2027 gilt, wurde auf Antrag von CDU, SPD und Grünen im Landesplanungsgesetz eingefügt. Um eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Sachsen zu erreichen, bevor die neuen Planungsflächen ausgewiesen sind, kann demnach von den ursprünglichen Regionalplänen und dem Landesentwicklungsplan abgewichen werden.

1.000 Meter Abstand dürfen unterschritten werden

Konkret können Gemeinden und Orte damit die erst vor wenigen Monaten verabschiedete 1.000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung unterschreiten und dürfen die Bauleitplanung übernehmen. Voraussetzung ist ein Beschluss des Gemeinde- oder Stadtrates. Damit liegt die Entscheidungskompetenz bei den Kommunen, um den Ausbau der Windkraft lokal voranzutreiben. Dieser Ansatz stellt einen Paradigmenwechsel in der Landesplanung dar.

Dem zuständigen Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt ist "besonders wichtig", dass diese Flexibilisierungsklausel nur als Ausnahme genutzt wird, "wenn die jeweilige Gemeinde oder Stadt damit einverstanden ist und jedem einzelnen Bauvorhaben zustimmt. Der Ausbau der Windkraft kann nur mit der Akzeptanz der Bevölkerung gelingen. Das haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre deutlich gezeigt."

Mit dem verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetz hat der Landtag zudem Rechtssicherheit für die regionalen Planungsverbände geschaffen. Der Bund gibt den Ländern mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vor, dass bestimmte Anteile der Landesfläche für die Errichtung von Windkraftanlagen gesichert werden müssen. In Sachsen sind dies nach den Vorgaben des Bundes zwei Prozent der Landesfläche.

Um die zusätzliche Aufgabe der Windkraftplanung zu unterstützen, erhält jeder der vier Regionalen Planungsverbände befristet bis 2027 350.000 Euro pro Jahr. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 sind dafür 2,8 Millionen Euro eingeplant. "Die Planungsverbände stehen mit der Ausweisung der erforderlichen Flächen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, die neue Planungsaufgabe bewältigen zu können", sagt Schmidt. Eine Evaluierung im Jahr 2026 soll überprüfen, ob auch über das Jahr 2027 hinaus eine zusätzliche Finanzierung erforderlich ist. Weitere Details und rechtliche Aspekte sollen im Januar mit den Verbänden und der Landesdirektion Sachsen diskutiert werden.

In der gleichen Sitzung stimmten die Abgeordneten auch abschließend dem neuen sächsischen Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zu. Mit einem Volumen von mehr als 49 Milliarden Euro handelt es sich um den bisher größten Haushaltsetat des Freistaates.