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Sachsens Grundschüler bekommen Bildungsempfehlung: Was Eltern wissen müssen

Etwa 33.800 Viertklässler in Sachsen haben ihre Bildungsempfehlung erhalten. Damit können sie entscheiden, ob sie ein Gymnasium oder eine Oberschule besuchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Andrea Schawe
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Oberschule oder Gymnasium: In Sachsen müssen sich fast alle Grundschüler nach der vierten Klasse entscheiden.
Oberschule oder Gymnasium: In Sachsen müssen sich fast alle Grundschüler nach der vierten Klasse entscheiden. © Bernd Weißbrod/dpa

Dresden. Mit den Halbjahresinformationen erhalten Sachsens Grundschüler der vierten Klasse am Freitag eine Bildungsempfehlung für eine weiterführende Schule. Bis zum 1. März 2024 müssen die Eltern ihre Kinder an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Rund 33.800 Jungen und Mädchen beenden in diesem Jahr in Sachsen die Grundschule.

"Den Schülern stehen alle Türen offen, egal ob sie die Oberschule oder das Gymnasium wählen", sagte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Dabei seien Sorgen der Eltern, mit der Entscheidung den weiteren Lebensweg ihrer Kinder in Stein zu meißeln, unbegründet. "Es gibt keine Einbahnstraße und keine Chancen werden verbaut. In Sachsen führen viele Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss."

Welche Kriterien gelten für die Bildungsempfehlung?

Die Schulen erteilen eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 oder besser ist. Außerdem darf keines dieser Fächer mit Note 4 oder schlechter benotet worden sein. Es reicht auch, wenn die Schülerinnen und Schüler diese Anforderungen erst am Ende des Schuljahres erfüllen. Ist der Notendurchschnitt schlechter als 2,0, wird der Wechsel auf eine Oberschule empfohlen.

Dazu kommt eine Einschätzung des Lern- und Arbeitsverhaltens des Kindes. Wenn die Art und Ausprägung der schulischen Leistungen und die bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen kann, empfehlen die Lehrkräfte den Wechsel an ein Gymnasium.

In diesem Schuljahr haben etwa 16.700 Viertklässlern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten - das sind etwa 51 Prozent der Grundschüler in Klassenstufe 4. Eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhielten 16.067 Schülerinnen und Schüler – das sind 49 Prozent. Für etwa drei Prozent der Grundschüler gab es keine Bildungsempfehlung. Sie werden in Klassen für Deutsch als Zweitsprache oder inklusiv unterrichtet, teilt das Kultusministerium mit.

Müssen sich Eltern an die Bildungsempfehlung halten?

Nein, nach einem Gerichtsurteil im Jahr 2017 entscheiden die Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. In den vergangenen Jahren hat sich durchschnittlich ein Viertel der Eltern nicht an die Bildungsempfehlung gehalten.

Im aktuellen Schuljahr werden nach Angaben des Kultusministeriums 908 Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium unterrichtet, obwohl sie eine Bildungsempfehlung für die Oberschule haben. Mit 3.100 Kindern haben 17,5 Prozent der Fünftklässler an Oberschulen eine Empfehlung für das Gymnasium.

Kultusminister Piwarz betonte, dass bei der Wahl der weiterführenden Schule das Wohl und die Fähigkeiten des Kindes im Vordergrund stehen müssten. Die Bildungsempfehlung und die Einschätzungen der Lehrkräfte sollten für die richtige Wahl maßgebend sein. "Eltern sollten darauf vertrauen, damit ihre Kinder weiterhin motiviert lernen können."

Kann das Kind mit Oberschulempfehlung ans Gymnasium?

Auch ohne entsprechende Bildungsempfehlung können Schülerinnen und Schüler bis zum 1. März 2024 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden. Die Kinder müssen dann am 5. März an einer schriftlichen Leistungserhebung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht teilnehmen. Am 13. März gibt es einen Ersatztermin.

Die Leistungserhebung wird nicht benotet. Sie ist aber Grundlage für ein verpflichtendes Beratungsgespräch, das die Eltern zwischen dem 5. und 14. März 2024 mit den Schulleitungen am Gymnasium führen müssen. "Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium", teilt das Kultusministerium mit.

Kinder, die trotz einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium an einer Oberschule lernen sollen, können dort einfach angemeldet werden.

Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Wechsel auf ein Gymnasium möglich, teilt das Kultusministerium mit. Die Bildungsberatung wird an der Oberschule und der Gemeinschaftsschule ab der Klassen 5 kontinuierlich fortgeführt. Mit den entsprechenden Noten auf dem Jahreszeugnis und einem Lern- und Arbeitsverhalten, das den Anforderungen am Gymnasium entspricht, ist am Ende jeder Klassenstufe ein Übergang auf das Gymnasium möglich.

Wie melde ich mein Kind an der weiterführenden Schule an?

Bis zum 1. März 2024 müssen die Eltern ihre Kinder direkt an der gewünschten Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. An manchen Schulen gelten andere Fristen, darüber wird meist schon beim Tag der offenen Tür und auf der Internetseite der jeweiligen Schule informiert. Die Eltern sind bei der Wahl der Schule nicht an einen Schulbezirk gebunden - anders als bei den Grundschulen. Das Aufnahmeformular für die weiterführende Schule bekommen sie in der Grundschule.

Die Bildungsempfehlung muss im Original eingereicht werden. Dazu müssen Kopien des Abschlusszeugnisses der 3. Klasse, der Halbjahresinformation der 4. Klasse sowie der Geburtsurkunde des Kindes eingereicht werden. Eltern können auch einen anderen Identitätsnachweis Kindes abgeben, gegebenenfalls brauchen die Schulen einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Die Eltern sollten auf der Bewerbung für das Wunschgymnasium noch zwei weitere Schulen angeben, die ebenfalls infrage kommen.

Wann fällt die Entscheidung?

Spätestens am 13. Mai 2024 erhalten die Familien den Bescheid, auf welcher Schule das Kind aufgenommen wurde. Wenn möglich wird der Erstwunsch berücksichtigt, so das Landesamt für Schule und Bildung. Grundsätzlich kalkuliert das Landesamt mit 28 Kindern pro fünfter Klasse. Wird ein Kind inklusiv in der Klasse betreut, sinkt die maximale Anzahl der Kinder.

Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, können die Schulleitungen auch andere Kriterien beachten. Im Auswahlverfahren werden etwa Kinder bevorzugt, deren Geschwister schon auf die gewünschte Schule gehen. Ein Pluspunkt ist auch die Nähe des Wohnortes zur Schule. An einigen Schulen entscheidet danach das Losverfahren.

Bei Umlenkungen gibt es nur eine Regel: Der Schulweg muss noch zumutbar sein. Zumutbar ist ein Schulweg, wenn er nicht länger als 60 Minuten dauert, urteilte das sächsische Oberverwaltungsgericht.

Eltern können gegen den Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Manchmal lohnt es sich auch zu warten. Es kann passieren, dass angenommene Kinder das neue Schuljahr gar nicht an der Wunschschule antreten werden, weil sie mit ihren Eltern umziehen oder sich für eine Freie Schule entscheiden - dann werden Plätze für Nachrücker frei.