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Sachsens Innenminister will den Verfassungsschutz stärken

Anders als bisher sollen künftig auch extremistische Verdachtsfälle benannt werden dürfen. Ob das aber auch juristisch Bestand haben kann, ist jedoch nicht sicher.

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Sachsens neuer Innenminister Armin Schuster
Sachsens neuer Innenminister Armin Schuster © dpa/Matthias Rietschel

Dresden. Sachsens neuer Innenminister Armin Schuster will das Frühwarnsystem der Demokratie stärken. Künftig solle der sächsische Verfassungsschutz wie in anderen Bundesländern bereits extremistische Verdachtsfälle öffentlich benennen dürfen, sagte der CDU-Politiker in einem Interview mit der in Chemnitz erscheinenden "Freien Presse".

Bisher ist es dem Landesamt nur erlaubt, über erwiesene extremistische Bestrebungen zu berichten.

Die geplante Änderung ist laut Schuster Teil einer bereits vorliegenden Gesetzesnovelle, die schon unter seinem Amtsvorgänger Roland Wöller (CDU) begonnen wurde. Vor allem im Umgang mit rechtsextremen Mitgliedern der AfD hatte die bisherige Regelung immer wieder für Diskussionen gesorgt.

Erst vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dem Freistaat Bayern allerdings bescheinigt, dass sein 2016 überarbeitetes Gesetz teils gegen Grundrechte verstößt, vor allem wegen deutlich ausgeweiteter Überwachungsbefugnisse.

Ob sich wegen des Urteils Änderungen für die Nennung extremistischer Verdachtsfälle ergeben, werde derzeit geprüft, sagte Schuster. Der 61-Jährige war vor knapp einem Monat zum sächsischen Innenminister ernannt worden.

Im Interview kündigte er an, Rechtsextremisten "so wenig Raum wie möglich geben" zu wollen. Sein Haus werde jede Möglichkeit nutzen, auch um Hass im Internet und in sozialen Netzwerken Einhalt zu gebieten. "Extremisten sollen spüren, dass der Staat keine Ruhe lässt, dass wir Druck erzeugen", sagte er. Dafür brauche es einen starken Verfassungsschutz und eine ausreichend besetzte Polizei. (epd)