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Datenschützer: Sachsens Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten

Aus Datenschutzgründen soll die Facebook-Seite der Staatsregierung abgeschaltet werden. Die aber kündigt an, den Bescheid zu prüfen und hofft auf eine bundesweit einheitliche Regelung.

Von Ulrich Wolf
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Aus Datenschutzgründen soll die sächsische Staatsregierung ihre Facebook-Seite abschalten.
Aus Datenschutzgründen soll die sächsische Staatsregierung ihre Facebook-Seite abschalten. © dpa

Dresden. Nach der Entscheidung der Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert zur Abschaltung der offiziellen sächsischen Facebook-Fanseite hat die Staatskanzlei eine Prüfung angekündigt. Man habe erwartet, dass die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte den Ausgang des Musterverfahrens auf Bundesebene abwartet, teilte Regierungssprecher Ralph Schreiber am Freitag mit. So werde es auch in anderen Bundesländern gehandhabt.

Hundert ist nach fast einjähriger Prüfung der Auffassung, dass Facebook-Fanpages von Behörden nicht datenschutzkonform betrieben werden können. Sie hat der Staatskanzlei in einem Bescheid vom 5. Juli untersagt, Facebook zu nutzen. Für die Umsetzung habe die Regierungszentrale in Sachsen vier Wochen Zeit.

Die Datenspezialistin ist der Ansicht, die Staatskanzlei müsse nachweisen, dass bei der Nutzung von Facebook die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. "Das kann sie aktuell nicht." So würden Cookies ohne ausreichende Rechtsgrundlage auf den Geräten der Nutzenden gesetzt beziehungsweise personenbezogene Daten erhoben, an Facebook übermittelt und zu personenbezogenen Werbeprofilen verarbeitet. Die Informationspflicht der Staatskanzlei gegenüber der Öffentlichkeit wäre in dem Fall zweitrangig.

Datenschutz versus Informationspflicht

Genau darauf aber zielt die Argumentation der Staatsregierung in dem Streit ab. Sprecher Schreiber betonte, gerade in Zeiten von Fake-News sei Kommunikation enorm wichtig und geboten. "Auch in Krisen ist eine umfassende und schnelle Information zwingend und unerlässlich." Dazu gehöre auch der Auftritt bei Facebook.

Der Regierungssprecher verwies auf eine Klage des Bundespresseamtes gegen die Anweisung des Bundesdatenschutzbeauftragten, den Betrieb von Fanpages einzustellen. Dieses Verfahren am Verwaltungsgericht Köln gilt in dem Streit um die Facebook-Seiten von Behörden als Musterverfahren. Auch die Staatskanzlei könnte gegen den Hundert-Bescheid klagen: innerhalb einer Frist von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Dresden.