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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder zeitweise untersagt

Ab Anfang Februar ist das Draußenschlafen im Nationalpark vorübergehend verboten. Die Natur soll nachts ihre Ruhe haben.

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Vom 1. Februar bis 15. Juni sollen die Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz leer bleiben.
Vom 1. Februar bis 15. Juni sollen die Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz leer bleiben. © Mike Jäger

Am 1. Februar tritt erneut das jährliche Verbot des Boofens im Nationalpark Sächsischen Schweiz in Kraft. Darauf weisen die Nationalparkverwaltung, der Deutsche Alpenverein und der Umweltverband BUND gemeinsam hin. Das Übernachten im Freien ist damit bis zum 15. Juni innerhalb des Nationalparks verboten. Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich davon gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden weniger Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit. Diese Regelung wurde 2022 eingeführt und gilt zunächst bis einschließlich 2025.

Ob die temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit in einer gemeinsamen Projektgruppe diskutiert und überprüft. Die Gruppe soll zudem langfristige Maßnahmen erarbeiten, wie das Boofen ab 2026 geregelt werden soll. Zuvor hatte es vermehrt Kritik gegeben an nächtlichen Ruhestörungen und Müllbelastung im Nationalpark.

Generell ist das Boofen schon jetzt nur in Verbindung mit dem Klettern erlaubt. Dafür existieren 58 gekennzeichnete Freiübernachtungsstellen. Außerhalb dieser offiziellen Boofen ist das Übernachten innerhalb des Nationalparks ganzjährig nicht gestattet. (SZ)