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Schärferes Gesetz für Juristenausbildung

Der Fall des Rechtsreferendars Brian E., der an einer Neonazi-Demo teilnahm, hatte für Aufsehen gesorgt. Jetzt will Sachsen die Aufnahmeregeln verschärfen.

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Sachsen will die Regeln zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verschärfen.
Sachsen will die Regeln zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verschärfen. © Symbolfoto: Ronald Wittek/dpa

Dresden. Sachsen will die Regeln zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verschärfen. Bewerber, "die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen", sollen nicht eingestellt werden, teilte das Justizministerium in Dresden am Dienstag mit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Landeskabinett laut Beschluss vom Mittwoch in den Landtag einbringen.

Der Entwurf regelt demnach auch die Möglichkeiten, juristische Referendare "bei nachträglich eintretender Nichteignung" wieder zu entlassen. Nicht mehr aufgenommen werden sollen Bewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden oder gegen die ein Verfahren anhängig ist, "das zu einer solchen Entscheidung führen kann".

Vergangenes Jahr hatte in Sachsen der Fall des Rechtsreferendars Brian E. für Aufsehen gesorgt. E. wurde wegen seiner Beteiligung an den Neonazi-Krawallen in Leipzig-Connewitz Anfang 2016 zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied jedoch, er dürfe das Referendariat beenden, da die Ausbildung zum Volljuristen außerhalb der Justiz nicht möglich sei und ihm das Ergreifen des Berufs dadurch auf Dauer verwehrt würde.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen erlaubt es bereits jetzt, Bewerbern die Aufnahme ins Referendariat zu versagen oder die Zulassung zu widerrufen, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden. Das OLG räumte in E.s Fall jedoch dem Grundrecht auf freie Berufswahl Vorrang ein. (epd)