Dresden. Der ungelöste Streit zwischen Sachsens Staatsregierung und der Landesdatenschutzbeauftragten Juliane Hundert um den Betrieb von staatlichen Facebook-Seiten wird ein Fall für Juristen. Die Staatsregierung, so wurde Sächsische.de bestätigt, beauftragte jetzt eine Anwaltskanzlei damit, ihre Interessen in dem Konflikt zu vertreten.
Der hat sich daran entbrannt, dass Hundert mit Verweis auf entsprechende EU-Vorgaben fordert, dass die Regierung ihre Online-Angebote künftig nur ohne Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmung betreibt. Sollte das auf dem Facebook-Portal nicht möglich sein, will die Datenschutzbeauftragte den Betrieb freistaatlicher Facebookseiten offiziell untersagen.
Der Ausgang dieses laufenden Verfahrens betrifft zwar zunächst nur die sächsische Staatsregierung, hat aber Präferenz-Charakter für alle Behörden und Kommunen sowie für sämtliche öffentlichen Einrichtungen im Freistaat – darunter auch Universitäten und Verbände.
Entscheidung sollte nach dem 31. Januar fallen
So hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2018 in einem Urteil festgelegt, dass alle öffentlichen Institutionen beim Betreiben solcher Seiten dazu verpflichtet sind, nachweisbar zu verhindern, dass es dabei zur Speicherung von personenbezogenen Nutzerdaten kommt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat zudem ein Gutachten vorgelegt, das diese Rechtsprechung bestätigt. Deshalb gehen seit Langem Datenschützer in mehreren Bundesländern gegen die aus ihrer Sicht illegale Praxis vor.
Mit einem persönlichen Schreiben hatte Juliane Hundert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bereits im Sommer 2022 darüber informiert, dass ihre Behörde beabsichtigt, der Staatskanzlei in Dresden bis auf weiteres das Betreiben der Facebook-Fanseite „Sachsen.de“ zu untersagen, wenn sie sich weiterhin nicht an die gültige Rechtslage hält. Die Entscheidung darüber sollte eigentlich nach dem 31. Januar 2023 fallen. Inzwischen hat die Regierung eine Fristverlängerung bis Ende Juli beantragt, damit sich die beauftragten Anwälte in das Thema einarbeiten können. Die Datenschutzbeauftragte lässt zurzeit prüfen, ob sie einer solchen Fristverlängerung zustimmt.