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Ex-Kapitän siegt vor Gericht gegen Dresdner Eislöwen

Thomas Pielmeier reichte wegen der Änderung seines Vertrages eine Klage ein - nun hat der Eishockey-Profi Recht bekommen. Fordert er Schadensersatz?

Von Alexander Hiller
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Ex-Kapitän Thomas Pielmeier verklagte seinen Arbeitgeber, der ihm fristlos gekündigt hatte. Und er bekam Recht.
Ex-Kapitän Thomas Pielmeier verklagte seinen Arbeitgeber, der ihm fristlos gekündigt hatte. Und er bekam Recht. © Archiv: kairospress

Dresden. Zwei große Glücksmomente erlebte Thomas Pielmeier in den vergangenen zwei Tagen, allerdings nicht auf dem Eis. Am Montag brachte seine Frau Leni Tochter Noé zur Welt, einen Tag später erklärte das Arbeitsgericht Dresden die Klage des Eishockey-Profis gegen die fristlose Kündigung seines Vereins Dresdner Eislöwen für rechtens.

Das Arbeitsgericht betrachtet den am 26. Februar 2019 abgeschlossenen Zweijahresvertrag nach wie vor als gültig – jeweils befristet vom 1. August bis zum Saisonende. Dieser war von der Spielbetriebs GmbH der Eislöwen zum 2. Juni 2020 gekündigt worden mit dem Angebot einer Änderung. Wegen der zu erwartenden finanziellen Verluste durch die Corona-Pandemie sollten alle Profis auf Gehalt verzichten. Auch Pielmeier hat diesen Vertrag unterzeichnet, allerdings unter Vorbehalt der „sozialen Rechtfertigung“. Zudem reichte er eine Kündigungsschutzklage ein, um klären zu lassen, ob die Änderungen der Verträge rechtlich bindend sind.

Diese Änderungen seien jedoch „nicht konkret mitgeteilt“ worden“, stellte nun Richter Frank Börner klar. Für die Eislöwen stellt sich der Fall dagegen völlig anders dar. „Mit allen Spielern – bis auf den einen – haben wir in den Verträgen eine Lösung gefunden“, hatte Maik Walsdorf, kaufmännischer Geschäftsführer, in einem Gespräch mit der SZ erklärt. Lediglich Pielmeier habe signalisiert, dass er auf den bisherigen Konditionen besteht – also auf 3.250 Euro statt 2.600 Euro netto. „Damit war das Vertrauensverhältnis für uns gestört und die Zusammenarbeit mit dem Spieler, der noch dazu Kapitän war, nicht mehr möglich“, erklärte Walsdorf.

Eislöwen legen Berufung ein

Pielmeier entgegnet, dass er bereit gewesen sei, auf Gehalt zu verzichten, wenn der Verein auf die aufschiebende Bedingung verzichtet hätte. Die war laut Walsdorf jedoch eine Liga-Vorgabe. Die umgewandelten Verträge sollten jeweils erst vier Wochen vor dem tatsächlichen Saisonstart in Kraft treten. „In Dresden haben wir das auf sechs Wochen ausgedehnt“, sagte der Geschäftsführer. Der Spieler fürchtete allerdings, dass die Saison wegen der Corona-Beschränkungen komplett ausfallen könnte. „Dann wäre ich anderthalb Jahre ohne Vertrag gewesen. Darauf konnte ich mich nicht einlassen.“

Pielmeier versuchte, sich per Einstweiliger Verfügung ins Training einzuklagen – diesem Antrag wurde am 5. November 2020 stattgegeben, einen Tag später erhielt er die außerordentliche fristlose Kündigung. Von dieser, das wurde beim Termin im Arbeitsgericht deutlich, „werden die Eislöwen keinerlei Recht mehr herleiten“.

Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz am 3. Dezember bereits entschieden, dass die Vertragsänderungen unwirksam seien und die Spielbetriebs GmbH dazu verurteilt, Pielmeier die ihm zustehenden Gehälter von August bis Oktober 2020 zu zahlen – insgesamt knapp 10.000 Euro netto. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Eislöwen haben Berufung eingelegt.

Konditionen weiterhin rechtsgültig

Klar ist ebenfalls, dass die 2019 abgeschlossenen Konditionen weiter rechtsgültig sind. Juristisch ist Pielmeier immer noch Profi der Eislöwen, wenngleich er nie wieder für den Klub spielen wird. Zum 1. Februar wurde die Klage nun erweitert: „Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.431,21 Euro netto zu bezahlen. Mit einem Basiszinssatz von fünf Prozent“, sagte Richter Frank Börner. Das ist die Summe, die Pielmeier abzüglich der Sozialleistungen in Höhe des ALG 1 noch zusteht.

Formal müssten die Eislöwen Pielmeier auch wieder mit der Mannschaft trainieren lassen. Nachdem der Klub in der Verhandlung die Unwirksamkeit der Kündigung vom 6. November 2020 anerkennen musste, strebte er eine Einigung mit dem Spieler an, auf diesen Anspruch zu verzichten. Als Argument diente, dass die Spielzeit für den Tabellenzwölften der zweiten Liga nach Lage der Dinge mit dem letzten Spieltag der Hauptrunde am 11. April endet. Vom Play-off-Platz sind die Dresdner derzeit acht Punkte entfernt.

Pielmeiers Anwalt Joachim Gunzenhauser, Arbeitsrecht-Experte der Kanzlei LFK Partner, stellte klar: „Darauf werden wir nicht verzichten.“ Das Gericht entschied auch diesbezüglich zugunsten Pielmeiers. Demnach müssen die Eislöwen den Spieler längstens bis zwei Tage nach dem letzten Spieltag in der Saison 2020/21 zu beschäftigen und ihm die vereinbarte Vergütung zahlen. Deshalb erscheint es möglich, dass dessen Anwalt nun auch eine Schadensersatzklage anstrengt.

"Man kann mit uns nicht umspringen, wie man will“

Dem Profi geht es ums Prinzip. „Die Gerichte haben bestätigt, dass solche Änderungsverträge nicht rechtsgültig sind“, sagte er nach der Verhandlung. Dabei geht er das Risiko ein, in der Eishockey-Szene als Nestbeschmutzer zu gelten und nach 409 Erstligapartien sowie zuletzt drei Spielzeiten in Dresden in Deutschland keinen Profivertrag mehr zu erhalten. „Der Preis ist hoch, ja. Aber man kann mit uns Spielern nicht umspringen, wie man will“, sagt der 33-Jährige.

Sein Bruder, Nationaltorhüter Timo Pielmeier, wehrte sich gegen Gehaltskürzungen bei Erstligist Ingolstadt und wurde gefeuert. Thomas wird mit seiner Familie vorübergehend bei seinen Eltern in Deggendorf wohnen, sich jetzt Tochter Noé widmen und auf einen weiteren Glücksmoment warten: Das Angebot eines anderen Vereins für einen Vertrag. (mit SZ/-ler)