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Missbrauchsfall Jan Hempel: Manager setzt eine Frist

Sollte der Deutsche Schwimmverband die Forderungen von Jan Hempel nicht erfüllen, will der ehemalige Dresdner Wasserspringer vor Gericht ziehen. Es geht um Schmerzensgeld in Millionenhöhe.

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Jan Hempel kämpft um Entschädigungszahlungen für das erlittene Leid.
Jan Hempel kämpft um Entschädigungszahlungen für das erlittene Leid. © dpa/Bernd Wüstneck

Im Streit um Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe wegen jahrelangen Missbrauchs durch seinen Trainer hat der Dresdner Ex-Wasserspringer Jan Hempel dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) laut Angaben seines Managers Oliver Hillebrecht eine Frist gesetzt. Er habe fünf verschiedene Angebote vorgelegt, sagte Hillebrecht. Wenn der DSV darauf nicht bis zum 6. Juni mit einer seriösen Antwort reagiere, werde er vor Gericht ziehen. Unter anderem gehe es auch darum, ob Hempel als Schwimmtrainer eingesetzt werden könnte. Der DSV wollte sich nicht dazu äußern. "Die beteiligten Anwälte haben in dieser Sache Vertraulichkeit vereinbart. Daran wird sich der Verband halten", hieß es.

Hempels Anwalt Thomas Summerer hatte in der ARD-"Sportschau" erklärt: "Bei mehr als 1.200 Fällen sexuellen Missbrauchs über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg dürfe es nicht verwundern, wenn man einen Betrag in siebenstelliger Höhe vom DSV fordere." Der Verband hatte finanzielle Entschädigungen an Einzelpersonen bisher grundsätzlich ausgeschlossen. Gemeinnützige Sportverbände dürften Mittel nur ausgeben "für Dinge, die ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechen, also der Gemeinheit zugutekommen“. Man sei mit Institutionen wie dem Bundesinnenministerium, dem Deutschen Olympischen Sportbund und Athleten Deutschland im Austausch darüber, "wie die Möglichkeit eines angemessenen materiellen Ausgleichs aussehen könnte“. Als Beispiel nannte er Stiftungen oder Fonds. "Wir sind da auf einem guten Weg. Denn grundsätzlich ist klar, dass eine Wiedergutmachung erfolgen muss“, erklärte DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper.

Hempel warf dem Verband Vertuschung vor. Daraufhin suspendierte der DSV den Bundestrainer Lutz Buschkow, der von den Übergriffen gegen Hempel im Nachhinein seit 1997 gewusst, aber nichts Entscheidendes unternommen haben soll. Buschkow bestreitet das. Vor dem Arbeitsgericht Halle/Saale klagt er auf Weiterbeschäftigung bis zu den Olympischen Spielen 2024. In einer ersten Verhandlung vor einem Monat gab es kein Urteil und keine Einigung. Der Prozess wird nun wohl mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Der entlassene Bundestrainer Lutz Buschkow klagt gegen seine Kündigung. Vor einem Mobnat wurde das erste Mal vor dem Arbeitsgericht Halle/Saale verhandelt.
Der entlassene Bundestrainer Lutz Buschkow klagt gegen seine Kündigung. Vor einem Mobnat wurde das erste Mal vor dem Arbeitsgericht Halle/Saale verhandelt. © dpa/Sebastian Willnow

In einer Dokumentation der ARD unter dem Titel "Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport" hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Hempel im August vergangenen Jahres erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen. In dem Film warf Hempel dem DSV vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

Der Fall löste eine breite Diskussion über Missbrauch und Gewalt im deutschen Sport und deren Aufarbeitung aus. (dpa/mit SZ/dk)