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Fall Daniel H.: Syrer soll lange ins Gefängnis

Im Prozess um die tödliche Messerattacke in Chemnitz fordert der Staatsanwalt eine hohe Freiheitsstrafe für Alaa S. Am Donnerstag soll das Urteil fallen.

Von Alexander Schneider
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Eine Metalltafel mit dem Schriftzug "Daniel H. 26.08.2018" ist am Tatort der Messerattacke in Chemnitz im Fußweg eingelassen (Symbolfoto).
Eine Metalltafel mit dem Schriftzug "Daniel H. 26.08.2018" ist am Tatort der Messerattacke in Chemnitz im Fußweg eingelassen (Symbolfoto). © dpa/Sebastian Willnow

Dresden/Chemnitz. Oberstaatsanwalt Stephan Butzkies macht einen überzeugten Eindruck. Daniel H., der 35-jährige Deutsch-Kubaner, wurde vor einem Jahr frühmorgens am Rande des Chemnitzer Stadtfestes von zwei Männern niedergestochen und tödlich verletzt. Einer der Täter ist laut Butzkies der 22-jährige Iraker Farhad R., der kurz nach der Tat geflüchtet ist. Der andere sitzt dem Staatsanwalt gegenüber – Alaa S., ein 23-jähriger Syrer. Seit März verhandelt das Landgericht Chemnitz wegen Totschlags gegen den Angeklagten. An diesem Montagvormittag, dem 19. Verhandlungstag, hat die Schwurgerichtskammer die Beweisaufnahme geschlossen, und Butzkies hält das erste Plädoyer in dem spektakulären Fall.

Selbstbewusst steht Butzkies in dem provisorischen Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Dresden und spart nicht an Kritik. So hätten die Verteidiger gemeinsam mit der Presse etwa vorschnell den einen Tatzeugen, einen 30-jährigen Libanesen, als nicht glaubwürdig dargestellt. „Unseriös“, nennt Butzkies das. Trotz aller Widersprüche habe der Mann, der damals als Koch in dem nahen Döner-Imbiss Alanya beschäftig, war, seine Kernaussage „stets gleichartig“ wiedergegeben. So habe der Zeuge gesehen, wie Farhad R. und der Angeklagte gemeinsam auf Daniel H. eingewirkt hätten. Er habe das vom Fenster des Alanya etwa 50 Meter vom Tatort aus beobachtet. Die Sichtverhältnisse seien gut gewesen und – weit wichtiger für die Beobachtung – der Zeuge habe beide Täter zumindest vom Sehen gekannt und sie auch zuvor vor dem Imbiss beobachtet.

Oberstaatsanwalt: Zwei Männer stachen zu

Hinzu komme, dass der Zeuge sich aus eigenem Antrieb bei der Polizei gemeldet habe: „Die Ermittler kannten ihn nicht“, so Butzkies. Natürlich sei der Zeuge anschließend von der Polizei drei, vier Stunden „in die Mangel genommen“ und mehrfach vernommen worden. Das sei durchaus üblich. Für ihn als Staatsanwalt wäre es viel alarmierender, wenn nach solchen Vernehmungen keine Widersprüche entstünden. So habe der Zeuge von Anfang an gesagt, dass er kein Messer gesehen habe. Er habe jedoch von Schlag- und Stichbewegungen gesprochen und diese auch vorgeführt.

Die Argumentation der Verteidiger, wenn Messer im Spiel gewesen wären, dann hätte man sie auch gesehen, nannte Butzkies „dämlich“: „Es war je ein Messer im Spiel.“ Butzkies ist sogar überzeugt, dass beide Täter ein Messer hatten. Es sei jedoch nur eine Tatwaffe gefunden worden. Darauf wurden zwar keine Spuren der mutmaßlichen Täter sichergestellt, aber Blutspuren von Daniel H. und dessen Kumpel Dimitri M., der nach Auswertung des Spurenbildes nach H. ebenfalls mit einem Messer verletzt worden war. Butzkies befasst sich in seinem dreiviertelstündigen Plädoyer fast ausschließlich mit den Aussagen des 30-jährigen Libanesen.

Der Koch soll von verschiedenen Seiten unter Druck gesetzt worden sein, um seine Aussage zu ändern. Er sprach selbst in dem Prozess von zahlreichen Bedrohungen seit seiner ersten Polizeiaussage. Seit dem Prozess befindet er sich im Zeugenschutzprogramm und lebt an einem unbekannten Ort. Ins Gericht wurde er von Personenschützern begleitet. „Mein Mandant hat seine Aussage nie zurückgenommen“, sagt dessen Rechtsbeistand Ulf Israel. Er habe das ausgesagt, was er beobachtet habe.

Butzkies fordert für den bislang nicht vorbestraften Alaa S. eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags – im Fall von Daniel H. – und wegen gefährlicher Körperverletzung für den Stich auf Dimitri M. Am Ende bedankt sich der Oberstaatsanwalt ausdrücklich bei den Nebenklägern dafür, dass sie sich nach der Tat und während der Verhandlung nicht von dem „rechten Mob“ haben instrumentalisieren lassen. Die Hauptverhandlung wurde aus Sicherheitsgründen in den Dresdner Gerichtssaal am Hammerweg verlegt, in dem sonst Terrorprozesse stattfinden.

Am Donnerstag werden die Nebenkläger und die Verteidiger plädieren. An dem Tag sei auch mit einem Urteil zu rechnen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger.