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Diese neuen Regeln gelten für den Abschuss von "Problemwölfen"

In Deutschland werden immer mehr Nutztiere von Wölfen gerissen. Deshalb haben sich Sachsen und andere Bundesländer auf neue Regeln für den Abschuss verständigt. Doch es gibt Kritik.

Von Luisa Zenker
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In Zukunft soll es möglich sein, Wölfe zu schießen, die mehrfach Schafe gerissen haben.
In Zukunft soll es möglich sein, Wölfe zu schießen, die mehrfach Schafe gerissen haben. © dpa

Es gibt neue Regeln für den Abschuss von Wölfen - darauf haben sich die Bundesländer mit größeren Wolfspopulationen in dieser Woche geeinigt. Dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Sachsen zufolge können Wölfe nun geschossen werden, wenn sie mehrere Herdentiere wie Schafe und Ziegen gerissen haben und sich einer Weide erneut auf 1.000 Meter nähern. Auf diese einheitlichen Kriterien haben sich nach langem Ringen die Wolfsländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.

Im Detail hat diese Regelung jedoch Spielräume. So soll ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden. Die Bundesländer können das bei Bedarf anpassen. Zudem haben die Länder nicht definiert, wie oft ein Wolf über den Weidezaun gesprungen sein oder wie viele Tiere er getötet haben muss, ehe er abgeschossen werden darf. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereignen. Nach dem Riss kann eine Abschussgenehmigung erteilt, danach kann der Wolf innerhalb von 21 Tagen in einem Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide abgeschossen werden. Die 21-Tage-Frist wurde auf Grundlage einer schwedischen Studie und eines Regelvorschlags des Bundesministeriums für Umwelt festgelegt. Demnach sinkt die Wahrscheinlich der Rückkehr des Wolfes nach 21 Tagen so stark, dass darauf "kein europarechtlich abgesichertes Verwaltungshandeln" möglich sei.

Damit auch der richtige Wolf geschossen wird, soll es zuvor eine Dokumentation der Risse geben. Einer DNA-bedarf es aber nicht. Zudem heißt es in der Mitteilung, dass Elterntiere von Welpen nicht geschossen werden sollen.

Die Agrarminister Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, beide SPD, begrüßten auf Anhieb die neuen Regeln. Für den Vizepräsident des Landesbauernverbandes geht das Gesetz "in die richtige Richtung". Der Vizepräsident Gunther Zschommler kritisiert jedoch die Festlegung der Zeiträume. "Wenn heute der Wolf schädigt, dann muss er morgen geschossen werden", sagt der Landwirt deutlich. Er glaube nicht daran, dass sich mit dem Gesetz der Umgang mit dem Wolf ändere. Auch die sächsische Jägerschaft befürwortet das Vorgehen, kritisierte aber gegenüber der Freien Presse, dass der Wolf genauso wie Fuchs oder Waschbär im Bestand "gemanagt" werden sollte. Der Landesjagdverband verwies auf Schweden, wo der Wolf heute schon auf 200 Tiere reduziert werden soll.

In Deutschland habe man jetzt schon die fünffache Menge an Wölfen, so Bodo Palmen vom Landesjagdverband gegenüber der Freien Presse.

Im vergangenen Jahr konnte die Fachstelle Wolf in Sachsen 38 Rudel sowie vier Paare und zwei Einzeltiere nachweisen. 728 Nutztiere wurden im vergangenen Jahr durch den Wolf getötet. Das sind 500 mehr als 2022.