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Auflagen für Abbau von Kupferschiefer in der Lausitz

Die Landesdirektion hat ihr Raumordnungsverfahren für ein geplantes Kupferbergwerk in der Lausitz abgeschlossen. Mit durchaus differenziertem Ergebnis.

Von Ulrich Wolf
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Bereits seit 2009 lässt die Kupferschiefer Lausitz GmbH  an der brandenburgisch-sächsischen Landesgrenze nach Kupfer bohren.
Bereits seit 2009 lässt die Kupferschiefer Lausitz GmbH an der brandenburgisch-sächsischen Landesgrenze nach Kupfer bohren. © SZ-Archiv: dpa

Dresden/Schleife. Der Abbau von Kupfer an der sächsisch-brandenburgischen Grenze zwischen Spremberg und Schleife ist nach den bisherigen Planungen nur teilweise möglich. Die beabsichtigte Verwahrung von Mineralstoffen im Spreetaler See sei aus raumplanerischer Sicht nicht umzusetzen, teilte die Landesdirektion Sachsen am Donnerstag in Dresden mit.

Im Ergebnis der Abwägung aller Belange könne die Raumverträglichkeit nicht bestätigt werden, hieß es. Der Spreetaler See wird derzeit noch geflutet. Er entsteht im ehemaligen Tagebau Spreetal-Nordost und soll als künftiges Motorwassersportzentrum im Lausitzer Seenland entwickelt werden.

Eher positiv hingegen wertet die oberste sächsische Planungsbehörde den beabsichtigten Transport der Reststoffe, der über diverse Rohrleitungstrassen erfolgen soll. Nur unter Auflagen möglich ist nach Prüfung der Planer die beabsichtigte Lagerung von Produktionsrückständen im Tagebau Nochten beziehungsweise dem späteren Tagesbaurestsee. Die Verwahrung dort müsse "so erfolgen, dass keine negativen Folgen für das Oberflächen- und das Grundwasser eintreten". Darüber hinaus seien "effektive Maßnahmen gegen Bodensenkungen und Bodenrisse zu planen und umzusetzen".

Die Gemeinde Schleife hatte sich im November 2023 gegen diese Pläne ausgesprochen. Bereits im September hatte die oberste Brandenburger Planungsbehörde ihr Veto gegen das Vorhaben eingelegt. Die Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL) will im Jahr 2035 das erste Kupfererz aus dem Lausitzer Boden holen. Sie hat dafür 1.000 Jobs in dem Bergwerk in Aussicht gestellt.

Keine grundsätzliche Genehmigung

Im August 2023 hatte die KSL ihre 250 Seiten umfassenden Pläne bei der Landesdirektion zur Bewertung der Raumverträglichkeit eingereicht. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen worden. Für die bei Erzverarbeitung anfallende Rückstände hat die KSL vier Standorte im Blick, davon zwei in Sachsen: eben den Spreetaler See und den Tagebau Nochten.

Die Behörde betont, dass das jetzige Ergebnis "keine Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eines Abbaus der Kupferschieferlagerstätte Spremberg-Graustein" darstelle. Die inzwischen erfolgte Prüfung beziehe sich allein auf die raumordnerischen Auswirkungen. Dabei seien 55 Stellungnahmen berücksichtigt worden, 25 von Bürgern und 30 von Trägern öffentlicher Belange.

Raumordnungsverfahren sind dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Ihre Ergebnisse sind Grundlage für die weitere Planung von Vorhaben.