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Erfassung von Turow-Schäden lässt auf sich warten

Die Stadt Zittau soll seit einem Jahr ein System für die Erfassung von Schäden an Gebäuden und Straßen durch den Tagebau Turow einführen. Noch klärt sie die Voraussetzungen.

Von Thomas Christmann
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Der Kohleabbau in Turow soll noch bis 2044 weitergehen.
Der Kohleabbau in Turow soll noch bis 2044 weitergehen. © Rafael Sampedro (Archiv)

Während der Kohleabbau in Turow voranschreitet, zeigen sich die Auswirkungen in Zittau. So hebt und senkt sich die Stadt durch den Verlust des Grundwassers, das der Tagebau abpumpt. Gutachten wie das des polnischen Umweltwissenschaftlers und Hydrologen Sylwester Krasnicki bestätigen das ebenso wie die jüngsten Untersuchungen des deutschen Geologen und Geochemikers Ralf Krupp. Die Bodensenkungen können laut der Experten zu Schäden an Gebäuden und anderer Infrastruktur wie Straßen führen.

Diese zu erfassen, damit hat Zittaus Stadtrat die Verwaltung bereits vor einem Jahr beauftragt. Inzwischen hat diese geprüft, wie ein solches Vorhaben praktisch umzusetzen geht und einen Fragebogen erstellt. Ein öffentlicher Aufruf sei aber wegen organisatorischer und personeller Klärungen noch nicht erfolgt, berichtet Rathaus-Sprecher Kai Grebasch. So könne die Schadenserfassung je nach den eingehenden Meldungen einen erheblichen Bearbeitungsumfang annehmen. "Die Erfassung von Daten steht also noch aus."

Mit dem System soll geklärt werden, ob in sogenannten geologischen Störungszonen häufiger Schäden auftreten als anderswo. In den Bereichen kann sich der Boden unterschiedlich stark setzen, dadurch beispielsweise Risse in Gebäuden hervorrufen. "Keinesfalls lässt sich jeder Schaden auf den Tagebau zurückführen, was mit einer derartigen Abfrage bei den Bürgern leicht indiziert werden könnte", sagt Kai Grebasch. Dafür gebe es verschiedene Ursachen wie bauliche Fehler, Unterspülungen des Fundaments durch mangelnde Wasserableitung, Bodenerschütterungen durch Schwerlastverkehr oder auch unterirdischen Altbergbau. Das Erfassen der Schäden lässt also keine Rückschlüsse zu, wie diese bei Häusern zustande kommen. "Die Ursache kann nur durch individuelle Gutachten des Gebäudes und des Baugrundes ermittelt werden", so der Rathaus-Sprecher.

Unabhängig davon klagt Zittau aktuell gegen die von polnischer Seite durchgewunkene Umweltverträglichkeitsprüfung für den Weiterbetrieb und die Erweiterung der Grube bis 2044. "Bisher gibt es keine Reaktion darauf vom Gericht", informiert Kai Grebasch. Das sei aber auch nicht unüblich. Zudem prüft die Stadt eine Untätigkeitsklage gegen den Freistaat. Der Grund: Sie erhoffte sich ähnlich wie die Tschechen von ihrem Land eine Staatenklage Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof. Die hätte Sachsen anschieben und beim Bund beantragen müssen, was der Freistaat aber nicht tat. Von den Auftraggebern für die Krasnicki-Studie liegt hingegen eine Beschwerde bei der EU-Kommission vor. Kritisiert wird dabei das zwischen den Ländern Polen und Tschechien getroffene Abkommen, die sich gegen die Zahlung von Millionen Euro außergerichtlich einigten.