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Entlastungspakete: Was kommt bei den Bürgern an?

Der Staat will der Bevölkerung wegen der hohen Inflation und den steigenden Energiepreisen helfen. Aber wie viel von den Entlastungspaketen kommt bei den Bürgern an? Eine Beispielrechnung.

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Jeder Bürger bekommt durch das Entlastungspaket unterschiedlich viel Geld vom Staat. Aber wer erhält welchen Betrag und warum?
Jeder Bürger bekommt durch das Entlastungspaket unterschiedlich viel Geld vom Staat. Aber wer erhält welchen Betrag und warum? © Canva/SZ/Symbolbild

Das Finanzministerium hat beispielhaft ausgerechnet, was genau die staatlichen Hilfen zur Bewältigung von Inflation und Energiekrise im Sommer 2022 mit den Entlastungspaketen I und II finanziell für die Bürger bringen.

Ob die Entlastungen die zusätzlichen Belastungen durch höhere Preise und Gasumlage ausgleichen können, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Das hängt stark vom Gasverbrauch und Stromsparen ab, davon, wie gut die Wohnung saniert ist, ob man ein Auto nutzt und wie kalt der Winter wird.

Der Single: Rund 425 Euro

Der Single, der jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit pendelt und 61.500 Euro brutto verdient, bekommt laut Finanzministerium rund 425 Euro durch die Hilfspakete. Die steuerlichen Entlastungen machen 146 Euro aus, von der Energiepreispauschale bleiben ihm nach Steuern 185 Euro. Vom Tankrabatt profitiert er (bei gelegentlichen Ausflügen mit dem Auto) mit rund 59 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage macht bei durchschnittlichem Stromverbrauch 35 Euro aus.

Die Rentnerin: Rund 362 Euro

Die Rentnerin mit einer Rente von rund 1.000 Euro im Monat, Wohngeld und einem Auto für Einkäufe und Familienbesuche hat nach Rechnung des Ministeriums rund 362 Euro raus. Sie bekommt den Heizkostenzuschuss von 270 Euro, profitiert mit rund 57 Euro vom Tankrabatt und mit rund 35 Euro von der Abschaffung der EEG-Umlage.

Die Doppelverdiener-Familie mit Kindern: Fast 1.150 Euro

Die Doppelverdiener-Familie mit zwei Kindern und Jahresgehalt von zweimal rund 35.000 Euro hat laut Ministerium fast 1.150 Euro extra. Die steuerlichen Entlastungen machen inklusive Pendlerpauschale 232 Euro aus, von der Energiepreispauschale bleiben nach Steuern 430 Euro auf dem Familienkonto. Dazu kommt ein Kinderbonus von 200 Euro. Der Tankrabatt schlägt bei monatlich rund 2.500 Kilometern mit 210 Euro zu Buche, die Abschaffung der EEG-Umlage bringt 76 Euro.

Der Grundsicherungsbezieher: Rund 235 Euro

Der Grundsicherungsbezieher mit monatlich 449 Euro Grundsicherung, vollständig übernommenen Miet- und Heizkosten und ohne Auto hat laut Ministerium rund 235 Euro Entlastung. Sie setzen sich zusammen auf 200 Euro Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger und 35 Euro durch die Abschaffung der EEG-Umlage.

Die Selbstständige: 463 Euro

Die Selbstständige, die viel mit dem Auto unterwegs ist und ein zu versteuerndes Einkommen von 42.000 Euro im Jahr hat, bekommt laut Ministerium 463 Euro raus. Darin sind 69 Euro durch den höheren Grundfreibetrag, 160 Euro durch den Tankrabatt und 39 Euro durch die Abschaffung der EEG-Umlage. Von der Energiepreispauschale bleiben ihr 195 Euro.

Die Studentin mit Bafög und 450-Euro-Job: 615 Euro

Die Studentin mit Bafög und 450-Euro-Job profitiert laut Ministerium mit 615 Euro. Der Rechnung zufolge bekommt sie die volle Energiepreispauschale von 300 Euro, dazu 230 Euro Heizkostenzuschuss. Durch das 9-Euro-Ticket spart sie rund 50 Euro Semesterticket, die Abschaffung der EEG-Umlage bringt ihr 35 Euro. (dpa)