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Checkliste für die Steuererklärung

Immer mehr Sachsen geben ihre Steuererklärung online ab. Ab April soll das für Senioren noch leichter werden. Auch die Pandemie sorgt für Änderungen. Was zu beachten ist.

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Schon 74 Prozent der Erklärungen in Sachsen erfolgen online per "Elster".
Schon 74 Prozent der Erklärungen in Sachsen erfolgen online per "Elster". © dpa

Eine Steuererklärung zu machen, kann sich richtig lohnen. Denn oft gibt es Geld von Staat zurück.

Viele Bürger sorgen sich aber, Fehler bei der Steuererklärung zu machen. Mit dieser Checkliste wird die Abgabe leichter.

In Kürze:

  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wer seine Steuererklärung online abgeben muss
  • Neue Freibeträge kennen
  • Homeoffice absetzen
  • Vorteile für Senioren nutzen
  • Fristen einhalten
  • Fragen telefonisch klären
  • SZ-Telefonforum: Was lässt sich absetzen?

1. Muss ich eine Steuererklärung machen?

2021 waren viele Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. In diesem Fall muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Denn Kurzarbeitergeld gilt wie auch Kranken-, Mutterschafts-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung. Die Kurzarbeitergeldzahlungen sind zwar steuerfrei. Sie werden aber bei der Berechnung des Steuersatzes hinzugezogen.

Wer lediglich sein Gehalt bekommt und weiter keine Einkünfte hat, muss keine Steuererklärung machen. Wer jedoch 2021 mehrere Arbeitgeber nebeneinander hatte oder zusätzlich zum Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat, ist zur Abgabe verpflichtet.

Auch wenn Eheleute Lohn erhalten haben und einer mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, müssen die Unterlagen eingereicht werden. Rentner müssen tätig werden, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der liegt 2022 für Alleinstehende bei 9.984 Euro, für Verheiratete bei 19.968 Euro. Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer rät, diese Pflicht ernst zu nehmen. Es sei davon auszugehen, dass das Finanzamt alle Fälle nacharbeite. Das könne zwar zwei bis drei Jahre dauern. Aber wer dann aufgefordert wird, die Erklärung nachzureichen, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Das können neben einem Verspätungszuschlag auch Zinszahlungen sein.

2. Wer seine Steuererklärung online abgeben muss

Lediglich Arbeitnehmer und Senioren dürfen ihre Steuererklärung in Papierform abgeben – und auch nur, wenn sie keine Gewinneinkünfte als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder aus Land- und Forstwirtschaft haben. Alle anderen müssen den elektronischen Weg wählen.

Zur Verfügung steht dafür das Portal "MeinElster" der Steuerverwaltung. Darin können Bescheinigungen abgerufen werden, die automatisch an das Finanzamt übermittelt werden – Infos zur Lohnsteuer etwa, zu Lohnersatzleistungen, Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Riester- und Rürup-Verträge, sowie Beiträge für vermögenswirksame Leistungen. Die Daten werden direkt in die zutreffenden Felder eingefüllt, sie sollten aber überprüft und bei Bedarf ergänzt werden. Auch im Handel erhältliche Softwareprogramme oder Apps können genutzt werden.

3. Neue Freibeträge kennen

Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, beträgt für das Steuerjahr 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro, für Verheiratete 19.488 Euro. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, werden Einkommensteuern fällig.

Für Familien ist zudem der steuerliche Kinderfreibetrag wichtig. Der liegt für Alleinerziehende bei 4.008 Euro, für Ehepaare bei 8.388 Euro je Kind. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen. Sie profitieren jedoch entweder von den Freibeträgen oder vom Kindergeld. Das Finanzamt entscheidet automatisch, welche Variante vorteilhafter ist.

4. Homeoffice absetzen

Wer im vergangenen Jahr überwiegend im Homeoffice gearbeitet hat, kann eine Pauschale geltend machen. Pro Tag können fünf Euro angesetzt werden, maximal aber 600 Euro im Jahr.

Die Summe zählt jedoch zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.000 Euro pauschal angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel.

5. Vorteile für Senioren nutzen

Ab April dieses Jahres soll das neue Steuerportal "EinfachElster" an den Start gehen. Damit können Rentner und Pensionäre, die nur ihre Alterseinkünfte beziehen, ihre Steuererklärung auf deutlich einfacherem Wege elektronisch abgeben.

Laut Landesamt für Steuern und Finanzen ist das Besondere daran, dass kein komplettes Formular ausgefüllt werden muss, sondern die Steuererklärung mithilfe eines leicht verständlichen Fragebogens papierlos erstellt wird. Die bereits automatisch an das Finanzamt gemeldeten Daten müssen nicht mehr eingetragen werden.

Um das kostenfreie Programm verwenden zu können, müssen sich Senioren mit ihrem Geburtsdatum und ihrer Steueridentifikationsnummer auf der Webseite einfach.elster.de anmelden. Per Post erhalten sie dann eine Zugangsnummer, mit der sie sich einloggen und ihre Steuererklärung ausfüllen können.

Wer doch lieber die Papierform bevorzugt, kann die sogenannte vereinfachte Steuererklärung nutzen. 2018 wurde das nur zweiseitige Formular für Senioren im Freistaat eingeführt. Im vergangenen Jahr wurde es 83.500-mal genutzt. Daten, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen, müssen auch hier nicht mehr extra erklärt werden. Einzutragen sind aber unter anderem noch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder weitere außergewöhnlichen Belastungen, die die Steuerlast senken können. Beim Ausfüllen helfen kann die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der Rentenversicherung. Sie enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Die Bescheinigung kann kostenfrei unter der Telefonnummer 0800/1000 4800 angefordert werden.

6. Fristen einhalten

Der Stichtag zur Abgabe ist immer der 31. Juli des Folgejahres. Da dies in diesem Jahr aber ein Sonntag ist, gilt ausnahmsweise der 1. August. Wer zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat also bis dahin Zeit, teilt das Landesamt für Steuern und Finanzen mit.

Allerdings ist vorgesehen, die Abgabefrist auf neun Monate, also bis 30. September 2022, zu verlängern. Das entsprechende Gesetz ist aber noch nicht in Kraft. Wer die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins nutzt, hat ohnehin bis Ende Februar 2023 Zeit.

Eine Frist von vier Jahren gilt für alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben. Das heißt: Im Jahr 2022 kann noch die Erklärung für 2018 eingereicht werden.

7. Belege aufbewahren

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, Belege gleich mit einzureichen. Allerdings sollte man die Unterlagen aufbewahren, damit man sie auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen kann – mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist. Spendenquittungen müssen ebenfalls nicht mehr beigefügt, aber ab Datum des Steuerbescheides ein Jahr lang aufgehoben werden.

Wird ein bestimmter Sachverhalt zum ersten Mal oder einmalig steuermindernd geltend gemacht, sollten die Nachweise direkt mit übermittelt werden. So können Nachfragen vermieden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.

8. Fragen telefonisch klären

Die Finanzämter akzeptieren nur die amtlichen Vordrucke. Diese können entweder im Internet heruntergeladen oder beim Finanzamt abgeholt werden. Auf Anfrage werden sie auch kostenfrei zugeschickt. Das Landesamt für Steuern und Finanzen empfiehlt, Besuche in den Finanzämtern auf das Notwendigste zu beschränken. Derzeit sei der Zutritt nur mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske erlaubt. Termine könnten telefonisch vereinbart werden.

Erreichbar sind die Finanzämter telefonisch, schriftlich, über das Portal "MeinElster" und per E-Mail. Kontaktdaten gibt es online. Fragen zur Steuererklärung werden auch am Infotelefon beantwortet unter 0351/79997888 (Mo – Do 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr). (mit dpa)