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Grundsteuer: Dürfen Eigentümer ihre Erklärung auch auf Papier abgeben?

Für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen Tausende Sachsen bestimmte Daten online übermitteln. Das bringt manch einen in die Bredouille.

Von Andreas Rentsch
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Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer: Hohe Hürde für ältere Hausbesitzer ohne Internetzugang und veralteten Rechner.
Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer: Hohe Hürde für ältere Hausbesitzer ohne Internetzugang und veralteten Rechner. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild

Die Frist hat vor knapp zwei Wochen begonnen und läuft bis 31. Oktober: Dann müssen Tausende sächsische Grundstücks- und Immobilienbesitzer eine sogenannte Feststellungserklärung bei ihrem Finanzamt abgegeben haben. Grundsätzlich ist dafür eine elektronische Übertragung vorgesehen.

Doch es gibt eine Ausnahme: Laut Auskunft auf www.finanzamt.sachsen.de kann die Erklärung „in Härtefällen“ auch in Papierform beim zuständigen Amt eingereicht werden.

Das sei der Fall, „wenn Sie nicht über einen PC oder ein mobiles Endgerät (Laptop, Tablet) verfügen oder keinen Internetzugang haben“. Betroffene sollen sich dann an das für den Grundbesitz zuständige Finanzamt wenden, um amtliche Vordrucke in Papierform zu erhalten.

Ausfüllbare PDF-Dokumente in Kürze verfügbar

Außerdem sollen in Kürze ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung stehen, die Bürger ebenfalls nutzen können, wenn sie unter die Härtefallregelung fallen. Die Dateien müssen elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und im Original oder per Telefax ans Finanzamt übermittelt werden. Alternativ dürfen sie auch direkt im Finanzamt abgegeben werden.

Auf Nachfrage von saechsische.de stellt Helene Oswald vom Landesamt für Steuern und Finanzen klar, dass der Wunsch nach Papier auch jenen Bürgern erfüllt werde, die „wegen veralteter Technik ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch abgeben können“.

Welche Systemvoraussetzungen für die Nutzung des Portals „Mein Elster“ gelten, lässt sich über einen Konfigurationsassistenten auf der Webseite www.elster.de herausfinden. Wichtig ist außerdem, dass Cookies zugelassen werden müssen und die Nutzung von Java Script im verwendeten Browser aktiviert ist.

Kann ich "Mein Elster" mit Windows 7 nutzen?

Die Frage, ob für „Mein Elster“ zwingend ein Computer mit Windows 10 oder 11 notwendig ist, verneint Oswald: Aus Sicherheitsgründen empfehle die Finanzverwaltung aber, ausschließlich Betriebssystemversionen zu verwenden, für die der Softwareanbieter noch Unterstützung leiste.

Das in deutschen Haushalten noch ziemlich verbreitete Windows 7 scheidet damit aus. Microsoft hat die Unterstützung dieser Software bereits am 14. Januar 2020 eingestellt. Grundsätzlich seien für die Nutzung von „Mein Elster“ ein aktueller Browser und ein Internetzugang entscheidend, da nur aktuelle und übliche Browser- und Betriebssystemvarianten im Zusammenspiel mit dem Portal getestet worden sind, so Oswald weiter.

Um die Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben, muss aber nicht zwingend "Elster" genutzt werden. Denn alternativ zu „Elster“ gibt es seit Anfang Juli ein zusätzliches Portal für Privateigentümer. Die Plattform heißt "grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de". Sie ist laut dem Bundesfinanzministerium speziell für Privatpersonen entwickelt worden, die einfache Eigentumsverhältnisse haben. Die Plattform bietet den Vorteil, dass dort kein "Elster-Zertifikat" für die Abgabe der Erklärung benötigt wird. Die Daten können direkt auf der Homepage eingegeben werden. Wie die Plattform funktioniert, lesen Sie hier.