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Regeln, Förderungen, Fristen: Was Sie über das Heizungsgesetz wissen sollten

Seit Neujahr gilt in Deutschland das neue Heizungsgesetz. Wer sofort von den Änderungen betroffen ist und welche Förderungen es gibt.

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Mit einer Wärmepumpe zu heizen wäre klimafreundlicher. Trotzdem haben viele Hausbesitzer 2023 noch eine Gasheizung eingebaut.
Mit einer Wärmepumpe zu heizen wäre klimafreundlicher. Trotzdem haben viele Hausbesitzer 2023 noch eine Gasheizung eingebaut. © Doreen Garud/dpa

Lange wurde darüber gestritten. Nun ist das neue Heizungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Erst knapp davor, nämlich kurz vor Weihnachten, ist es Wirtschaftsminister Robert Habeck gelungen, auch eine entsprechende Förderung für klimaschonende Heizungen zu realisieren. Alle Fragen und Antworten zu den neuen Regeln und dem Förderprogramm des Bundes lesen Sie hier.

Wer darf jetzt keine reinen Gasheizungen mehr einbauen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die "Wärmewende" im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO₂-Bepreisung steigt.

Die Regelungen des neuen Gesetzes greifen von Januar an aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es sind aber auch andere Heizungsmodelle möglich. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Welche Fristen gelten für die meisten Hausbesitzer?

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung zum Beispiel für ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.

Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann.

Was gilt, wenn meine alte Heizung kaputtgeht?

Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach Angaben des Ministeriums verbindlich. In Härtefällen könnten Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.

Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Laut einer Studie des Energiewirtschaftsverbandes BDEW vom November wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.

Das Ministerium weist darauf hin: In den meisten Fällen sei es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das helfe dem Klimaschutz und sei auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung gebe - und zwar auch, wenn die Heizung noch funktioniere.

Welche Förderungen gibt es?

Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz beschlossen - lange blieb aber trotz gegenteiliger Versprechungen der Bundesregierung unklar, wie die künftige staatliche Förderung genau aussieht. Seit Dezember herrscht nun Klarheit über die neue Förderrichtlinie und Zuschüsse bei den Investitionskosten.

Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.

Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Regierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.

Zusätzlich gibt es auch einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten - diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.

Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.

Wurden 2023 noch viele Gasheizungen eingebaut?

Das GEG soll den Klimaschutz vorantreiben, das lange Gezerre darum hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt. 2023 und damit vor dem Start des neuen Heizungsgesetzes haben sich viele Hauseigentümer noch eine neue Gasheizung gekauft. Die langwierige Debatte rund um das GEG habe Folgen gehabt, sagte Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: "Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen."

Die meisten Bundesbürger heizen weiterhin vor allem mit Gas.
Die meisten Bundesbürger heizen weiterhin vor allem mit Gas. © Peter Kneffel/dpa

Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500.

Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen. Das hänge unter anderem mit der lange währenden Unklarheit über die neue Förderung zusammen. Die Förderanträge seien 2023 stark rückgängig gewesen.

Wie groß ist der Klimaeffekt des GEGs?

Wegen umfassender Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der lange im Kreuzfeuer der Kritik stand, wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes nach einer Prognose im Auftrag des Ministeriums geringer ausfallen als zunächst angenommen. Die Einsparung von CO₂ werde im Zeitverlauf aber immer stärker werden. (soa/dpa)