Das ändert sich bei Impfpass und digitalem Zertifikat
Ein neues Jahr - und viele neue Regelungen. Was wird teurer und was ändert sich komplett? Die große Übersicht - auch für Sachsen.
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Der Mindestlohn wird erhöht, Verträge im Internet können leichter gekündigt werden und die CO2-Steuer steigt - das Jahr 2022 hat mit vielen Änderungen begonnen.
Das Wichtigste in Kürze:
Das digitale Impfzertifikat ist in der EU nur noch begrenzt gültig.
2022 steigt der Mindestlohn gleich zweimal.
In Fernzügen können jetzt keine Papierfahrkarten mehr gekauft werden.
2022 startet in Sachsen die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Impfpass und Impfzertifikat
Weil sie leicht zu fälschen sind, verlieren die gelben Impfpässe in immer mehr Bundesländern ihre Gültigkeit für den Nachweis der 2G-Regel. Zwar gelten die Papier-Impfpässe in Sachsen derzeit noch, seit Beginn des Jahres sind sie aber ohnehin veraltet. Das liegt an der elektronischen Patientenakte.
Mit Beginn des neuen Jahres können nämlich alle Versicherten selbst entscheiden, ob sie ihre Impfungen in einen elektronischen Impfpass eingetragen haben möchten. Wer eine elektronische Patientenakte und einen e-Impfpass möchte, der kann dies bei seiner Krankenkasse beantragen.
Für Reisen und andere Aktivitäten, die nur mit einer Impfung möglich sind, wird das digitale Impfzertifikat 2022 deshalb nochmal wichtiger. Im Gegensatz zum e-Impfpass gibt es das digitale Impfzertifikat nur für die Corona-Impfungen. Es ist europaweit gleich strukturiert und deshalb leicht zu erkennen. Mithilfe des QR-Codes auf dem Impfzertifikat lässt sich der Impfstatus auch vom Smartphone aus überprüfen.
Allerdings ist das digitale Impfzertifikat ab 1. Februar 2022 laut einer neuen EU-Regel nur noch neun Monate lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Datum der zweiten Impfung. Für Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, bleibt das Dokument zunächst unbefristet gültig.
Es ist deshalb wichtig, das Impfzertifikat genau auf Fehler hin zu überprüfen. Denn wenn beispielsweise der Vor- und Nachname vertauscht sind, kann das Auswirkungen auf den angezeigten Impfstatus haben.
Wer die App CovPass nutzt, sollte darauf achten, dass nur ein QR-Code angezeigt wird. Denn für jede Person gilt immer nur ein Code. Werden mehrere QR-Codes angezeigt, deutet das auf Fehler im digitalen Impfzertifikat hin.
Wer Fehler in seinem Impfzertifikat entdeckt, kann diese in der Apotheke kostenlos korrigieren lassen.
Die weiteren Änderungen für das Jahr 2022 im Überblick:
Verbot von Plastiktüten
Seit dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.
Porto
Die Deutsche Post hat angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren eingeführt. So werden für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig. Mehr zu den Änderungen beim Porto lesen Sie hier.
CO2-Steuer
Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021.
Laut Berechnungen des ADAC steigt der Preis für Benzin um etwa 1,4 Cent und für Diesel um etwa 1,5 Cent je Liter. Grund ist die Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe. Damit steigen die CO2-Gesamtzuschläge auf 8,4 Cent pro Liter bei Benzin und 9,5 Cent je Liter bei Diesel.
Auch fürs Heizen müssen Kunden tiefer ins Portemonnaie greifen: Der Liter Heizöl wird um 9,5 Cent teurer, bei Erdgas werden 0,65 Cent pro Kilowattstunde aufgeschlagen.
Was Sie jetzt gegen steigende Energiepreise tun können
E-Rezept
Eigentlich sollte bereits zum 1. Januar das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht werden. Doch die Einführung wird verschoben. Ein neuer Termin für den Start steht noch nicht fest. Gesetzlich Versicherte sollen künftig einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern.
Eingeführt wird auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Für Versicherte entfällt damit die Weitergabe der AU-Meldung an die Krankenkasse. Die Arztpraxis übernimmt dies digital. Patienten erhalten aber weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und den Arbeitgeber. Ab 1. Juli sollen Krankenkassen dann die eAU direkt an den Arbeitgeber weiterleiten.
Fahrkarten im Zug
Kurzentschlossene können in Fernzügen der Deutschen Bahn seit 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann. Eine Ausnahme gilt für schwerbehinderte Menschen. Digitale Tickets können auch weiterhin noch nach Abfahrt über die Bahn-App gebucht werden. Dabei gilt eine Frist von zehn Minuten. Wer künftig ohne Fahrkarte in einen Fernverkehrszug steigt, muss richtig tief in die Tasche greifen. Laut Gesetz wird der doppelte Fahrpreis fällig, mindestens allerdings 60 Euro.
Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung soll im Jahr 2022 ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind.
Mindestlohn
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. In diesem Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 wird er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.
Lesen Sie auch: Wem ein höherer Mindestlohn wirklich hilft
Grundfreibetrag
Mit dem Jahr 2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung. Er steigt laut sächsischem Finanzministerium von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn eine alleinstehende Person über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.984 Euro verfügt. Bei zusammen veranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 19.968 Euro.
Sachbezugsfreigrenze
Zum 1. Januar 2022 ist die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben worden. Davon profitieren vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Lohn teilweise in Form von bestimmten Sachbezügen erhalten. Bislang mussten solche sogenannten geldwerten Vorteile bereits ab mehr als 44 Euro versteuert werden.
Kündigungsbutton und -fristen
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.
Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zudem, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das heißt, Kunden können die Verträge dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Corona-Bonus
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1. Juli 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Grundstückseigentümer müssen daher zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Die sächsische Finanzverwaltung kündigte an, jeden Grundstückseigentümer vor dem 1. Juli über das Verfahren zu informieren.
Der Sächsische Landtag hatte im Februar 2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundlage für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Danach mussten die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die Länder konnten eigene Regelungen treffen, davon machte Sachsen nun Gebrauch. Die neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025 im Freistaat.
Elektrogeräte
Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.
Erhöhung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
Gewährleistung
Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.
Elektronische Krankschreibung
Zum 1. Januar sind die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht geworden. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden.
EEG-Umlage
Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.
Mehr zum Thema: EEG-Umlage sinkt deutlich
Pfandpflicht
Zum 1. Januar ist die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet worden. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.
Plug-in-Hybride
Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.
Schornsteine
Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung trat am 1. Januar in Kraft. (SZ/hej/dpa)
Tattoos
Die Verwendung von über 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent Make-up wird ab 4. Januar EU-weit beschränkt. Neue Grenzwerte gelten zum Beispiel für bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Metalle und Methanol.
Tabaksteuer
Rauchen wird teurer. Das erste Mal seit 2015 wird die Tabaksteuer erhöht. Für eine Packung mit 20 Zigaretten werden ab Januar durchschnittlich zehn Cent mehr fällig. Ab dem 1. Juli werden dann auch erstmals die Substanzen für E-Zigaretten besteuert – ganz unabhängig davon, ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sollen für ein Zehn-Milliliter-Liquid, das derzeit rund fünf Euro kostet, künftig zusätzlich 1,60 Euro Steuern anfallen. Auch Tabak für Wasserpfeifen wird besteuert. Die Preise für Zigaretten werden noch weiter steigen: Ab 2023 werden erneut zehn Cent aufgeschlagen, 2025 und 2026 nochmals jeweils 15 Cent pro Packung.
Haustürgeschäft
Für Verträge, die mit windigen Geschäftemachern in der Wohnung zustande gekommen sind, gilt ab dem 28. Mai: An dem Tag der Vertragsunterzeichnung darf der Kunde nicht gleichzeitig auch zur Kasse gebeten werden. Nur wenn eine Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten Beträgen vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten.
Online-Märkte
Ab 28. Mai müssen Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay sowie Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 ihre Kunden besser aufklären. Die Portale haben die Pflicht, über die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu informieren. Auch die Anzahl der Aufrufe und das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters oder die Anzahl der Verkäufe des Produkts sowie Provisionen und Entgelte gehören dazu. Die neuen Regeln gelten für Waren, Dienstleistungen und digitale Produkte. Ausgenommen sind Verträge über Finanzdienstleistungen.
Neuer Vertragstyp
Im neuen Jahr wird ein neuer Vertragstyp eingeführt: der Verbrauchervertrag über digitale Produkte. Dazu gehören Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele, soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Speicherdienste, Musik-CDs oder DVDs. Für diese Produkte gelten eigene Gewährleistungsrechte. Kunden können zwei Jahre Mängel reklamieren. Außerdem gilt eine einjährige Beweislastumkehr. Neu ist auch, dass Aktualisierungen, also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates, vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte wie vertraglich festgelegt nutzbar bleiben.
Diätprodukte
„Zehn Kilo in acht Tagen“ oder „Drei Kilo über Nacht“ – solche Versprechen sind auf Pulvern, Drinks oder Shakes, die eine gewichtskontrollierende Ernährung unterstützen, nicht mehr erlaubt. Eine neue EU-Verordnung untersagt ebenfalls nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sowie die Nennung von Referenzmengen. Die EU-Länder haben nun bis zum 27. Oktober Zeit, diese Regeln umzusetzen.
Zusatzstoffe
Ob in Süßigkeiten, Speiseeis oder Nahrungsergänzungsmitteln: Der weit verbreitete weiße Farbstoff Titanoxid sorgt für Farbe oder Glanz in Lebensmitteln. Im kommenden Jahr muss der Zusatzstoff (E171) aus den Produktzusammensetzungen in der Lebensmittelindustrie verschwinden. Es ist nicht auszuschließen, dass er genetisches Zellmaterial verändern kann.
Sicherheitszeichen
Mehr Cybersicherheit für Internetnutzer: Erfüllt ein Gerät oder Dienst sicherheitsrelevante Produktanforderungen, trägt es das IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Kunden können die QR-Codes mit dem Smartphone scannen und gelangen auf eine zugehörige Produktseite mit Informationen zu den IT-Sicherheitseigenschaften. Zunächst wird das Label für Breitbandrouter sowie E-Mail-Dienste eingeführt.
Pfändungsschutz
Wer verschuldet ist, wird besser geschützt. Bereits zum 1. Dezember ist der monatliche Freibetrag, der vor einer Pfändung geschützt ist, auf 1.260 Euro erhöht worden. Somit haben Schuldner bessere Möglichkeiten, Geld auf ihrem sogenannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Ab Januar wird die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert, beispielsweise werden Haustiere ergänzt. Vom Weihnachtsgeld sind künftig 630 Euro sicher.
E-Autos
Das Bezahlen an Ladestromsäulen wird einfacher: Kunden können künftig auch bargeldlos mit Debit- und Kreditkarte ihre Rechnung begleichen. Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen.
Schnarcherschiene
Erwachsene mit einer behandlungsbedürftigen, schlafbezogenen Atmungsstörung können ab Januar eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene als Leistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Voraussetzung: Eine vorausgehende Überdrucktherapie war nicht erfolgreich.
Schwerbehinderte Menschen
Menschen mit Behinderungen sollen es ab Januar im Alltag wie im Arbeitsleben leichter haben: Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen sie nun genauso unterstützen wie alle anderen Leistungsempfänger. Wer in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, erhält eine Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Wer eine Rehabilitationsmaßnahme durchläuft, kann von erweiterten Angeboten profitieren. Außerdem dürfen Assistenzhunde nun mit in öffentliche Gebäude und Einrichtungen genommen werden – auch dann, wenn Hunde dort sonst verboten sind. Aufgestockt wird die sogenannte Kraftfahrzeughilfe für berufstätige Menschen mit einer Schwerbehinderung. Sie wird zum Beispiel für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung des Autos gewährt oder als Zuschuss bei einem Neukauf. Der einkommensabhängige Bemessungsbetrag von 9.500 Euro wird deutlich auf 22.000 Euro erhöht.
Öko-Produkte
Am 1. Januar ist die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft getreten. Sie regelt, wie Bio-Lebensmittel künftig produziert, kontrolliert, gekennzeichnet und nach Europa importiert werden sollen. Ziel ist, Kunden vor Irreführung bei Bio-Produkten zu schützen und einen faireren Wettbewerb zu ermöglichen.
Seit dem 1. Januar erhält die elektronische Patientenakte (ePA) Optionen für weitere Inhalte wie das Zahnbonusheft, den Mutterpass, die eigene Impfdokumentation und das Kinderuntersuchungsheft. Ärzte und andere Therapeuten können mit der ePA einen schnelleren Überblick über bisherige Behandlungen und Befunde erhalten – vorausgesetzt, die Versicherten erlauben ihnen den Zugriff und die Ärzte sind bereits technisch angeschlossen. Außerdem können Versicherte ihre ePA nun auch auf ihrem PC lesen und verwalten. Bisher war das nur per App auf dem Smartphone und dem Tablet möglich
Organspende
Ab März soll ein neues Portal zugänglich sein, um Spendererklärungen künftig auch elektronisch abgeben oder widerrufen zu können. Zudem sollen Patienten in Hausarztpraxen intensiver über die Möglichkeiten zur Organspende informiert werden.