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Bahnstreik abgesagt: Regionale Einschränkungen

Der drohende 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist abgesagt. Für Fahrgäste könnte die Woche dennoch mit Problemen beginnen, bis der Zugverkehr wieder im richtigen Gleis ist.

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Bitte Aushangfahrplan beachten· steht auf einer Anzeigetafel im Hauptbahnhof Leipzig. Der geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn war Samstag abgesagt worden. Dennoch ist am Montag mit Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr zu rechnen.
Bitte Aushangfahrplan beachten· steht auf einer Anzeigetafel im Hauptbahnhof Leipzig. Der geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn war Samstag abgesagt worden. Dennoch ist am Montag mit Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr zu rechnen. © dpa

Berlin. Während der Betrieb der Deutschen Bahn am Montagmorgen weitgehend planmäßig angelaufen ist, kommt es vor allem im Regionalverkehr bei einigen Konkurrenten zu Einschränkungen. Abellio in Mitteldeutschland teilte mit, dass im Regionalverkehr in Thüringen und Sachsen-Anhalt mit Einschränkungen zu rechnen sei. Der geplante Ersatzverkehr mit Bussen bleibe bestehen. Die Gewerkschaft EVG habe die Streikankündigung gegen Abellio aufrechterhalten.

Auch die Ostdeutsche Eisenbahn (Odeg) teilte mit, dass es teilweise zu Ausfällen komme. Davon seien vor allem Strecken in Brandenburg betroffen. Die Erfurter Bahn richtete nach eigenen Angaben auf allen Strecken einen Zwei-Stunden-Takt ein.

Die Länderbahn, die unter anderem in Sachsen, Bayern und Thüringen verkehrt, teilte mit, dass die Streikankündigung der EVG auch für sie zurückgezogen worden sei. Der Regelbetrieb werde wiederhergestellt. Dennoch könne es noch bis Dienstag zu Einschränkungen kommen. Die EVG verhandelt seit Ende Februar auch mit rund 50 privaten Bahn-Unternehmen.

Bei der Deutschen Bahn selbst lief der Betrieb am Montagmorgen nach eigenen Angaben weitgehend planmäßig an. Im Fernverkehr würden rund 90 Prozent der geplanten Züge fahren, teilte eine Sprecherin mit. Der Regional- und S-Bahnverkehr laufe in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen weitgehend ohne streikbedingte Einschränkungen. Die EVG hatte den geplanten 50-stündigen Warnstreik am Samstag überraschend abgesagt.

Reisenden ermöglicht die Deutsche Bahn, ihre für Montag und Dienstag bereits gekauften Tickets schon am Sonntag zu nutzen. "Unsere Kulanzregelung bleibt bestehen", teilte der Konzern online mit. Sollten für Montag oder Dienstag gebuchte Züge ausfallen, gelten zudem die üblichen Fahrgastrechte - diese erlauben unter anderem, die Fahrt später nachzuholen. Da die Bahn angesichts des Feiertages Christi Himmelfahrt am Donnerstag (18. Mai) von sehr vollen Zügen ab Mittwoch bis zum Wochenende ausgeht, rät sie aber eher zur Vorverlegung der Reisen.

Bereits am Samstag hatte die Deutsche Bahn angedeutet, dass trotz Warnstreik-Absage in den kommenden Tagen nicht alle Züge werden fahren können. "Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen", hieß es.

50-Stunden-Warnstreik am Samstag kurzfristig abgesagt

Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist am Samstag kurzfristig abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu. "Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt", teilte die EVG mit.

Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können.

Die EVG betonte jedoch zugleich, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Unternehmen weiterhin gelte. Lediglich der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn wurde demnach abgesagt.

Bahn: "Gang vor Gericht hat sich gelohnt"

Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern. Sie bewertete den geplanten Ausstand als "unverhältnismäßig", er schädige Kundinnen und Kunden sowie "unbeteiligte Dritte".

"Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt", sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses". Auch das Thema Mindestlohn sei Teil des Vergleichs. Die EVG betonte, dass die Mindestlohn-Thematik die Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen darstelle.

Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB. Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.

Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt.

Uneinig ist man sich über den gesetzlichen Mindestlohn, der bei der Bahn rund 2.000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt wird. Beide Seiten streiten darüber, ob dieser vor den weiteren Verhandlungen in die Tariftabellen aufgenommen wird und inwieweit dann die weiteren Verhandlungsergebnisse bei den unteren Lohngruppen berücksichtigt werden. (dpa)