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Stadtrat Zittau: Nächster Tabu-Bruch

Mit den Stimmen von AfD, Linken und F/F/F ist am Montag geltendes Recht gebrochen worden - obwohl das vorher klar war. Die Rechtsaufsicht will erneut durchgreifen.

Von Thomas Mielke
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Das Zittauer Rathaus, in dem der Stadtrat tagt.
Das Zittauer Rathaus, in dem der Stadtrat tagt. © Matthias Weber (Archiv)

Die Stadtratsfraktionen von AfD, Linken und FUW/FWZ/FDP haben sich nun auch mit der Rechtsaufsicht angelegt: Mit ihren Stimmen ist am Montagabend das beschlossene, genehmigte und damit gültige Haushaltsstrukturkonzept der Stadt aufgehoben worden. Der gesetzlichen Verpflichtung, einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu müssen, "ist die Stadt 2019 mit dem Beschluss des Haushaltsstrukturgesetzes nachgekommen und verletzt mit der Aufhebung des HSK nun diese Pflicht", so Karl Ilg, Leiter des Kreis-Kommunalamtes - der Rechtsaufsicht für die Städte und Gemeinden - auf SZ-Anfrage mit Verweis auf Paragraf 72 der Sächsischen Gemeindeordnung. Ilg war am Montagabend bei der Sitzung anwesend und hatte die Räte vor dem Beschluss auf den Rechtsbruch aufmerksam gemacht.

Der Beschluss wird so nicht zu halten sein. Allerdings muss der OB dieses Mal nicht widersprechen. "Da wir bereits den Stadtrat auf die Rechtslage hingewiesen haben, erscheint uns dieses Verfahren nicht zweckdienlich, um die Stadt eigenständig zu rechtmäßigem Handeln zu veranlassen", so Ilg. "Unter den Gegebenheiten dürfte unmittelbares rechtsaufsichtliches Einschreiten geboten sein, sodass wir dies vorbereiten." Demnach wird die Rechtsaufsicht den Beschluss sehr wahrscheinlich beanstanden.

Die Fraktionen von AfD, Linken und F/F/F selber müssen keine Konsequenzen fürchten. "Rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen einzelne Stadträte sieht das Gesetz nicht vor", so Ilg. "Die Beurteilung des Verhaltens von Gewählten ist hier in erster Linie Aufgabe der Wähler."

In einem zweiten Beschluss, den die Mehrheit des Stadtrates mittrug, wurde vereinbart, dass OB, Verwaltung und Rat gemeinsam das Konzept überarbeiten. Frühere Versuche, so zu verfahren, waren allerdings gescheitert.

Für den nächsten Tabubruch der drei Fraktionen gab es dem Vernehmen nach drei Hauptgründe. Sie kämpfen gegen eine Reihe Maßnahmen in dem vom Vorgänger-Stadtrat mit hauchdünner Mehrheit beschlossenen Sparpaket und lehnen es deshalb ab. "Immer wieder wird das aktuelle Haushaltsstrukturkonzept als Grundlage für Beschlüsse herangezogen", so die Begründung von Jens Hentschel-Thöricht, Chef der Linken-Fraktion, die den Beschluss gemeinsam mit F/F/F eingebracht hatte. "Dabei wird dem Stadtrat der Gestaltungsspielraum entzogen und die kommunale Selbstverwaltung ausgehebelt." Ilg hatte ihm in der Sitzung entgegengehalten, dass die Stadt sich diesen Spielraum erst durch einen ausgeglichenen Haushalt erarbeiten müsse.

Zum anderen ärgern sich die drei Fraktionen darüber, dass die Rechtsaufsicht durchgegriffen und die Eltern-Beiträge für die Kitas wie im HSK festgelegt durchgesetzt hat. Zuvor hatten sie die Erhöhung erst mehrfach mit ihrer Mehrheit im Stadtrat abgelehnt und dann mit einer Mini-Erhöhung versucht, der Rechtsaufsicht die Basis für diese Entscheidung zu entziehen.

Außerdem fühlen sich die Fraktionen von der Rechtsaufsicht benachteiligt. Während ihre Ablehnung der Kita-Beitragserhöhung durch das Amt kassiert wurde, hat es die von der Stadtverwaltung ausgehandelte und geringer als im HSK geplant ausgefallene Einsparung bei der Feuerwehr nicht beanstandet. Ilg beantwortete während der Sitzung Fragen dazu, konnte den Widerspruch nach Ansicht von Hentschel-Thöricht aber nicht hinreichend aufklären.

AfD, Linke und F/F/F haben nicht das erste Mal ein Tabu gebrochen. Linke und F/F/F hatten bereits im Juni 2019 die Stadtratssitzung regelwidrig verlassen, um den Beschluss des Haushaltes, der auf dem unmittelbar zuvor beschlossenen HSK fußt, zu verhindern. Dadurch hat die Stadt Mindereinnahmen von 500.000 Euro zu verkraften. Im November 2020 zogen AfD, Linke und F/F/F erneut regelwidrig aus und beendeten damit die Sitzung, weil ihrem Wunsch nach Veränderung der Tagesordnung nicht entsprochen wurde. Schon damals missbilligte die Rechtsaufsicht das Verhalten der Räte. "Als ehrenamtlich Tätiger ist ein Stadtrat nach § 19 Abs. 1 SächsGemO zur Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet", teilte Ilg mit. Zu den Pflichten gehört es laut Paragraf 35 der Sächsischen Gemeindeordnung, an den Sitzungen teilzunehmen.

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