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Illegale Corona-Demos beschäftigen Bautzens Amtsgericht noch immer

Vor einem Jahr versammelten sich auf Montagsdemos Hunderte Menschen, obwohl das damals verboten war. Nun stehen viele vor Gericht - und zeigen sich meist wenig einsichtig.

Von Tim Ruben Weimer
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Bis zu 1.000 Menschen versammelten sich letzten Winter in der Bautzener Innenstadt, um gegen die geltenden Corona-Einschränkungen zu protestieren. Dabei waren nur Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt.
Bis zu 1.000 Menschen versammelten sich letzten Winter in der Bautzener Innenstadt, um gegen die geltenden Corona-Einschränkungen zu protestieren. Dabei waren nur Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt. © sächsische zeitung

Bautzen. Woche für Woche stehen am Bautzener Amtsgericht derzeit Prozesse "wegen Ordnungswidrigkeit nach Infektionsschutzgesetz" auf der Tagesordnung. Dabei handelt es sich häufig um Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung in der Fassung vom 19. November 2021. Damals war es aus Infektionsschutzgründen unter anderem verboten, sich mit mehr als zehn Leuten zu versammeln, Aufzüge waren komplett verboten.

Trotzdem hatten sich in Bautzen zwischen November 2021 und Januar 2022 zeitweise bis zu 1.000 Menschen, in Bischofswerda und Kamenz bis zu 500 zu unerlaubten Aufzügen versammelt. Die Polizei konnte die Proteste damals nicht stoppen, verteilte aber Bußgelder.

Wie hier kurz nach Weihnachten 2021 kam es bei den unerlaubten Aufzügen auch zu Ausschreitungen und Gewalt gegen die Polizei.
Wie hier kurz nach Weihnachten 2021 kam es bei den unerlaubten Aufzügen auch zu Ausschreitungen und Gewalt gegen die Polizei. © sächsische.de

Wer gegen diese Bußgelder Widerspruch einlegte, landet nun vor Gericht. "Die Betroffenen zeigen sich eher nicht einsichtig", schildert die Direktorin des Bautzener Amtsgerichts, Gesine Tews. Unter den Angeklagten sind auch Organisatoren der Bautzener Montagsdemos wie Eckhard Schumann und Spielzeughändler Veit Gähler, deren Prozesse zuletzt aber vom Gericht verschoben wurden.

"Eine Einstellung der Verfahren käme durchaus in Betracht"

Der Arbeitsaufwand sei aufgrund der Vielzahl der Fälle sehr hoch, erklärt Gerichtsdirektorin Tews. Häufig müssten vor Gericht Videoaufnahmen der Polizei ausgewertet werden, die in vielen Fällen die Teilnahme der Angeklagten an den verbotenen Demos belegten. Nicht selten müssten auch mehrere Zeugen gehört werden. Zwei Tage in der Woche ist die zuständige Richterin meistens nur mit den Corona-Ordnungswidrigkeiten beschäftigt.

"Wenn sich die Betroffenen einsichtig zeigen, käme eine Einstellung des Verfahrens durchaus in Betracht", erklärt Tews. In der Regel werde aber das ausgestellte Bußgeld bestätigt, sofern dem Angeklagten die Teilnahme an der unerlaubten Demo nachgewiesen kann. Mindestens bis März dieses Jahres werde sich das Gericht noch mit diesen Fällen beschäftigen.