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Wo kann man jetzt noch übernachten?

Der Bund drängt auf einheitliche Regeln bei einem Beherbergungsverbot für inländische Urlauber. Doch nicht alle Bundesländer machen mit.

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Mal Urlaub daheim - zum Beispiel in der Sächsischen Schweiz? Selbst für Deutsche gar nicht so einfach, wenn sie in einem Risikogebiet wohnen.
Mal Urlaub daheim - zum Beispiel in der Sächsischen Schweiz? Selbst für Deutsche gar nicht so einfach, wenn sie in einem Risikogebiet wohnen. © Steffen Unger (Symbolbild)

Berlin. Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen. Das Verbot gelte bundesweit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Darin sollte es angesichts teils unterschiedlicher Regelungen um einen einheitlichen Rahmen gehen. 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen. Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.   

Ein Bett nur bei Negativ-Test

Söder erklärte, dies bedeute "eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen". Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben. 

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. "Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist." Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen. 

Kritik über uneinheitliches Vorgehen

Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landesregierungen zeigten sich kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen. 

Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu schützen, sagte Braun der "Bild" (Mittwoch). "Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft." 

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als "Risikogebiete" für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in "besonders betroffenen Gebieten" örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Berlin und Thüringen machten deutlich, dass sie ein Beherbungsverbot nicht mittragen wollen. Niedersachsen und Bremen wollen das prüfen. Mecklenburg-Vorpommern will bei strengeren Qurantäneregeln bleiben. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte, er habe den Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage  unterschiedliche Positionen haben und noch nicht dicht beieinander lägen. (dpa)

Update 8.10., 10.00 Uhr: Auch Niedersachsen will nun ein Beherbungsverbot für Urlauber aus Corona-Risikogebieten.