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So soll Sachsens neue Corona-Verordnung aussehen

Der Entwurf für die neuen Corona-Regeln steht. Testen ist dabei wichtig. Doch es dürfte sich noch einiges ändern.

Von Thilo Alexe
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Testen, testen, testen: Die neue Verordnung setzt auf das Mittel, um mehr Alltag zu ermöglichen. Gefragt sind dabei auch Selbsttests.
Testen, testen, testen: Die neue Verordnung setzt auf das Mittel, um mehr Alltag zu ermöglichen. Gefragt sind dabei auch Selbsttests. © Egbert Kamprath

Noch ist es nur ein Entwurf, der womöglich bis zur kommenden Woche nach Landtags-Anhörungen durch das Kabinett an entscheidenden Stellen verändert wird. Doch die Grundzüge der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung machen deutlich, dass Einschränkungen weiter im Alltag dazuzählen. Am Montag sollen die Vorgaben beschlossen werden. Vom 1. bis 18. April soll die neue Verordnung dann gelten. Die SZ nennt die wichtigsten Punkte.

Ein Grundsatz ist Abstand halten

Auch wenn es vertraut, für manche womöglich nervig klingt: An den bisherigen Grundsätzen des Abstandhaltens und des Maskentragens kommen auch die neuen Regelungen nicht vorbei. „Wo immer möglich“ soll der Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Zwei Hausstände mit maximal fünf Personen dürfen sich treffen, Kinder unter 15 Jahren werden bei der Begrenzung nicht mitgezählt. Wer kann, soll auf Bus- und Bahnfahren verzichten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bürobeschäftigten die Arbeit von zuhause anzubieten, falls keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen.

Teststrategie im Mittelpunkt

Das ist die neue Strategie, auf die Sachsen setzt und die mehrere Minister bereits verkündet haben. Wird viel getestet, sind die Inzidenzen – also Infektionen je 100.000 Einwohner – nicht mehr das wichtigste Lockerungskriterium. Allerdings sagt der Verordnungsentwurf dazu noch wenig aus.

Wie bislang müssen Arbeitgeber Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, einmal wöchentlich ein Gratisangebot für einen Selbsttest machen. Zweimal statt wie bislang einmal sind Angestellte und Selbstständige mit Kundenkontakt dazu verpflichtet. Der bislang geltende Absatz, dass die Regeln nur gelten, wenn ausreichend Tests zur Verfügung stehen, ist gestrichen. Offenbar rechnet die Regierung also nicht mit Beschaffungsengpässen.

Eine Öffnung: Schulen und Kitas sollen nicht schließen

Tests an Schulen und für Kitapersonal sollen den Betrieb der Einrichtungen auch in der Pandemie ermöglichen. In der Verordnung ist das so geregelt: Schulen und Kitas (ausgenommen sind dabei die Kitakinder) darf nur betreten, wer einen negativen höchstens drei Tage alten Test vorlegen kann. Reinkommen darf auch, wer nach Betreten des Geländes getestet wird. Anders gesagt: Zweimal pro Woche sollen alle Schüler, Lehrer und Erzieher getestet werden. Die Staatsregierung geht davon aus, dass das nach den Osterferien klappt, womöglich aber auch erst eine Woche später.

Modellprojekte sind eine Idee

Tübingen in Sachsen? Warum nicht. Wie im Schwäbischen könnte auch in Sachsen Gemeinden zeitlich befristete Modellprojekte etablieren und so etwa Einkaufen und Gastronomie für negativ Getestete mit einem Tagespass ermölichen.

Der Verordnungsentwurf lässt so etwas zu, wenn die Konzepte wissenschaftlich begleitet werden. Ein Nachsatz macht aber Einschränkungen möglich. Modellprojekte sind machbar, „soweit es das Infektionsgeschehen zulässt.“

Was gilt in der Freizeit?

Beim Thema Freizeit wird es knifflig. Eigentlich sollen Zoos, Museen und botanische Gärten unter Hygienevorgaben öffnen dürfen, wenn die Wocheninzidenz im Kreis oder der Großstadt an fünf Tagen unter 100 liegt.

Im Verordnungsentwurf kommt nun aber ein entscheidender Passus dazu. Ab dem 6. April, falls es dabei bleibt, können Kreise und die Zentren Chemnitz, Leipzig und Dresden solche Lockerungen auch unabhängig von der Inzidenz erlassen. Besucher und Kunden benötigen einen tagesaktuellen, negativen Selbst- oder Schnelltest.

Lockerungen für Handel geplant

Auch für den Handel sieht der Entwurf Lockerungen vor. Sie sollen nach dem Muster wie die bei Zoos und Museen ablaufen. Vereinfacht gesagt: Kreise und Großstädte können Öffnung etwa von Einkaufszentren inzidenzunabhängig erlauben. Nötig ist der negative Test für Kunden. Zudem enthält das Papier weitere Vorgaben. Dazu zählen Terminbuchungen und die Begrenzung der Kundenanzahl.

Was sich noch ändern kann

Regelungen wie die für die Friseuröffnung sollen weiter gelten. Inzidenzabhängig bleiben Lockerungen für Kultur und Sport. Doch all das dürfte noch eingehend debattiert werden. Eine Frage dabei ist: Gibt es angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen Einschränkungen anstelle des abgesagten Osterlockdowns?

Sachsen zählt zu den am stärksten von der Pandemie betroffenen Bundesländern, auch in den Nachbarstaaten ist das Infektionsgeschehen stark. Die Grünen drängen, wie Landtagsabgeordnete Kathleen Kuhfuß anmerkt, auf Vereinfachungen der komplex ausgestalteten Regelungen. Sie müssen allgemein verständlich und nachvollziehbar sein, sagt sie auf SZ-Anfrage. Zudem plädiert die Sozialpolitikerin für eine Ausweitung der Tests bei Arbeitnehmern.