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Sachsen kritisiert geplante Regeln zur Maskenpflicht in Innenräumen

Die Länder sollen im Herbst wieder Masken in Innenräumen vorschreiben können - außer für "frisch" Geimpfte und Genesene. Sachsen zweifelt an der Umsetzbarkeit.

Von Andrea Schawe
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Ab Oktober können die Länder wieder Maskenpflicht in Innenräumen anordnen.
Ab Oktober können die Länder wieder Maskenpflicht in Innenräumen anordnen. ©  Arne Dedert/dpa (Symbolbild)

Dresden. Mehrere Bundesländer haben Nachbesserungen an den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gefordert. Diskussionsbedarf gibt es vor allem bei den geplanten Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für „frisch“ Geimpfte.

„Wir sehen Schwierigkeiten für die, die Nachweise dann ganz konkret vor Ort, etwa im Restaurant, prüfen sollen“, sagte Sachsens Gesundheitsstaatssekretär Sebastian Vogel nach einer Schaltkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am Dienstag. „Der Bundesgesundheitsminister konnte uns bisher noch nicht ausreichend erklären, wie wir das einfach und praktikabel vor Ort umsetzen können.“

Sachsen lehnt auch die vorgesehene FFP2-Maskenpflicht für über-6-Jährige ab. „Eine medizinische Maske ist für Kinder und Jugendliche ausreichend.“

Neue Corona-Regeln ab Oktober

Der Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer ab Oktober in öffentlich zugänglichen Innenräumen wieder Masken vorschreiben können. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

Menschen, deren Impfung nicht länger als drei Monate her ist, sollen von der Maskenpflicht in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen befreit sein. Ausnahmen soll es auch für Getestete und Genesene geben.

Lauterbach stellte klar, dass „Maskenpflicht in Innenräumen bei einer angespannten Pandemielage die Regel sein soll“. „Nur in Ausnahmefällen soll davon abgewichen werden können.“ Dadurch werde die Notfall-Regel noch sicherer. „Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt.“

"Fragwürdige" Ausnahmen

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte Lauterbach auf, die „fragwürdigen Ausnahmen“ von der Maskenpflicht aus dem Gesetz zu nehmen. Ein Drei-Monats-Impfintervall widerspreche den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht bei dieser Frage Diskussionsbedarf. „Das halte ich nicht für eine kluge Regelung.“

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsstaatssekretär Denis Alt (SPD) sagte, es sei unklar, wie die Maßnahmen kontrolliert und umgesetzt werden könnten. "Der Bund geht davon aus, dass er das durch eine Umprogrammierung der Corona-Warn-App bewerkstelligen kann", sagte Alt. "Das sehen die Länder nicht als die finale Antwort auf das Problem an." Nicht jeder nutze die Corona-Warn-App oder habe überhaupt ein Smartphone. Da müssten noch andere Wege eröffnet werden.

Lauterbach müsse den Entwurf in zentralen Punkten ändern – auch gegen mögliche Widerstände aus den Reihen der FDP. „Bislang ist die Kommunikation der Bundesregierung leider desaströs“, so Holetschek. Der Bund soll außerdem die Kriterien nachschärfen, mit denen die Länder wirksamere Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen beschließen könnten.

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), bezeichnete das geplante Infektionsschutzgesetz aber als einen guten "Instrumentenkasten", um auf das Pandemiegeschehen im Herbst zu reagieren zu können. "Zum einen bieten bundeseinheitliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle", sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin. "Zugleich bekommen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen." (mit dpa)